Gesetz gegen Hasskommentare im Internet ist ein gefährlicher Schnellschuss

PresseerklärungNetzpolitik

"Der Gesetzentwurf gegen Hasskommentare im Internet ist ein Schnellschuss und gefährdet die Freiheit des Internets.", erklärt Halina Wawzyniak, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts. "Er bedeutet ein Einstieg in die private Rechtsdurchsetzung von Facebook, Google, Twitter und Co. Im Zweifel wird also erst gelöscht und dann nachgefragt."

"Der Gesetzentwurf gegen Hasskommentare im Internet ist ein Schnellschuss und gefährdet die Freiheit des Internets.", erklärt Halina Wawzyniak, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts. "Er bedeutet ein Einstieg in die private Rechtsdurchsetzung von Facebook, Google, Twitter und Co. Diese hätten dann in vielen Fällen nur 24 Stunden Zeit, um einen Kommentar, der offensichtlich rechtswidrig ist, zu löschen. Da bleibt wenig Platz zur Überprüfung solcher Vorwürfe. Denn so offensichtlich sind rechtswidrige Kommentare sehr oft nicht. Im Zweifel wird also erst gelöscht und dann nachgefragt.

Vollkommen absurd wird das ganze Vorhaben, weil der Referentenentwurf auch noch Hintertüren offen hält. Es kann nämlich eine Ausnahme von der 24-Stunden-Frist vereinbart werden. Wenn aber eine Verlängerung der Frist mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden vereinbart werden kann, wieso wird dann nicht konsequent der Weg der Rechtsdurchsetzung via Gericht beschritten? Bemerkenswert ist darüber hinaus: Bevor ein Bußgeld verhängt werden darf, weil nicht ordentlich gelöscht oder gesperrt wird, muss erst mal ein Gericht klären, ob überhaupt ein Anlass zur Sperrung oder Löschung bestand. Auch hier stellt sich die Frage, warum dann der Weg der privaten Rechtsdurchsetzung beschritten wird und nicht generell eine Klärung, ob ein Inhalt rechtswidrig ist oder nicht, via Gericht herbeigeführt wird.

Das Auskunftsrecht an Dritte soll deutlich ausgeweitet. Dazu sollen Anbieter sozialer Netzwerke nun schon dann verpflichtet werden, wenn es zur Durchsetzung "anderer absolut geschützter Rechte" erforderlich ist. Bisher galt dies nur zur Gefahrenabwehr und zum Schutz geistiger Eigentumsrechte. Diese Ausweitung gefährdet die anonyme und pseudonyme Nutzung des Internets. Es ist daher höchst zweifelhaft, dass dies mit dem Telemediengesetz vereinbar ist, welches genau diese Möglichkeit fordert."

Eine ausführlichere Stellungnahme finden Sie hier.