Erziehung auf unbestimmte Zeit in Verwahrung

Der Erziehungsgedanke ist die grundlegende Säule des Jugendstrafrechts und steht eigentlich im Mittelpunkt beim Vollzug der Jugendstrafe. Der Gedanke der Resozialisierung ist eine der tragenden Säulen des Erwachsenenstrafrechts und des Strafvollzuges. Ziel soll es sein, dass die Inhaftierten während der Haftzeit darauf vorbereitet werden, nach der Entlassung nicht wieder rückfällig zu werden.

Der Erziehungsgedanke ist die grundlegende Säule des Jugendstrafrechts und steht eigentlich im Mittelpunkt beim Vollzug der Jugendstrafe. Der Gedanke der Resozialisierung ist eine der tragenden Säulen des Erwachsenenstrafrechts und des Strafvollzuges. Ziel soll es sein, dass die Inhaftierten während der Haftzeit darauf vorbereitet werden, nach der Entlassung nicht wieder rückfällig zu werden.

Das gestrige Urteil des BGH zur nachträglichen Sicherungsverwahrung stellt diese Grundsätze und vor allem deren Ziele vehement in Frage.

Der Fall des nunmehr in Sicherungsverwahrung genommenen, stellt sich besonders tragisch dar. Nach ca. 6 Jahren Haft bekam er ein Angebot für eine therapeutische Behandlung. Und wie in einer Therapie notwendig, öffnete sich der Verurteilte. Sprach über seine Beweggründe für die Tat und auch über seine Ängste nach der Haft. Dies wurde ihm zum Verhängnis.

Was wäre gewesen, wenn der Staat die Therapie viel früher angeboten hätte? Was wenn der Staat viel früher andere begleitende Maßnahmen angeboten hätte?

Die Inhaftierten werden aus diesem Fall lernen. Therapie ja, Wahrheit nein -  denn die nachträgliche  Sicherungsverwahrung steht in Aussicht.

Erinnert sei an einen anderen Fall aus dem Jahre 2005. Ein wegen Vergewaltigung verurteilter, saß in Mecklenburg-Vorpommern in einer Justizvollzugsanstalt sine Strafe ab. Von Anfang an bat er mehrfach um therapeutische Begleitung bis zur Haftentlassung. Diese wurde ihm verweigert – aus Kostengründen. Es kam, wie es kommen musste, noch am Tag seiner Entlassung vergewaltige er eine Frau.  Nun sitzt er wieder ein.

Generell stellt sich für eine aufgeklärte Gesellschaft die Frage, wie mit Menschen umgehen, bei denen anscheinend auch eine Therapie nicht hilft, bei denen anscheinend eine massive gesundheitliche Störung vorliegt. Kann man sie dafür verantwortlich machen und dann für immer oder zumindest unbestimmte Zeit hinter Gefängnismauern oder in psychologischen Einrichtungen begraben. 

Muss die Gesellschaft für diese nicht eine andere, humane Form der Unterbringung ermöglichen.

Dies kostet natürlich Geld, welches die Politiker nicht bereit stellen wollen – aus Angst vor dem Wähler.

Dies setzt eine ehrliche Diskussion voraus, welche die Politiker nicht führen wollen – aus Angst vor dem Wähler.

Dieses Urteil ist ein rechtspolitischer und zivilisatorischer Rückschritt. Schade eigentlich.

von Halina Wawzyniak und Kay Werner