Zum Hauptinhalt springen
Foto (bearbeitet): flickr.com/59159233@N04 (CC BY-SA 2.0)
Foto: Sascha Nolte

In den Reißwolf mit dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung ist nicht belegbar. Eine Einschränkung eines Grundrechtes ohne Erforderlichkeit ist nun einmal im Rechtsstaat nicht möglich. Es wird immer gesagt, die Vorratsdatenspeicherung sei für die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr notwendig. Das konnten sie aber bisher an keiner einzigen Stelle belegen. Es hilft nichts, einzelne Änderungen an Ihrem Gesetzentwurf anzuregen. Der Gesetzentwurf ist rechtspolitisch eine Katastrophe und rechtsstaatlich nicht akzeptabel, und es gibt nur einen Ort, wo er hingehört: in den Reißwolf.

 

Der genaue Wortlaut der Rede kann hier nachgelesen werden.

Zurück zum Kopf der Seite