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Foto (bearbeitet): flickr.com/59159233@N04 (CC BY-SA 2.0)

Kronzeugenregelung abschaffen

Mit der Kronzeugenregelungen findet ein Deal der Gerechtigkeit zugunsten der großen Fische und zulasten der kleinen Fische statt. Das können wir nicht akzeptieren. DIE LINKE will einen Gesetzentwurf, die mit der Kronzeugenregelung aufräumt und diese abschafft.

- Rede zu Protokoll -

Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,

wir reden heute über die Veränderung der sogenannten Kronzeugenregelung, also die Veränderung des § 46b StGB.

Die Kronzeugenregelung ist nicht neu, sie hat im Gegenteil eine sehr wechselvolle Geschichte. Noch unter Helmut Kohl wurde sie 1989 eingeführt und zunächst auf zwei Jahre beschränkt. Danach wurde sie gegen den Willen der damaligen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger verlängert und erst unter Rot-Grün lief die Kronzeugenregelung aus. Es war die Koalition aus SPD und CDU die die Kronzeugenregelung 2009 wieder einführte. 

Ich gehe davon aus, dass die heutige Bundesjustizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger  im Hinblick auf die Kronzeugenregelung immer noch die gleiche Position vertritt wie die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in den neunziger Jahren. Und deshalb ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum aus dem Haus der Bundesjustizministerin nicht ein Gesetzentwurf kommt, der die Kronzeugenregelung wieder abschafft, sondern lediglich ein Gesetzentwurf, der die Kronzeugenregelung einschränkt.  Dabei liegen noch nicht einmal empirische Erkenntnisse vor, ob diese Regelung zur Aufklärung von Straftaten überhaupt benötigt wird.  Hinzu kommt, dass Kronzeugen häufig dazu neigen, falsche Angaben zu machen, um einer Verurteilung zu einer langjährigen Haftstrafe zu entgehen. Sie sind aufgrund dessen häufig unglaubwürdig und ihre Aussagen sind daher untaugliche Beweismittel. Zudem können Richter_innen  bereits jetzt im Rahmen des § 46 StGB etwaige Aufklärungshilfe berücksichtigen.

Worum geht es bei der Kronzeugenregelung? Ein Täter bzw. eine Täterin wird mit einer geringeren Strafe oder gar mit Absehen von Strafe für eine begangene Straftat belohnt, wenn er bzw. sie Aufklärungs- oder Präventionshilfe im Hinblick auf zukünftige Straftaten vorwiegend abgeschotteter Strukturen leistet. Bislang musste zwischen der eigenen Tat und der zukünftigen Tat, zu der Informationen gegeben werden, kein Zusammenhang bestehen.  Das soll durch den Gesetzentwurf geändert werden. Will man sich überhaupt auf das System Kronzeugenregelung einlassen, ist dies sicherlich richtig.

Aber angesichts der Diskussionen in der Vergangenheit um die Kronzeugenregelung und angesichts der Tatsache, dass die Kronzeugenregelung nichts anderes ist als ein Deal des Staates mit Straftätern zur Aushöhlung der im Strafgesetzbuch festgehaltenen Schuldstrafe, ist das nicht überzeugend.  Eine geringere Strafe als die der Schuld des Täters bzw. der Täterin aufgrund ihrer bzw. seiner Taten entsprechend, unter Umständen sogar das Absehen von Strafe ist unserem streng rechtsstaatlichen Verfahren vom Grunde her fremd. Ein solcher Deal mit der Strafe hat auch nichts mit dem Prinzip der schuldangemessenen Strafe zu tun. Rechtssystematisch ist eine solche Weitergabe eben auch kein Schuldmilderungsgrund, denn die Tat ist abgeschlossen, die Tatschuld ist vollendet. Es ist schon ein wenig absurd, wenn die Sicherheitsfanatiker, insbesondere bei der Union, nach immer härteren Strafen für jede kleine Straftat rufen, aber in Kauf nehmen, dass unter Umständen bei schwersten Straftaten die Täter straffrei ausgehen, wenn sie entsprechende Informationen über Strukturen und geplante Straftaten weitergeben.

Die Verhinderung und Aufklärung von zukünftigen Straftaten, zum Beispiel durch Informationsweitergabe über abgeschottete Strukturen, ist nichts, was es extra zu belohnen gilt, sondern sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

Schließlich will ich noch auf einen Aspekt hinweisen:  Mit der Kronzeugenregelung findet ein Deal mit der Gerechtigkeit zu Gunsten der „großen Fische“ und zu Lasten der „kleinen Fische“ statt. Täter_innen, die tief ins kriminelle Milieu verstrickt sind, können aufgrund ihrer Kenntnisse besser aufklären helfen, als Täter_innen, die vielleicht erstmalig straffällig geworden sind.

Kurz und gut: Der Gesetzentwurf hält an der Kronzeugenregelung fest und genau das können wir nicht akzeptieren. Hier hätte von einer liberalen Ministerin ein größerer Wurf erfolgen können und auch müssen. Ein Gesetzentwurf, der mit der Kronzeugenregelung aufräumt und diese abschafft.

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