In den Reißwolf mit dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
Die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung ist nicht belegbar. Eine Einschränkung eines Grundrechtes ohne Erforderlichkeit ist nun einmal im Rechtsstaat nicht möglich. Es wird immer gesagt, die Vorratsdatenspeicherung sei für die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr notwendig. Das konnten sie aber bisher an keiner einzigen Stelle belegen. Es hilft nichts, einzelne Änderungen an Ihrem Gesetzentwurf anzuregen. Der Gesetzentwurf ist rechtspolitisch eine Katastrophe und rechtsstaatlich nicht akzeptabel, und es gibt nur einen Ort, wo er hingehört: in den Reißwolf.

