Aussetzung bzw. Nichtanwendung des Zugangserschwerungsgesetzes

Der Koa-Vertrag sieht vor, das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographi-schen Inhalten in Kommunikationsnetzen auszusetzen bzw. nicht anzuwenden. Völlig unklar ist bislang, wie dies (das Gesetz wurde bislang vom BPrä nicht unterzeichnet) verfahrensrechtlich bewerkstelligt werden soll und wie der beabsichtigte Grundsatz ”löschen statt sperren” (die Forderung der Oppositionsfraktionen während der Internetsperrdebatte in der vergangenen Legislatur) umgesetzt wird.

Der Koa-Vertrag sieht vor, das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographi-schen Inhalten in Kommunikationsnetzen auszusetzen bzw. nicht anzuwenden. Völlig unklar ist bislang, wie dies (das Gesetz wurde bislang vom BPrä nicht unterzeichnet) verfahrensrechtlich bewerkstelligt werden soll und wie der beabsichtigte Grundsatz ”löschen statt sperren” (die Forderung der Oppositionsfraktionen während der Internetsperrdebatte in der vergangenen Legislatur) umgesetzt wird.

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