Staatliche Teilfinanzierung von Parteien verteidigen

Artikel 21 des Grundgesetzes gesteht den Parteien eine herausragende verfassungsrechtliche Rolle zu. Es ist deshalb folgerichtig, dass im Parteiengesetz Regelungen zur staatlichen Teilfinanzierung getroffen werden. Aber ich bin auch der Meinung, dass der Staat aufgrund der herausgehobenen verfassungsrechtlichen Bedeutung der Parteien die Pflicht hat, Grundbedingungen für das Funktionieren des Parteiensystems zu schaffen.

Der genaue Wortlaut der Rede kann hier nachgelesen werden.