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            <title>DIE LINKE. Halina Wawzyniak: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>DIE LINKE. Halina Wawzyniak</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 17 Aug 2026 22:49:30 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Mon, 17 Aug 2026 22:49:30 +0200</lastBuildDate>
            
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                <pubDate>Wed, 05 Apr 2017 14:37:00 +0200</pubDate>
                <title>Gesetz gegen Hasskommentare im Internet ist ein gefährlicher Schnellschuss</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/gesetz-gegen-hasskommentare-im-internet-ist-ein-gefaehrlicher-schnellschuss/</link>
                
                <description>&quot;Der Gesetzentwurf gegen Hasskommentare im Internet ist ein Schnellschuss und gefährdet die Freiheit des Internets.&quot;, erklärt Halina Wawzyniak, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts. &quot;Er bedeutet ein Einstieg in die private Rechtsdurchsetzung von Facebook, Google, Twitter und Co. Im Zweifel wird also erst gelöscht und dann nachgefragt.&quot; </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>"Der Gesetzentwurf gegen Hasskommentare im Internet ist ein Schnellschuss und gefährdet die Freiheit des Internets.", erklärt Halina Wawzyniak, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts. "Er bedeutet ein Einstieg in die private Rechtsdurchsetzung von Facebook, Google, Twitter und Co. Diese hätten dann in vielen Fällen nur 24 Stunden Zeit, um einen Kommentar, der offensichtlich rechtswidrig ist, zu löschen. Da bleibt wenig Platz zur Überprüfung solcher Vorwürfe. Denn so offensichtlich sind rechtswidrige Kommentare sehr oft nicht. Im Zweifel wird also erst gelöscht und dann nachgefragt. 
</p>
<p>Vollkommen absurd wird das ganze Vorhaben, weil der Referentenentwurf auch noch Hintertüren offen hält. Es kann nämlich eine Ausnahme von der 24-Stunden-Frist vereinbart werden. Wenn aber eine Verlängerung der Frist mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden vereinbart werden kann, wieso wird dann nicht konsequent der Weg der Rechtsdurchsetzung via Gericht beschritten? Bemerkenswert ist darüber hinaus: Bevor ein Bußgeld verhängt werden darf, weil nicht ordentlich gelöscht oder gesperrt wird, muss erst mal ein Gericht klären, ob überhaupt ein Anlass zur Sperrung oder Löschung bestand. Auch hier stellt sich die Frage, warum dann der Weg der privaten Rechtsdurchsetzung beschritten wird und nicht generell eine Klärung, ob ein Inhalt rechtswidrig ist oder nicht, via Gericht herbeigeführt wird. 
</p>
<p>Das Auskunftsrecht an Dritte soll deutlich ausgeweitet. Dazu sollen Anbieter sozialer Netzwerke nun schon dann verpflichtet werden, wenn es zur Durchsetzung "anderer absolut geschützter Rechte" erforderlich ist. Bisher galt dies nur zur Gefahrenabwehr und zum Schutz geistiger Eigentumsrechte. Diese Ausweitung gefährdet die anonyme und pseudonyme Nutzung des Internets. Es ist daher höchst zweifelhaft, dass dies mit dem Telemediengesetz vereinbar ist, welches genau diese Möglichkeit fordert."
</p>
<p class="external-document"><a href="http://blog.wawzyniak.de/das-netzwerkdurchsetzungsgesetz/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Eine ausführlichere Stellungnahme finden Sie hier.</a></p>]]></content:encoded>
                <category>Presseerklärung</category><category>Netzpolitik</category>
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                <guid isPermaLink="false">news-178595</guid>
                <pubDate>Tue, 17 Jan 2017 14:47:00 +0100</pubDate>
                <title>Außer der Reihe: Minicomputer für eine Berliner Schulklasse </title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/ausser-der-reihe-minicomputer-fuer-eine-berliner-schulklasse/</link>
                
                <description>Außer der Reihe spendete Halina 250,00 Euro und beteiligte sich damit am Kauf eines Klassensatzes des Minicomputers Calliope Mini. Mit diesem Minicomputer können Kinder spielerisch den Zugang zur digitalen Welt erhalten. So können Kinder zum Beispiel selbst eigene Programme erstellen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Außer der Reihe spendete Halina 250,00 Euro und beteiligte sich damit am Kauf eines Klassensatz des Minicomputers <a href="https://calliope.cc/ueber-mini" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Calliope Mini</a>. Mit diesem Minicomputer können Kinder spielerisch den Zugang zur digitalen Welt erhalten. So können Kinder zum Beispiel selbst eigene Programme erstellen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Netzpolitik</category><category>Spende des Monats</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-173617</guid>
                <pubDate>Thu, 15 Sep 2016 10:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Kein Ende der Störerhaftung in Sicht: EuGH-Urteil enttäuschend</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/kein-ende-der-stoererhaftung-in-sicht-eugh-urteil-enttaeuschend/</link>
                
                <description>Heute verkündete der Europäische Gerichtshof sein lange erwartetes Urteil zur Störerhaftung beim Betreiben offener WLANs. Er entschied, dass Betreiber offener WLANs zwar nicht dafür haften, wenn Dritte darüber Rechtsverletzungen begehen. Die Betreiber können aber dazu verpflichtet werden, ihre offenen WLANs mit einem Passwort zu schützen. Wer mit einem endgültigen Ende der Störerhaftung rechnete, wird bitter enttäuscht. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Heute verkündete der Europäische Gerichtshof sein lange erwartetes <a href="http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-09/cp160099de.pdf" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Urteil zur Störerhaftung</a> beim Betreiben offener WLANs. Er entschied, dass Betreiber offener WLANs zwar nicht dafür haften, wenn Dritte darüber Rechtsverletzungen begehen. Die Betreiber können aber dazu verpflichtet werden, ihre offenen WLANs mit einem Passwort zu schützen. 
</p>
<p>Wer mit einem endgültigen Ende der Störerhaftung rechnete, wird bitter enttäuscht. Anstatt die dringend notwendige Rechtssicherheit herzustellen, lässt der EuGH weiter Hintertüren für die Abmahnindustrie offen. Die wird sich herzlich dafür bedanken, dass ihr Geschäftsmodell auch weiter funktionieren wird. Der Verbreitung offener WLANs hat der EuGH dagegen einen Bärendienst erwiesen. Niemand wird sein WLAN öffnen, wenn er befürchten muss, für Rechteverletzungen, die andere begehen, belangt zu werden. Es ist äußerst bedauerlich, dass die Richter des EuGH nicht der Argumentation des Generalanwalts folgten, der für eine komplette Abschaffung der Störerhaftung plädierte. Nach dem EuGH-Urteil, das die Linkfreiheit erheblich einschränkte, ist dies nun schon das zweite Urteil, das einen wichtigen Kern des Internets angreift. Offensichtlich scheint der Wert eines freien und offenen Internets noch nicht überall angekommen zu sein. Nun ist der Gesetzgeber gefragt, die Störerhaftung komplett abzuschaffen. Der Vorschlag der EU-Kommission zum europäischen Urheberrecht leistet das nicht. Aber das Europaparlament und die nationalen Parlamente müssen jetzt aktiv werden.</p>]]></content:encoded>
                <category>Netzpolitik</category><category>Rechtspolitik</category><category>Presseerklärung</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-173601</guid>
                <pubDate>Wed, 14 Sep 2016 15:49:00 +0200</pubDate>
                <title>EU-Urheberrechtsreform: Zurück in die digitale Steinzeit</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/eu-urheberrechtsreform-zurueck-in-die-digitale-steinzeit/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Heute hat EU-Kommissar Günther Oettinger seine Pläne zur <a href="https://ec.europa.eu/germany/news/digitaler-binnenmarkt-kommission-ebnet-weg-f%C3%BCr-schnelles-internet-und-ein-modernes-urheberrecht_de" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Reform des europäischen Urheberrechts </a>vorgestellt. Was schon Dank Leaks vor ein paar Wochen zu erahnen war, wird nun bittere Realität. Geht es nach Oettinger, bräche in der EU bald die digitale Steinzeit aus. Besonders ärgerlich sind die Pläne für ein europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Diese sehen vor, dass Anbieter von Newsaggregatoren oder Suchmaschinen künftig Geld an Verlage zahlen müssen, dafür, dass sie deren Online-Publikationen erst auffindbar machen und ihnen Nutzer und damit Werbeeinnahmen bringen. Was absurd klingt, ist in Deutschland schon lange Gesetz – und mit Ansage gescheitert. Dass Oettinger dies nun in noch schärferer Form auf europäischer Ebene durchpauken will, zeigt nur, wie stark er sich von der Verlags-Lobby treiben lässt. Anstatt die veralteten Geschäftsmodelle der Verlage zu schützen, sollte ihm vielmehr daran gelegen sein, neue, innovative Ideen zu fördern. Durch ein solches Leistungsschutzrecht wird aber jede Idee eines Start-ups schon im Keim erstickt. Davon profitieren letztlich nur die großen Suchmaschinenanbieter wie Google und die großen Verlage. Es steht zu hoffen, dass das europäische Parlament seine Möglichkeiten nutzt, um eine Urheberrechtsreform auf den Weg zu bringen, die dem digitalen Zeitalter gerecht wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Rechtspolitik</category><category>Netzpolitik</category>
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            <item>
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                <pubDate>Fri, 24 Jun 2016 10:06:00 +0200</pubDate>
                <title>Rede zu Protokoll: Netzneutralität ist die soziale Frage des digitalen Zeitalters</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/rede-zu-protokoll-netzneutralitaet-ist-die-soziale-frage-des-digitalen-zeitalters/</link>
                
                <description>Das Internet ist in Gefahr. Zumindest das Internet, so wie wir es kennen. Wir sind drauf und dran, das Internet als Medium für alle zu verlieren. Schuld sind die Profitinteressen einiger weniger Konzerne. Wir müssen uns endlich gewahr werden, dass Netzneutralität nichts anderes ist als DIE soziale Frage des digitalen Zeitalters. Doch so weit muss es nicht kommen. Noch ist es nicht zu spät, um das Netz für alle zu sichern.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
</p>
<p>das Internet ist in Gefahr. Zumindest das Internet, so wie wir es kennen. Wir sind drauf und dran, das Internet als Medium für alle zu verlieren. Schuld sind die Profitinteressen einiger weniger Konzerne. Sie wollen aus dem Mitmach-Internet ein Geldmach-Internet machen. Heraus kommen wird ein Zweiklassen-Internet, in dem diejenigen, die wenig besitzen nur noch Basis-Funktionen, und diejenigen, die bereit sind, Geld locker zu machen, alle Funktionen nutzen können. Das klingt alles sehr drastisch, aber das wird Ergebnis der EU-Verordnung sein, die Ende letzten Jahres verabschiedet wurde und das Prinzip der Netzneutralität aushöhlt. Wir müssen uns endlich gewahr werden, dass Netzneutralität nichts anderes ist als DIE soziale Frage des digitalen Zeitalters. Doch so weit muss es nicht kommen. Denn die EU-Verordnung bietet die Möglichkeiten, Netzneutralität weitestgehend zu sichern und das Netz für alle offen zu halten. 
</p>
<p>Derzeit diskutiert die europäische Regulierungsbehörde BEREC darüber, wie die EU-Verordnung ausgelegt werden kann. Leider hält sich die Bundesregierung komplett aus dieser Diskussion raus und überlässt das lieber der Bundesnetzagentur. Wir LINKE haben spätestens seit dem unsäglichen Vorgehen der Bundesnetzagentur bei ihrer Entscheidung zum Ausbau von DSL-Vectoring unsere Zweifel, ob da wirklich etwas herauskommt, was die Nutzerinnen und Nutzern des Internets im Fokus hat, und nicht die Profitinteressen der Konzerne. Denn was die Bundesnetzagentur beim DSL-Vectoring veranstaltet hat, nützt ausschließlich der Telekom. Wir wollen daher, dass die Bundesregierung Position bezieht und selbst dafür sorgt, dass die Netzneutralität auf Grundlage der EU-Verordnung gesichert wird.
</p>
<p>Nun hat BEREC ihre Vorstellungen einer Interpretation der EU-Verordnung vorgelegt. Ganz so katastrophal wie befürchtet sind sie zum Glück nicht. Aber es bleiben immer noch Schlupflöcher. Und diese Schlupflöcher sind nach meiner Auffassung die Knackpunkte, will man ein Zwei-Klassen-Internet verhindern. Diese Knackpunkte heißen Zero-Rating, zweiseitige Märkte und Spezialdienste. Diese stellen die größte Gefahr des neutralen Internets da. Und diese wären alle nach den BEREC-Plänen erlaubt.
</p>
<p>Wir wollen, dass zweiseitige Märkte und Zero-Rating-Angebote untersagt werden. Zweiseitige Märkte bedeutet, dass Zugangsanbieter wie bspw. die Telekom nicht nur Geld für den Internet-Anschluss, sondern noch zusätzlich für dessen Nutzung nehmen kann. Wer schneller durchgeleitet werden will, muss mehr zahlen. Hierbei handelt es sich aber um Priorisierung, die nur auf kommerziellen Erwägungen beruht. Es hängt wohl kaum ein Leben davon ab, dass ein Videostreamingdienst schneller durchgeleitet wird als ein anderer. Das ist ausschließlich eine Einnahmequelle für Internetanbieter. Verkehrsmanagement-Maßnahmen aus kommerziellen Gründen sind aber laut Artikel 3, Absatz 3 der EU-Verordnung nicht erlaubt. Gleiches gilt auch für Zero-Rating-Angebote wie die schon angesprochene Spotify-Flatrate der Telekom. Auch das ist ein kommerzielles Verkehrsmanagement und wäre nicht erlaubt. Es würde also der EU-Verordnung entsprechen, wenn zweiseitige Märkte und Zero-Rating-Angebote explizit untersagt würden.
</p>
<p>Darüber hinaus fordern wir, dass priorisierte Dienste höchstens fünf Prozent der aktuellen Übertragungskapazität ausmachen dürfen, bis ein flächendeckendes Glasfasernetz aufgebaut wird. So bleibt sichergestellt, dass ausreichend Netzkapazität für das offene Internet zur Verfügung steht. Als Nebeneffekt würde dies einen Anreiz für Telekommunikations-Unternehmen bieten, das Glasfasernetz schnell und umfassend auszubauen.
</p>
<p>Nun kann man argumentieren, dass ein solcher Antrag etwas spät kommt. Dieser Auffassung, unter anderem von den Grünen vertreten, kann ich mich nicht anschließen. Denn würde dieser Antrag angenommen, wäre er ein deutliches Signal an die Bundesregierung und auch an die Bundesnetzagentur, sich konsequent in den Verhandlungen um die Auslegung der EU-Verordnung für ein wirklich neutrales Netz einzusetzen. Ich kann sie nur inständig darum bitten, mit uns gemeinsam dieses Signal zu setzen. Denn noch ist es eben nicht zu spät, um das Netz für alle zu sichern.</p>]]></content:encoded>
                <category>Antrag</category><category>Bundestag</category><category>Reden</category><category>Netzpolitik</category>
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            </item>


            
            <item>
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                <pubDate>Wed, 01 Jun 2016 13:46:00 +0200</pubDate>
                <title>Koalition versagt bei Abschaffung der Störerhaftung</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/koalition-versagt-bei-abschaffung-der-stoererhaftung/</link>
                
                <description>&quot;Viel versprochen - nichts gehalten. Das, was die Koalition vorschlägt, löst das Problem der Störerhaftung nicht&quot;, erklärt Halina Wawzyniak, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den nun vorliegenden entsprechenden Gesetzestext. Die große Koalition hat vollmundig in Aussicht gestellt, die Störerhaftung beim Betreiben offener WLANs konsequent zu beseitigen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<h3>&nbsp;</h3>
<p>"Viel versprochen - nichts gehalten. Das, was die Koalition vorschlägt, löst das Problem der Störerhaftung nicht", erklärt Halina Wawzyniak, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den nun vorliegenden entsprechenden Gesetzestext. Die große Koalition hat vollmundig in Aussicht gestellt, die Störerhaftung beim Betreiben offener WLANs konsequent zu beseitigen. 
</p>
<p>Wawzyniak weiter:"Der Knackpunkt ist der sogenannte Unterlassungsanspruch. Rechteinhaber beziehungsweise deren Anwaltskanzleien können vom Rechteverletzer verlangen, zu erklären, dass die (angeblich) rechtswidrige Handlung künftig ausbleibt. Bei Zuwiderhandlung wird eine (saftige) Geldstrafe fällig. Nach derzeitiger Rechtsprechung können solche Ansprüche auch gegen Internet- und WLAN-Anbieter erhoben werden. Es kann also von einem Anbieter eines WLANs verlangt werden, eine rechtswidrige Handlung eines WLAN-Nutzers zu unterbinden. Das Abmahnrisiko bleibt und damit auch das Risiko, die Anwaltskosten für derartige Schreiben zu tragen. Bitter insbesondere für diejenigen, die ihr privates WLAN für Dritte öffnen wollen. 
</p>
<p>Wer etwas unterbinden will, schreibt es in das Gesetz und deutet es nicht nur in der Begründung an. Das vermeintliche Ende der Störerhaftung ist nicht das wirkliche Ende. 
</p>
<p>Bereits Ende 2014 haben LINKE und Grüne einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auf einem Vorschlag der Digitalen Gesellschaft beruht. Nur der Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen ist geeignet, Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber herzustellen und die Störerhaftung zu beseitigen. 
</p>
<p>Im Bereich der Digitalisierung wurschtelt die große Koalition weiter vor sich hin. Deutschland wird weiter den Anschluss verlieren." </p>]]></content:encoded>
                <category>Presseerklärung</category><category>Netzpolitik</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-167713</guid>
                <pubDate>Fri, 22 Apr 2016 14:09:00 +0200</pubDate>
                <title>Haftungsprivilegien für Host-Provider in der Diskussion</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/haftungsprivilegien-fuer-host-provider-in-der-diskussion/</link>
                
                <description>Gestern lud das Kölner Forum Medienrecht zu ihrer Jahresauftaktveranstaltung über Haftungsprivilegien von Intermediären, also Vermittlern. Im digitalen Bereich unterscheidet man zwischen den sogenannten Zugangsanbietern (Access-Provider) wie Telekom, Vodafone, 1&amp;1 und Diensteanbieter (Host-Provider) wie Dropbox, Facebook, Youtube. Insbesondere ob letztere für die Inhalte, die ihre Nutzerinnen und Nutzer verbreiten, haften müssen, ist seit längerem Gegenstand heftiger Diskussionen. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><em>Text von Dirk Schröter</em>
</p>
<p>Gestern lud das <a href="http://www.koelner-forum-medienrecht.de/veranstaltung/intermedi%C3%A4re-im-fokus-des-gesetzgebers-%E2%80%93-auf-dem-weg-zur-reform-des-haftungsregimes" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Kölner Forum Medienrecht zu ihrer Jahresauftaktveranstaltung</a> in den Kölner Ratssaal. Die Haftungsprivilegien von Intermediären waren das Thema mehrere Impulsreferate und Podien. Auch Halina als recht- und netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE war dabei. 
</p>
<p>Doch worum geht's bei diesen Haftungsprivilegien von Intermediären überhaupt?&nbsp;Intermediäre sind nichts anderes als Vermittler. Im digitalen Bereich unterscheidet man zwischen den sogenannten Zugangsanbietern (Access-Provider) und Diensteanbieter (Host-Provider). Access-Provider bieten einen Zugang zum Internet an. §8 des Telemediengesetzes (TMG) regelt, dass Access-Provider nicht für das haften müssen, was Nutzerinnen und Nutzer mit den Internetanschluss anstellen. Das heißt, wenn ein Nutzer oder eine Nutzerin rechtswidrig ein urheberrechtlich geschütztes Werk hochlädt, kann dafür nicht der Access-Provider verantwortlich gemacht werden. Diese Regelung wird derzeit nicht infrage gestellt. In dem Zusammenhang wird eher diskutiert, ob Anbieter offener Funknetze auch als Access-Provider gelten und sie damit auch unter diesen Haftungsausschluss fallen. In einem <a href="http://www.zeit.de/digital/internet/2010-05/wlan-bgh-unterlassung" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Urteil des Bundesgerichtshofs</a> (BGH) wurde dies verneint. Betreiber würden als sogenannte Störer haften, wenn sie ihre Funknetze nicht ausreichend schützen also zum Beispiel verschlüsseln. Diese Störerhaftung hat seitdem zu großer Rechtsunsicherheit geführt, sodass sich bei allen im Bundestag vertretenden Parteien (als letztes bei der CDU) die Einsicht durchgesetzt hat, diese Störerhaftung zu beseitigen. <a href="http://blog.wawzyniak.de/das-ist-keine-abschaffung-der-stoererhaftung/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Wie immer wird aber über die genaue Umsetzung gestritten</a>.&nbsp;Im Zusammenhang mit Access-Providern sind auch die Netzsperren erneut ins Gespräch gekommen. Wieder einmal ist ein <a href="https://netzpolitik.org/2015/bgh-entscheidung-zu-netzsperren-die-nichtsnutzige-digitale-sichtschutzpappe-ist-zurueck/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Urteil des BGH</a> Schuld, das solche Netzsperren grundsätzlich erlaubt. Es kann also unter bestimmten Umständen von Access-Providern verlangt werden, dass sie bestimmte Inhalte für die Augen ihrer Nutzerinnen und Nutzer sperren. Eigentlich schien die Diskussion entschieden, da sich schon lange die <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/netzsperrengesetz-aufheben/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Erkenntnis durchgesetzt hat</a>, dass Inhalte zu löschen viel effektiver ist als sie einfach nur auszusperren. Doch Dank des BGH wird dieser Klassiker der netzpolitischen Diskussionen wohl wieder neu aufflammen.
</p>
<p>Aufgeflammt ist auch die Diskussion um die Host-Provider. Host-Provider bieten ihren Nutzern die Möglichkeit Daten ins Netz zu laden und zu teilen. Host-Provider können einfache Cloud-Dienste sein oder Dienste wie YouTube oder Facebook, die es Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, selbst erstellte Inhalte weit zu verbreiten. Aber auch Internetseiten wie Kino.to, die ganz offensichtlich rechtswidrig urheberrechtlich geschützte Werke verbreiten, fallen darunter. Host-Provider können sich ähnlich wie Access-Provider auf Haftungsprivilegien berufen. Dies ist in §10 Telemediengesetz geregelt. Demnach sind Host-Provider dann nicht für fremde Informationen, die ihre Nutzerinnen und Nutzer speichern, haftbar, wenn sie keine Kenntnis von rechtswidrigen Handlungen hatten oder sie unverzüglich handelten, nachdem sie von solchen Handlungen erfuhren. Es ist angesichts dessen relativ leicht einsehbar, dass Seiten wie Kino.to sich nicht auf diese Haftungsprivilegien berufen können. Doch kein Gesetz ohne Auslegungsvarianten. Dies liegt unter anderem daran, dass neben der nationalen auch die europäische Ebene einiges mitzureden hat. Und so gibt es einige Urteile sowohl auf deutscher als auch auf nationaler Ebene, die die genaue Auslegung der Haftungsprivilegien für Host-Provider zu klären versuchten - oder auch nicht.
</p>
<p>Auf europäischer Ebene unterscheidet die Rechtsprechung bei der Bemessung, ob einem Host-Provider umfassende Prüfpflichten auferlegt werden, welche Art der Vermittlung er vornimmt, erklärte <a href="http://www.frey.tv/rechtsanwaelte/dr-dieter-frey-ll-m.html" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Dieter Frey</a> in seinem sehr anschaulichen Eingangsreferat zu Beginn der Veranstaltung. Ist sie neutral, also stellt der Provider lediglich die technischen Möglichkeiten zur Verfügung, dann kann er sich auf die Haftungsprivilegien berufen. Ist der Host-Provider aber aktiv an der widerrechtlichen Verbreitung von bspw. urheberrechtlich geschützten Werken beteiligt, dann kann er sich auf diese Privilegien nicht berufen. Aktiv bedeutet, dass er zum Beispiel solche Angebote Dritter bewirbt. In der deutschen Rechtssprechung hat sich bisher der Ansatz durchgesetzt, dass ein Host-Provider dann haften kann, wenn er sich die Inhalte in irgendeiner Form zu eigen macht. Exemplarisch steht dafür der Fall von chefkoch.de gegen marions-kochbuch.de. Wiederholt hatten Nutzerinnen und Nutzer auf chefkoch.de urheberrechtlich geschützte Bilder von marions-kochbuch.de hochgeladen. Deshalb verklagte marions-kochbuch-de chefkoch.de auf Unterlassung und Schadensersatz. Der BGH gab dieser Klage statt. Er urteilte, dass sich chefkoch.de die Inhalte seiner Nutzerinnen und Nutzer zu eigen macht , weil es auf die Bilder sein Logo setzte und damit der Eindruck entstand, es handele sich um ein redaktionellen Inhalt. Vor dem Hintergrund solcher unterschiedlichen Urteile kann man sich die Frage stellen, ob die Haftungsprivilegien für Host-Provider tatsächlich einer Reform bedürfen.
</p>
<p>Nun plant die Große Koaltion seit geraumer Zeit den ganz großen Wurf. In einem bereits in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf will man die Störerhaftung bei Betreiben offener WLANs und gleichzeitig die Haftungsprivilegien sogenannter "gefahrengeneigter Dienste" beseitigen. Warum dies ein Problem ist hat Halina <a href="http://blog.wawzyniak.de/anhoerung-zur-stoererhaftung/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">hier ausführlich dargelegt</a>. Doch die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes lässt weiter auf sich warten. Offensichtlich scheint auch die Große Koalition noch einiges an Diskussionsbedarf zu haben, sowohl was die genaue Ausgestaltung der Haftungsprivilegien für Betreiber offener WLANs angeht als auch, was die Haftungsprivilegien für Host-Provider angeht. Vor diesem Hintergrund bewegte sich die erste Diskussionrunde, an der neben Halina, Martin Dörmann von der SPD, Michael Duderstädt von der GEMA und Oliver Süme vom Internetwirtschaftverband eco teilnahm.
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<p>Martin Dörmann erklärte in seinem Eingangsstatement, warum die Verabschiedung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung, der - unter Auflagen - die Störerhaftung beim Betreiben offener Funknetze beseitigen und das Haftungsprivileg für sogenannte "gefahrengeneigte Dienste" aufheben soll, so lange auf sich warten lässt. Es sei die CDU, die sich einfach nicht einige werde. In der SPD habe sich mittlerweile durchgesetzt, dass die Zielsetzung des Gesetzentwurfes richtig, aber die Umsetzung mangelhaft sei. Insbesondere sei fraglich, ob die angestrebte Regelung überhaupt europarechtskonform sei. Allzu überraschend kommt diese Aussage nicht, hatte doch schon der <a href="http://AK" target="Urheberrecht" rel="noreferrer" title="SPD">AK Urheberrecht der SPD</a> Verbesserungen angemahnt. Man überlege derzeit, ob man einen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf einbringt, der noch einmal die Grundzüge des Vorhabens klarstellt. Wie dieser Antrag genau aussehen soll, überließ er dann aber der Fantasie des Publikums.
</p>
<p>Michael Duderstädt von der GEMA kritisierte, dass insbesondere Host-Provider wie die Google-Tochter YouTube sich weigerten, Urheberinnen und Urheber angemessen an ihren Einnahmen zu beteiligen. Dies sei nicht richtig, erwiderte Georg Nolte von Google auf einem späteren Podium. YouTube böte über die ContentID die technische Möglichkeit an, urheberrechtlich geschützte Werke automatisiert in neu hochgeladenen Videos zu erkennen. Die jeweiligen Rechteinhaber hätten dann die Möglichkeit, solche Inhalte zu sperren oder an der Werbeeinnahmen beteiligt zu werden. Außerdem habe YouTube in 140 Ländern Vereinbarungen getroffen, wie Rechteinhaber an den Werbeeinnahmen beteiligt werden. Nur in Deutschland sei die Verhandlung seit 2009 zu keinem Ergebnis gekommen. Woran das genau liegt, darauf wollten weder GEMA noch Google genauer eingehen.
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<p>Letztlich wird aber niemand drumherum kommen, eine angemessene Beteiligung von Kreativen zu regeln. Selbst wenn eine Einigung zwischen GEMA und YouTube/Google zustande kommt, ist dies aber längst nicht gesichert. Dies ist keine Frage, die Host-Provider lösen können oder müssen. Die angemessene Vergütung von Kreativen müssen die GEMA und die Verwerter letztlich gewährleisten. Es ist daher an der Zeit, das Urhebervertragsrecht und das Gesetz zur Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie (VGG) so zu gestalten, dass Kreative - und hier besonders diejenigen, die gar nicht oder nur kaum von ihrem kreativen Schaffen leben können,- angemessen vergütet werden. Man müsse daher aufpassen, dass man die Debatten um die Host-Provider-Haftung und die angemessene Vergütung von Kreativen nicht miteinander vermische, erklärte daher Halina.
</p>
<p>DIE LINKE bleibt bei ihrer Forderung, die Privilegien für Host-Provider in §10 TMG nicht anzutasten. Erst recht lehne sie es ab, sogenannte "gefahrengeneigte Dienste" mit schwammigen Unbestimmtheiten von der Haftungsprivilegierung auszunehmen, so Halina weiter. Die bestehenden Regelungen reichen vollkommen aus, um gegen "schwarze Schafe" wie Kino.to vorzugehen. Es gäbe aber - wie so oft - ein Vollzugsdefizit. Man müsse daher vielmehr darüber reden, wie Host-Provider, die offenkundig davon leben, dass rechtswidrige Inhalte verbreitet werden, in Regress genommen werden können. In einem <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/linke-und-gruene-gemeinsam-gegen-stoererhaftung/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Gesetzentwurf, den LINKE und Grüne bereits vor anderthalb Jahren gemeinsam vorlegten</a>, regele man daher ausdrücklich nur, dass Betreiber offener Funknetze als Access-Provider, also Zugangsanbieter, gelten und damit nicht dafür haften müssen, was Nutzerinnen und Nutzer mit dem WLAN-Zugang anstellen. Erstaunlicherweise hatte keiner auf dem Podium irgendetwas gegen diese Forderung einzuwenden. Das hörte sich vor ein paar Jahren noch ganz anders an.
</p>
<p>Eine spannende Veranstaltung war der Jahresauftakt des Kölner Forums Medienrecht auch dieses Jahr. Überzeugende Argumente, warum das Haftungsprivileg für Host-Provider aufgeweicht werden müsse, kamen keine. Dafür umso mehr, warum man diese Büchse der Pandora lieber nicht öffnen sollte und den §10 Telemediengesetz lieber so belässt wie er jetzt ist.</p>]]></content:encoded>
                <category>Rechtspolitik</category><category>Netzpolitik</category><category>Halina unterwegs</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-167353</guid>
                <pubDate>Fri, 15 Apr 2016 13:16:00 +0200</pubDate>
                <title>Internet für alle sichern!</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/internet-fuer-alle-sichern/</link>
                
                <description>Es steht nicht gut um die Netzneutralität in Europa - dies ist die weit verbreitete Meinung, nachdem im Oktober letzten Jahres das Europäische Parlament den Kompromiss zur Telekommunikationsbinnenmarktverordnung billigte. Die Linke hat jetzt einen Vorschlag vorgelegt, wie man trotz der EU-Verordnung Netzneutralität sichern und ein Zweiklasseninternet verhindern kann.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="external-document"><a href="http://linksfraktion.de/reden/internet-alle-sichern/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">Der genaue Wortlaut der Rede kann hier nachgelesen werden.</a></p>]]></content:encoded>
                <category>Bundestag</category><category>Reden</category><category>Netzpolitik</category><category>Antrag</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-167110</guid>
                <pubDate>Wed, 13 Apr 2016 13:56:00 +0200</pubDate>
                <title>Wahlkreiswoche zum Thema Digitales</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/wahlkreiswoche-zum-thema-digitales/</link>
                
                <description>Als netz- und rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag bemüht sich Halina ihre parlamentarische Arbeit noch enger mit der Arbeit außerhalb des Parlaments zu verbinden. Daher besucht sie ab und zu auch Vereine jenseits der Grenzen ihres Wahlkreises – dafür aber zu ganz fachpolitischen Themen. Diesmal: Digitales und Netzpolitik.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Als netz- und rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag bemüht sich Halina ihre parlamentarische Arbeit noch enger mit der Arbeit außerhalb des Parlaments zu verbinden. Daher besucht sie ab und zu auch Vereine jenseits der Grenzen ihres Wahlkreises – dafür aber zu ganz fachpolitischen Themen. Diesmal: Digitales und Netzpolitik.
</p>
<p><strong>Hat Kopf, Hand und Fuss – Coworking Space für Menschen mit und ohne Behinderung</strong>
</p>
<p>So ging es zuerst in die Weddinger Osramhöfe: Dort hat sich nämlich ein ganz neues Projekt gegründet. In dem neu angemieteten 600m² großen Raum soll „<a href="http://www.kopfhandundfuss.de/Seiten/Aktuelle%20Projekte/Coworking-Space-TUECHTIG.aspx" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Tuechtig</a>“ - ein Projekt von <a href="http://www.kopfhandundfuss.de/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Kopf, Hand + Fuss </a> - entstehen. 
</p>
<p>„Tuechtig“ soll ein bis ins kleinste Detail durchdachter barrierefreier und inklusiver Coworking Space werden. Denn das <a href="http://www.kopfhandundfuss.de/Seiten/%C3%9Cber%20Uns/Unsere-Vision,-unsere-Ziele.aspx?openedDDL=ddlUeberUns/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Ziel des Vereins</a>, ist es, dass „jedes Anderssein akzeptiert und geschätzt wird“. Um Anderssein auch in die Gesellschaft zu integrieren, werden unter anderem interaktive Lernportale, innovative Softwareanwendungen und praktische APPs entwickelt.&nbsp; Diese sind vor allem Menschen mit Behinderung, aber auch für Geflüchtete sehr hilfreich im Alltag. 
</p>
<p>Das Konzept ist in Deutschland einmalig und klingt nicht nur spannend, sondern ist absolut notwendig. Denn in dem Coworking Space gibt es neben der Möglichkeit, dass Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen auch direkte Arbeitshilfen vor Ort. Außerdem können so hilfreiche Produkte für Betroffene wie z.B. Apps oder Lernprotale gleich von betroffenen Menschen selber entwickelt werden. Sodass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, Produkte so optimieren, dass sie für viele unterschiedliche Menschen zugänglich gemacht werden. Halina war sehr begeistert über die Ideen und freut sich darüber, ein wenig Einblick die Konzeptionen erhalten zu haben. Es ist wichtig, dass solche Räume entstehen. Da aber die Umsetzung eines so ausgefeilten Konzeptes sehr viel Geld kostet, wird „Tuechtig“ auf Spenden angewiesen sein. So bald also Geld über Crowdfunding gesammelt wird, wird Halina das gern mit euch teilen.
</p>
<p> <strong>Freiwillige Selbstkontrolle in den Medien</strong>
</p>
<p> Als nächstes ging es zur <a href="https://www.fsm.de/de" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) </a>. Diese haben 50 Mitglieder aus unterschiedlichen Firmen und Unternehmen. In Bezug auf die Mitglieder nimmt FSM eine Doppelrolle ein: einerseits beraten sie die Unternehmen und andererseits kontrollieren sie sie. Gleichzeitig decken sie auch den Bereich des Beschwerdemanagements ab. So können sich Menschen bei jugendgefährdenden Inhalten im Internet an FSM melden. In diesem Zusammenhang arbeiten sie meist reaktiv und prüfen die Beschwerden, filtern sie und verfolgen sie gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Exekutiven. FSM hat aber auch positive Angebote für Kinder und Jugendliche entwickelt,&nbsp; wie zum Beispiel frag <a href="http://fragfinn.de/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">FINN.de</a> . Dieses Projekt arbeitet mittlerweile unabhängig von FSM und bietet ohne Sanktionen, eine Suchmaschine für Kinds- und Jugendgerechte Websites an. 
</p>
<p><strong>In Friedrichshain-Kreuzberg: Open Knowledge Foundation und Mediale Pfade</strong> 
</p>
<p> Am nächsten Tag besuchte Halina dann doch noch zwei Vereine, die sich mit digitalen Medien beschäftigen und sogar im Wahlkreis liegen – Open Knowledge Foundation und Mediale Pfade.
</p>
<p> Die <a href="https://okfn.de/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Open Knowledge Foundation</a> gibt es seit fünf Jahren. Ihre Zielsetzung ist es: Wissen und Daten für alle öffentlich zugänglich zu machen und Transparenz zu schaffen. Sie&nbsp; erwähnen jedoch auch, dass bei der Preisgabe von Daten unbedingt auf Datensparsamkeit geachtet werden muss. Was so viel heißt wie, Daten von Unternehmen, die für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind, sollten öffentlich gemacht werden, Daten die wiederum von Individuen sind, die nachteilig ausgelegt werden können, nicht.
</p>
<p> Um diese Ziele auch in die Tat umzusetzen hat die Open Knowledge Foundation konkrete Projekte entwickelt. Ein tolles Beispiel ist „Frag den Bundestag“. Um genau zu sein, sind im Zuge dieses Projektes zwei sehr hilfreiche Websites entstanden: <a href="https://kleineanfragen.de/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">https://kleineanfragen.de/</a>&nbsp; und <a href="https://sehrgutachten.de/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">https://sehrgutachten.de/</a> . Diese Seiten ermöglichen einen Einblick in alle parlamentarischen Anfragen des Bundestags und sogar in alle Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. E
</p>
<p>in weiteres Projekt ist <a href="http://jugendhackt.de/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">„Jugend Hackt“</a>. Dieses Projekt gibt es seit 2013, wobei junge Menschen nicht nur einen moralisch und ethisch vertretbaren Umgang mit Technik lernen, sondern auch wie man anhand von digitalen Medien und technischen Skills die Gesellschaft positiv zu ändern. So haben Jugendliche z.B. gewaltvolle Bilder auf Websites durch Katzenbilder ersetzt.
</p>
<p> Die Open Knowledge Foundation bietet wirklich tolle Projekte an und hat darüber hinaus sehr gute Konzepte, Ansätze und Ideen, die einen Teil dazu betragen, die digitale aber auch analoge Gesellschaft zu ändern.
</p>
<p> Bereichernd ging es nach diesem Besuch weiter nach Kreuzberg zu den <a href="http://www.medialepfade.de/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Medialen Pfaden </a>. Diesen Verein gibt es bereits seit 2007 in der Bundesrepublik, jedoch erst seit 2012 in Berlin. Der Verein vermittelt unter anderem an Schulen politische Inhalte mit digitalen Medien. Dabei erweist sich die Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für politische Bindung als weitaus einfacher, als mit einzelnen Landeszentralen für politische Bildung. Die Interessenschwerpunkte variieren stark von Bundesland zu Bundesland. Folglich legen einige Länder viel Wert auf eine digitale Bildung, während andere wiederum noch sehr konservativ arbeiten. Dies betrachten die Mitarbeiter_innen der Medialen Pfade als kontraproduktiv, da digitale Medien im Alltag vieler Kinder und Jugendlichen fester Bestandteil und nicht mehr wegzudenken sind. Aus diesem Grund ist es wichtig Angebote für Kinder und Jugendliche zu unterbreiten und den positiven Umgang mit digitalen Medien als eine Möglichkeit für eine einerseits individuelle und anderseits gesellschaftliche Bereicherung zu betrachten. In Bezug auf die Jugendarbeit in Jugendfreizeiteinrichtungen erwähnen sie auch, dass diese oft anachronistische Angebote für Jugendliche machen und somit immer unattraktiver werden. Hier ist es auch besonders wichtig die Medienkompetenz des Personals zu steigern und neben den üblichen Freizeitangeboten auch die digitale Medienbildung zu fördern. Was wiederum bedeutet, dass Landesregierungen mehr Geld in die Jugendarbeit investieren müssen.
</p>
<p> Neben der politischen Bildung von Jugendlichen und Kindern, die eine deutsche Schule besuchen können, arbeiten sie auch mit Geflüchteten zusammen. In diesem Zusammenhang ist ein Radioprojekt entstanden, wo Geflüchtete ihre eigene Radiosendung produzieren und über die Inhalte entscheiden.&nbsp; 
</p>
<p> Für Halina war auch dieser Besuch bei den Medialen Pfaden sehr inspirierend und bereichernd. Sie nimmt auf jeden Fall einiges an&nbsp;Ideen und Anregungen&nbsp;mit in das Raumschiff „Bundestag“.
</p>
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<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Halina unterwegs</category><category>Netzpolitik</category><category>Friedrichshain-Kreuzberg</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-28330</guid>
                <pubDate>Thu, 28 Jan 2016 22:35:00 +0100</pubDate>
                <title>Bundesregierung verschläft digitalen Wandel</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/bundesregierung-verschlaeft-digitalen-wandel/</link>
                
                <description>Die Bundesregierung tut viel zu wenig, um den digitalen Wandel so zu gestalten, dass alle davon gleichermaßen profitieren können. Dieser Umgang mit Chancen des digitalen Wandels ist ein Problem. Wir brauchen - besser gestern als heute - Antworten auf die Herausforderungen, die mit der Digitalisierung einhergehen, und zwar solche, von denen alle profitieren können.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="external-document"><a href="http://linksfraktion.de/reden/bundesregierung-verschlaeft-digitalen-wandel/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Den genauen Wortlaut der Rede können Sie hier nachlesen.</a></p>]]></content:encoded>
                <category>Bundestag</category><category>Reden</category><category>Netzpolitik</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-157848</guid>
                <pubDate>Fri, 04 Dec 2015 10:15:00 +0100</pubDate>
                <title>Störerhaftung komplett abschaffen! - Rede zu Protokoll</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/stoererhaftung-komplett-abschaffen-rede-zu-protokoll/</link>
                
                <description>Ich gebe zu, ich habe kurz überlegt, ob ich hier dieselbe Rede noch einmal halte, die ich vor einem Jahr schon einmal gehalten habe. Damals hatte ich den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung bei offenen WLANs begründet, den meine Fraktion zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen einbrachte. Offensichtlich hat bei der damaligen Debatte die Bundesregierung nicht zugehört. Anders kann ich mir zumindest den Gesetzentwurf, den sie hier vorgelegt hat, nicht erklären.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
</p>
<p>ich gebe zu, ich habe kurz überlegt, ob ich hier dieselbe Rede noch einmal halte, die ich vor einem Jahr schon einmal gehalten habe. Damals hatte ich den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung bei offenen WLANs begründet, den meine Fraktion zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen einbrachte. Offensichtlich hat bei der damaligen Debatte die Bundesregierung nicht zugehört. Anders kann ich mir zumindest den Gesetzentwurf, den sie hier vorgelegt hat, nicht erklären.
</p>
<p>Aber der Reihe nach: Seit einigen Jahren diskutieren wir nun bereits die Auswirkungen eines BGH-Urteils, wonach Betreiber von offenen WLANs für Rechtsverletzungen, die Nutzer dieses WLANs begehen, haftbar gemacht werden können. Mit der Netzkompetenz des BGH ist es nicht allzu weit her, wie wir an einem aktuellen Urteil sehen, wonach sinnlose Netzsperren erlaubt sind. Und so hatte dieses Urteil verheerende Auswirkungen auf die Verbreitung von offenen WLANs in Deutschland. Während es in anderen Ländern kein Problem ist, in Bussen, Bahnen, Cafés, Bibliotheken etc. etc. ein offenes WLAN zu finden, muss man hierzulande schon sehr viel Glück haben. Kürzlich war der Ausschuss Digitale Agenda in Estland, ein Land, in dem die Digitalisierung schon viel weiter fortgeschritten ist als hier in Deutschland. Als wir versuchten, das Problem der Störerhaftung zu erklären, schauten wir nur in ratlose Gesichter.
</p>
<p>Umso unverständlicher ist es, dass Sie diesen ganzen Unfug nicht einfach komplett abschaffen. Nein, Sie manifestieren die Störerhaftung sogar und&nbsp;&nbsp;stellen Betreibern offener WLANs Hürden auf. All das wegen einer diffusen Angst davor, dass über offene WLANs plötzlich Rechtsverletzungen im ganz großen Stil begangen werden und die Verursacher nicht ermittelt werden können. Aber fragen Sie doch mal in anderen Ländern nach, ob diese Befürchtungen dort eingetroffen sind. Sie werden ein klares „Nein!“ als Antwort bekommen. Wieso Sie also trotzdem Maßnahmen gegen Phantome ergreifen, versteht keiner. Nicht einmal die EU-Kommission, die in einer vernichtenden Stellungnahme bemerkte, dass die von Ihnen geforderten Sicherheitsmaßnahmen weder erforderlich noch geeignet sind, um das Ziel einer Vermeidung von Rechtsverletzungen zu erreichen.&nbsp;&nbsp;Das Ergebnis ist, dass Ihr Gesetzentwurf genau das Gegenteil von dem bewirkt, was er schaffen will. Anstatt Sicherheit, schafft er Unsicherheit. Anstatt einer Verbreitung von offenen WLANs, schafft er eine Verhinderung von offenen WLANs.
</p>
<p>Es gibt natürlich jemanden, der sich über Ihr Gesetz sehr freuen wird. Das sind große Anbieter wie die Telekom, die nun ihre teuren Lösungen schön verkaufen können, weil insbesondere Privatpersonen die von dem Gesetzentwurf geschaffenen Hürden verunsichern werden. Wer wird schon sein WLAN öffnen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass man für Rechtsverletzungen haftbar gemacht wird?
</p>
<p>Am meisten ärgert mich an Ihrem Entwurf aber, dass Sie bestehende Initiativen wie die Freifunker gefährden. Die kümmern sich beispielsweise gerade darum, dass Flüchtlingsheime&nbsp;&nbsp;mit dringend benötigten offenen Internetzugängen per WLAN versorgt werden, und dem legen Sie jetzt noch mehr Steine in den Weg. Das wurde in einem Gespräch mit Flüchtlingsinitiativen im Ausschuss Digitale Agenda von Christian Heise vom Förderverein Freie Netzwerke eindrücklich dargelegt.
</p>
<p>Wie man es dreht und wendet, ihr Gesetzentwurf ist nicht dazu geeignet, das Problem der Störerhaftung bei offenen WLANs aus dem Weg zu räumen. Es verschärft das Problem vielmehr, weil er noch mehr Unsicherheiten bringt. Es liegt mit dem Gesetzentwurf der Grünen und Linken aber zum Glück eine sehr geeignete Alternative vor. Vielleicht nutzen Sie die Zeit bis zur abschließenden Beratung Ihres Gesetzentwurfes und lesen sich unseren noch einmal durch. Das Ergebnis kann dann nur sein, Ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen und unserem zuzustimmen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Netzpolitik</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-156935</guid>
                <pubDate>Fri, 27 Nov 2015 10:37:00 +0100</pubDate>
                <title>Freies WLAN für alle bedeutet auch frei zugängliches Netz für Geflüchtete</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/freies-wlan-fuer-alle-bedeutet-auch-frei-zugaengliches-netz-fuer-gefluechtete/</link>
                
                <description>Durch die zunehmende Digitalisierung unserer Gesellschaft sind nicht nur hier Lebende sondern vor allem auch hier neu ankommende Menschen auf  Internet in vielen Lebensbereichen angewiesen. Die Initiative Freifunk hat sich u.a. zur Aufgabe gemacht, Geflüchtetenunterkünfte - soweit sie es möchten - mit freiem W-LAN auszustatten. Halina unterstützt das Anliegen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Als netzpolitische Sprecherin ist Halina für&nbsp;ein freies WLAN für alle&nbsp;und unterstützt dies auch ganz praktisch. Das gilt sowohl für die <a href="http://berlin.freifunk.net/network/map/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">gesamte Stad</a>t als auch ganz konkret für ihren Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg und Prenzlauer Berg (Ost). Deswegen hat sich Halina auch der <a href="https://berlin.freifunk.net/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Freifunk Initiative</a> angeschlossen, um in ihrem Kreuzberger Wahlkreisbüro ein frei zugängliches Netz für alle anbieten zu können. „Ich hoffe so einen, wenn auch nur kleinen, Beitrag zur Überwindung der zunehmenden digitalen Spaltung leisten zu können.“
</p>
<p>Wichtig wäre, neben kostenlosem Freifunk-Netzen in Büros und öffentlichen Gebäuden, auch die freien Internetzugänge in Geflüchtetenunterkünften weiter auszubauen, denn der kostenlose Internetzugang ist vor allem für geflüchtete Menschen sehr wichtig: Zum einen ist dies oft die einzige Möglichkeit den Kontakt mit der Familie und anderen Menschen in ihrer Heimat aufrechtzuerhalten und zu kommunizieren. Zum anderen eröffnen sich so auch Möglichkeiten, sich über die Situation in ihren Herkunftsländern zu informieren.
</p>
<p>Halina betrachtet das Internet als soziokulturelles Existenzminium, welches die Teilhabe an der Gesellschaft und Zugang zu relevanten Informationen ermöglicht. Durch die zunehmende Digitalisierung unserer Gesellschaft sind nicht nur hier Lebende sondern vor allem auch hier neu ankommende Menschen auf einen Internetzugang in vielen Lebensbereichen angewiesen. Das Internet kann Geflüchteten also auch eine Orientierungshilfe in der neuen Stadt bieten, als Informationsquelle dienen, Sprachbarrieren teilweise überwinden und neue soziale Kontakte knüpfen. 
</p>
<p>Da Halina persönlich sehr gute Erfahrungen mit der Freifunk Initiative machte, wandte sie sich kürzlich in Absprache mit Freifunkerinnen an Geflüchtetenunterkünfte in ihrem Wahlkreis und machte auf die Initiative aufmerksam. Nun bleibt zu hoffen, dass die Betreiber der Unterkünfte sich das Anliegen zu Herzen nehmen, ihren Bewohner*innen mindestens einen Internetzugang zur Verfügung stellen können und sich im besten Fall auch dem Freifunknetz anschließen.
</p>
<p>Die Initiative Freifunk bietet ihre Dienstleitungen kostenlos an, weil sie es als einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag empfindet. Einrichtung bzw. Unterkünfte müssten – soweit Internetanschluss und -vertrag vorhanden – nur die einmaligen Kosten für die Anschaffung der Hardware übernehmen.&nbsp;
</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Netzpolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-156283</guid>
                <pubDate>Fri, 13 Nov 2015 13:27:00 +0100</pubDate>
                <title>Netzneutralität ist Grundvorraussetzung für gerechte Teilhabe</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/netzneutralitaet-ist-grundvorraussetzung-fuer-gerechte-teilhabe/</link>
                
                <description>Die Grünen wollen zurecht die Netzneutralität gesetzlich sichern. Netzneutralität bedeutet die grundsätzlich diskriminierungsfreie Gleichbehandlung aller Datenpakete und ist das konstituierende Prinzip eines offenen und freien Internets. Sie ist damit neben einem Internetanschluss Grundvoraussetzung für die gerechte Teilhabe an der digitalen Gesellschaft. DIE LINKE hat konkrete Vorschläge wie die Netzneutralität gesichert werden kann.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="external-document"><a href="http://linksfraktion.de/reden/netzneutralitaet-grundvorraussetzung-gerechte-teilhabe/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Der genaue Wortlaut der Rede kann hier nachgelesen werden.</a></p>]]></content:encoded>
                <category>Netzpolitik</category><category>Reden</category><category>Bundestag</category>
                <enclosure url="https://www.wawzyniak.de/fileadmin/_migrated/pics/Halina_quer_Web_02.jpg" length="0" type="image/jpeg"/>
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-155930</guid>
                <pubDate>Mon, 09 Nov 2015 11:12:00 +0100</pubDate>
                <title>Netzneutralität nach der EU-Verordnung: Ein Vorschlag</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/netzneutralitaet-nach-der-eu-verordnung-ein-vorschlag/</link>
                
                <description>Am 27. Oktober 2015 hat das Europäische Parlament den sogenannten Trilog-Kompromiss zur Verordnung zum Telekommunikationsbinnenmarkt gebilligt und die entsprechende Verordnung beschlossen. Ist die Netzneutralität damit tot? Nicht unbedingt oder besser: nicht zwangsläufig! Ein Vorschlag zur Debatte.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am 27. Oktober 2015 hat das Europäische Parlament den sogenannten Trilog-Kompromiss zur Verordnung zum Telekommunikationsbinnenmarkt gebilligt und die entsprechende&nbsp;<a href="http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10409-2015-REV-1/de/pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Verordnung (.pdf)</a>&nbsp;beschlossen. Ist die Netzneutralität damit tot? Kommt es, wie vom Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG Höttges flux darauf&nbsp;<a href="http://www.telekom.com/medien/managementzursache/291708" target="_blank" rel="noreferrer">angekündigt</a>, zur Internet- Maut – der Etablierung zweiseitiger Märkte, mit denen die Anbieter von Inhalten gezwungen wären, die Netzbetreiber nicht nur für den Anschluss ans Netz zu bezahlen, sondern auch für die Nutzung der Zugangsnetze?
</p>
<p>Nicht unbedingt oder besser: nicht zwangsläufig! Ein genauerer Blick in das Regelungswerk zeigt, dass bei strenger Auslegung zweiseitige Märkte unvereinbar sind mit der EU-Verordnung, die unmittelbare Wirksamkeit in den Mitgliedsstaaten entfaltet und ab dem 30. April 2016 gilt. Gleiches ist für Zero-Rating-Angebote – sprich: spezifische Dienste, deren Nutzung vom monatlichen Datentransfervolumen ausgeklammert wäre – zu konstatieren. Halina Wawzyniak schlägt daher in einem Antrag für den Bundestag vor, die Entscheidung darüber, was Netzneutralität und deren Beschränkung bedeutet, nicht der Bundesnetzagentur als nationale Regulierungsbehörde zu überlassen, sondern dem Gesetzgeber selbst.<span id="more-7224"></span>
</p>
<p>Vor dem Hintergrund der enormen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der Netzneutralität wird vorgeschlagen, die Thematik über das in einem demokratischen Rechtsstaat geltende Wesentlichkeitsprinzip zurück ins Parlament zu holen. Das Wesentlichkeitsprinzip besagt, wesentliche Entscheidungen dürfen nicht an die Verwaltung delegiert werden, sondern müssen durch das Parlament getroffen werden. Ersteres aber würde geschehen, wenn die Bundesnetzagentur das EU-Regelwerk inhaltlich und, in gewohnter Weise wenig transparent, ausfüllen müsste.
</p>
<p>Inhaltlicher Kern des Vorschlags ist es, Geschäftsmodelle, die zweiseitige Märkte oder Zero-Rating Dienste etablieren wollen, explizit auf Grundlage der Verordnung zu untersagen. Beide beruhen auf kommerziellen Erwägungen, stellen mithin weder angemessene Maßnahmen des Verkehrsmanagements noch erfordern sie – so EU-Verordnungssprech – ein vom herkömmlichen Internetzugangsdienst nicht gewährleistetes Dienstequalitätsniveau. Zudem wird definiert, was ausreichende Kapazität für das offene Internet bedeutet, in deren Rahmen laut Verordnung künftig priorisierte Dienste möglich sein sollen.
</p>
<p>Diese wird für das offene Internet auf 95 Prozent festgesetzt. Entsprechend wird die Quantität priorisierter Dienste bis zur Errichtung einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur (FTTB) mithin auf 5 Prozent der tatsächlich vorhandenen Übertragungskapazität begrenzt. Somit würde zugleich ein&nbsp;<em>sanfter Anreiz</em>&nbsp;für die Telekommunikationsanbieter geboten, beständig in den Ausbau der Netzinfrastruktur zu investieren, bis ein Zustand erreicht ist, in dem nach heutigen Maßstäben Knappheitsgesichtspunkte in der Verteilung von Bandbreiten nicht mehr bestehen.
</p>
<p>Wir stellen den Vorschlag hier unter den folgenden Formaten&nbsp;<a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/Antrag-Netzneutralit%C3%A4t-nach-EU-Verordnung.odt" target="_blank" rel="noreferrer">.odt</a>&nbsp;/&nbsp;<a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/Antrag-Netzneutralit%C3%A4t-nach-EU-Verordnung.docx" target="_blank" rel="noreferrer">.docx</a>&nbsp;/&nbsp;<a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/Antrag-Netzneutralit%C3%A4t-nach-EU-Verordnung.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">.pdf</a>&nbsp;zur Debatte. Hinweise, Kritik, Ergänzungen können per E-Mail unter dem Betreff „Netzneutralität nach der EU-Verordnung“ zu richten an: halina.wawzyniak(at)bundestag.de geschickt werden.</p>]]></content:encoded>
                <category>Antrag</category><category>Netzpolitik</category><category>Bundestag</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-154508</guid>
                <pubDate>Fri, 16 Oct 2015 12:23:00 +0200</pubDate>
                <title>In einer Demokratie gehört sich das nicht!</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/in-einer-demokratie-gehoert-sich-das-nicht/</link>
                
                <description>Heute beschloss der Bundestag eine Totalerfassung des Kommunikationsverhaltens der Einwohnerinnen und Einwohner auf Vorrat. Das ist Generalverdacht. In einer Demokratie gehört sich das nicht! Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung verteidigen den Rechtsstaat, die Befürworter gefährden ihn.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p class="external-document"><a href="http://linksfraktion.de/reden/sowas-gehoert-sich-demokratie-nicht/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Der genaue Wortlaut der Rede kann hier nachgelesen werden.</a></p>]]></content:encoded>
                <category>Netzpolitik</category><category>Reden</category><category>Bundestag</category><category>Rechtspolitik</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-150089</guid>
                <pubDate>Mon, 15 Jun 2015 11:05:00 +0200</pubDate>
                <title>In den Reißwolf mit dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/in-den-reisswolf-mit-dem-gesetzentwurf-zur-vorratsdatenspeicherung/</link>
                
                <description>Die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung ist nicht belegbar. Eine Einschränkung eines Grundrechtes ohne Erforderlichkeit ist nun einmal im Rechtsstaat nicht möglich. Es wird immer gesagt, die Vorratsdatenspeicherung sei für die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr notwendig. Das konnten sie aber bisher an keiner einzigen Stelle belegen. Es hilft nichts, einzelne Änderungen an Ihrem Gesetzentwurf anzuregen. Der Gesetzentwurf ist rechtspolitisch eine Katastrophe und rechtsstaatlich nicht akzeptabel, und es gibt nur einen Ort, wo er hingehört: in den Reißwolf.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p class="external-document"><a href="http://linksfraktion.de/reden/reisswolf-gesetzentwurf-rede-vorratsdatenspeicherung/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Der genaue Wortlaut der Rede kann hier nachgelesen werden.</a></p>]]></content:encoded>
                <category>Bundestag</category><category>Reden</category><category>Netzpolitik</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-150096</guid>
                <pubDate>Fri, 12 Jun 2015 11:37:00 +0200</pubDate>
                <title>Rechtliche Klarstellung der Vertraulichkeit von Äußerungen im Internet herstellen - Rede zu Protokoll.</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/rechtliche-klarstellung-der-vertraulichkeit-von-aeusserungen-im-internet-herstellen-rede-zu-protokol/</link>
                
                <description>Wir haben einen Antrag eingebracht und sind der Auffassung, dass eine im Internet getätigte Äußerung dann als vertraulich gelten soll, wenn sie sich an einen eingeschränkten Personenkreis richtet.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wer kennt das nicht? Sich einen Moment so richtig geärgert, und schon rutscht einem ein böses Wort über die Lippen. In einigen Fällen war dies vielleicht ein böses Wort über den eigenen Arbeitgeber. Konsequenzen mussten Sie natürlich keine fürchten, denn solange Sie dieses böse Wort nicht in ein Mikrofon vor Tausenden Leuten brüllten, konnten Sie darauf vertrauen, dass Ihre Äußerung als privat galt<br>und somit keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie beispielsweise eine Kündigung nach sich ziehen konnte.
</p>
<p>Genauso schnell, wie ein böses Wort gesagt ist, ist ein böses Wort getippt. Zum Beispiel in ein soziales Netzwerk wie beispielsweise Facebook. Und hier beginnen die Probleme. Nun kann man natürlich entgegnen: Selber schuld! Was schreibt man auch so einen Unsinn in ein soziales Netzwerk. – Damit verkennt man aber, dass Nutzerinnen und Nutzer zum großen Teil soziale Netzwerke wie Facebook nicht als eine öffentliche Plattform für Verkündigungen verstehen – ich weiß, gerade Politiker verstehen Facebook fälschlicherweise genau so –, sondern ganz privat für sich nutzen, um mit Freundinnen und<br>Freunden in Kontakt zu bleiben und sie an ihrem persönlichen Leben teilhaben zu lassen.
</p>
<p>Niemand – so hoffe ich doch – würde hier auf die Idee kommen, dass ein böses Wort über den Arbeitgeber im Freundeskreis eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Warum soll dann eine Äußerung, die im Freundeskreis eines sozialen Netzwerks getätigt wird, eine Kündigung rechtfertigen?
</p>
<p>Trotz dieser berechtigten Frage wurden Kündigungen wegen Äußerungen in einem sozialen Netzwerk von<br>Gerichten bestätigt. So urteilte das Landesarbeitsgericht Hamm am 10. Oktober 2012, dass auch dann keine&nbsp;Vertraulichkeit gegeben ist, wenn ein Posting nur einem bestimmten Freundeskreis zugänglich ist. Doch einheitlich ist die Rechtsprechung nicht. Der Verwaltungsgerichtshof München urteilte am 29. Februar 2012 in einem anderen Fall, dass ein Benutzer selbst dann, wenn er über seinen privaten Facebook-Account eine Äußerung verbreitet, damit rechnen darf, dass diese vertraulich behandelt wird. Es geht hierbei im Übrigen nicht immer um Beleidigungen. Es geht auch um Geheimnisverrat und Ähnliches.
</p>
<p>Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt also die Unsicherheit, was in einem sozialen Netzwerk gepostet werden darf und was besser nicht. Es ist dringend an der Zeit, diese Unsicherheit zu beenden. Leider haben unsere Kleinen Anfragen zu dem Thema nur ergeben, dass die Große Koalition keinerlei Handlungsbedarf sieht. Das kann es aber nicht sein. Dazu sind die bekannten Urteile zu unterschiedlich, dazu betrifft es zu viele Menschen.
</p>
<p>Wir von der Linken haben deshalb einen Antrag eingebracht und sind der Auffassung, dass eine im Internet&nbsp;getätigte Äußerung dann als vertraulich gelten soll, wenn sie sich an einen eingeschränkten Personenkreis&nbsp;richtet. Das kann unseres Erachtens dann der Fall sein, wenn sie beispielsweise in einer begrenzten FacebookGruppe fällt oder sich an einen begrenzten Freundeskreis innerhalb des sozialen Netzwerks richtet. Mit Absicht haben wir die Frage offengelassen, in welchem Rahmen sich dieser Personenkreis bewegen darf, um noch als begrenzt zu gelten. Darauf habe ich persönlich selbst noch keine Antwort. Vielleicht finden wir gemeinsam eine. Sehen Sie unseren Antrag also als Anfang einer dringend notwendigen Diskussion und nicht als Ende.
</p>
<p>Es ist klar, dass verbindliche Regeln geschaffen werden müssen, um Rechtssicherheit für Äußerungen von<br>Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern herzustellen. Es ist an der Zeit, Regeln zu finden, die der Lebenswelt von Nutzerinnen und Nutzern in sozialen Netzwerken entsprechen. Das kann nur heißen, dass nicht jedes Facebook-Posting gleich als öffentlich abgestempelt wird, nur weil es theoretisch hundert Freundinnen und&nbsp;Freunde lesen können. Und das kann nur heißen, dass einem nicht gleich die Kündigung droht, weil man mal im Affekt ein böses Wort über den Arbeitgeber auf Facebook schreibt.</p>]]></content:encoded>
                <category>Bundestag</category><category>Reden</category><category>Netzpolitik</category><category>Rechtspolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-150094</guid>
                <pubDate>Fri, 12 Jun 2015 10:31:00 +0200</pubDate>
                <title>Das Leistungsschutzrecht noch heute aufheben!</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/das-leistungsschutzrecht-noch-heute-aufheben/</link>
                
                <description>Ein derart innovationsfeindliches Gesetz wie das Leistungsschutzrecht, das nur Rechtsunsicherheit schafft und nichts an der Lage von Urheberinnen und Urhebern verbessert, hat nichts anderes verdient als ein schnelles Ende.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p class="external-document"><a href="http://linksfraktion.de/reden/leistungsschutzrecht-aufheben/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Der genaue Wortlaut der Rede kann hier nachgelesen werden.</a></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Netzpolitik</category>
                <enclosure url="https://www.wawzyniak.de/fileadmin/_migrated/pics/Halina_Wawzyniak_2_1024.jpg" length="0" type="image/jpeg"/>
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-123913</guid>
                <pubDate>Wed, 22 Apr 2015 13:06:00 +0200</pubDate>
                <title>Verleihbarkeit digitaler Medien in Öffentlichen Bibliotheken sicherstellen </title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/verleihbarkeit-digitaler-medien-in-oeffentlichen-bibliotheken-sicherstellen/</link>
                
                <description>Zum Welttag des Buches und des Urheberrechtes am 23. April 2015 stellt DIE LINKE im Bundestag den Entwurf eines Antrages zur Verleihbarkeit digitaler Medien entsprechend analoger Werke in Öffentlichen Bibliotheken zur öffentlichen Debatte online.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Zum Welttag des Buches und des Urheberrechtes am 23. April 2015 stellt DIE LINKE im Bundestag den<a href="/fileadmin/lcmswawzyniak/Dateien/2015-04-13_Antrag_Verleihbarkeit_digitaler_Medien.odt" title="Leitet Dateidownload ein" class="download"> Entwurf eines Antrages zur Verleihbarkeit digitaler Medien</a> entsprechend analoger Werke in Öffentlichen Bibliotheken zur öffentlichen Debatte online. 
</p>
<p>Öffentliche Bibliotheken gehören zu den meistgenutzten Bildungseinrichtungen in Deutschland. Gerade für Menschen mit niedrigem Einkommen bieten sie eine Möglichkeit des Zugangs zu Information, Kultur und Wissen. Im 21. Jahrhundert werden auch die Bibliotheken zunehmend zu digitalen Bibliotheken. Bücher erscheinen immer öfter auch als E-Books. Das E-Book unterscheidet sich aber in seiner rechtlichen Stellung erheblich vom gedruckten Buch. Gegenwärtig können Autoren, Verlage oder andere Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber willkürlich entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen sie Bibliotheken E-Books zur Verfügung stellen. Um Öffentliche Bibliotheken zukunftsfähig zu machen und sie in die Lage zu versetzen, ihren Nutzerinnen und Nutzern ein aktuelles E-Book-Angebot anzubieten und diese zu fairen Preis- und Lizenzkonditionen zu erwerben, braucht es dringend eine gesetzliche Klarstellung im Urheberrecht. 
</p>
<p>Eine rechtliche Gleichstellung des E-Book Verleihs mit körperlichen Medien würde die Attraktivität Öffentlicher Bibliotheken steigern, nicht aber - entgegen den Befürchtungen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels - dem Buchhandel schaden. Arbeiten Verlage und Konzerne wie z.B. Amazon doch inzwischen selbst intensiv an sogenannten "E-Book-Flatrates". 
</p>
<p>Die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag hat jetzt einen Antrag entworfen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, mit einer Aktualisierung zweier Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes die rechtliche Gleichstellung von E-Books mit körperlichen Werken endlich auf den Weg zu bringen. Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber sollen durch eine Ausweitung der Bibliothekstantieme fair vergütet werden. 
</p>
<p>Damit in unserem Antrag auch wirklich die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer abgebildet werden, stellen wir diesen Antragsentwurf online zur Diskussion. Bis zum 20. Mai 2015 haben Sie Gelegenheit, Kritik daran zu äußern und Verbesserungsvorschläge zu machen. Dafür stellen wir Ihnen den Antragsentwurf hier in einem bearbeitbaren Format zur Verfügung. Änderungsvorschläge im Text sollten bitte bei Rückmeldungen kenntlich sein. Selbstverständlich können Sie uns Ihre Kritik auch formlos zukommen lassen. 
</p>
<p>Ihre Kommentare und Änderungsvorschläge sammeln wir unter der Mailadresse: imke.elliesen-kliefoth(at)linksfraktion.de 
</p>
<p>Ihre Überarbeitungsvorschläge werden zeitnah von uns ausgewertet und gegebenenfalls in den Antrag aufgenommen. Erst dann beschließt ihn die Fraktion DIE LINKE. Den fertigen Antrag werden wir zum Zeitpunkt seiner Einreichung in das parlamentarische Verfahren erneut öffentlich machen. 
</p>
<p>Wir freuen uns auf ihre konstruktive Beteiligung! 
</p>
<p>Sigrid Hupach (MdB) 
</p>
<p>Halina Wawzyniak (MdB) 
</p>
<p>Petra Sitte (MdB)</p>]]></content:encoded>
                <category>Bundestag</category><category>Antrag</category><category>Netzpolitik</category><category>Presseerklärung</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-145593</guid>
                <pubDate>Tue, 24 Mar 2015 14:47:00 +0100</pubDate>
                <title>IT-Sicherheitsgesetz: Wichtiges Anliegen - falscher Ansatz </title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/schwerpunkte/detail/news/it-sicherheitsgesetz-wichtiges-anliegen-falscher-ansatz/</link>
                
                <description>Das IT-Sicherheitsgesetz soll für mehr Sicherheit im Internet sorgen, macht dieses wichtige Anliegen aber durch komplett falsche Ansätze kaputt. Einiges ist rechtlich fragwürdig und ignoriert Empfehlungen der Enquete-Kommission &quot;Internet und Digitale Gesellschaft&quot;</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p class="external-document"><a href="http://linksfraktion.de/reden/it-sicherheitsgesetz-wichtiges-anliegen-falscher-ansatz/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Der genaue Wortlaut der Rede kann hier nachgelesen werden.</a></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Bundestag</category><category>Netzpolitik</category>
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