Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Verdachtskündigung und der Erweiterung der Kündigungsvoraussetzungen bei Bagatelldelikten

Allein der Verdacht eines Deliktes gegen das Vermögen des Arbeitgebers wird in der Rechtsprechung als Grund einer (außer)ordentlichen Kündigung - im Ergebnis ohne Ansehung des Wertes und ohne Abwägung mit den Interessen des Arbeitnehmers - anerkannt. Diese Rechtsprechung hat in dieser Form keine Grundlage im Gesetz. Der Entwurf stellt dies klar und schränkt die Kündigungsmöglichkeit bei Bagatelldelikten aus sozialen Erwägungen stärker ein.

Allein der Verdacht eines Deliktes gegen das Vermögen des Arbeitgebers wird in der Rechtsprechung als Grund einer (außer)ordentlichen Kündigung - im Ergebnis ohne Ansehung des Wertes und ohne Abwägung mit den Interessen des Arbeitnehmers - anerkannt. Diese Rechtsprechung hat in dieser Form keine Grundlage im Gesetz. Der Entwurf stellt dies klar und schränkt die Kündigungsmöglichkeit bei Bagatelldelikten aus sozialen Erwägungen stärker ein.

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