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            <title>DIE LINKE. Halina Wawzyniak: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>DIE LINKE. Halina Wawzyniak</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 17 Aug 2026 21:49:51 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Mon, 17 Aug 2026 21:49:51 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-25414</guid>
                <pubDate>Thu, 09 Feb 2012 15:47:00 +0100</pubDate>
                <title>Sonneborn-Paragraph / Rechtsschutz im Wahlrecht verbessern</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/sonneborn-paragraph-rechtsschutz-im-wahlrecht-verbessern/</link>
                
                <description>Am 17. Juli 2009 entschied der Bundeswahlausschuss, die Partei „Die Partei“ mit dem Vorsitzenden Martin Sonneborn nicht zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag zuzulassen. Gegen diese Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel. Das will DIE LINKE ändern.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><br>
</p>
<p><b>Rede im Wortlaut:</b>
</p>
<p>Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
</p>
<p>Am  17. Juli 2009 entschied der Bundeswahlausschuss, die Partei „Die   Partei“ mit dem Vorsitzenden Martin Sonneborn nicht zur Wahl zum 17.   Deutschen Bundestag zuzulassen. Der Bundeswahlausschuss versagte ihr die   Anerkennung als Partei. Nicht als Partei anerkannt zu sein, bedeutet   bei uns, dass man nicht an der Wahl teilnehmen kann. Gegen diese   Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel. Somit konnten Martin Sonneborn   und „Die Partei“ nicht zur Bundestagswahl antreten.
</p>
<p>Was daraus  folgt, ist: Wie wir sehen, ist Rechtsschutz erst nach der  Wahl, aber  nicht vor der Wahl möglich. Mit dem heute vorliegenden  Gesetzentwurf  will die Linke diesen unhaltbaren Zustand beenden und den  Rechtsschutz  im Wahlrecht stärken.
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN)
</p>
<p>Unser  konkreter Vorschlag sieht vor, dass eine Partei, soweit sie  vom  Bundeswahlausschuss nicht als Partei zugelassen wird, zum   Bundesverfassungsgericht gehen kann und dass für den Fall, dass ein   Kreiswahlvorschlag oder Landeslisten nicht zugelassen werden, der Gang   zu den Verwaltungsgerichten eröffnet wird. Vor dem Hintergrund des von   uns angeführten Falls haben wir diese Regelung „Sonneborn-Regelung“   genannt.
</p>
<p>(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Schlimm genug!)
</p>
<p>Um auf den konkreten Fall zurückzukommen, könnte man sagen: Shit happens!
</p>
<p>(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Kein parlamentsangemessener Ausdruck!)
</p>
<p>Was  interessiert uns die Möglichkeit, Martin Sonneborn zu wählen?  Oder: Für  Spaß in der Politik stehen wir nicht zur Verfügung.   Aber  die OSZE  entsandte Beobachter zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag.  Diese  verfassten einen Bericht, in dem unter anderem empfohlen wird -  ich  zitiere  :<br>"zumindest einige grundlegende Entscheidungen, wie  die  Anerkennung von Vereinigungen als Parteien oder die Kontrolle von   ablehnenden Entscheidungen zu Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten,   einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle vor der Wahl zuzuführen."
</p>
<p>Die Linke hat sich bei dem vorgelegten Gesetzentwurf von folgenden Gedanken leiten lassen:<br>Die   Parteien haben in Art. 21 Grundgesetz einen besonderen Schutz  erhalten.  Mit diesem Schutz ist es einfach nicht vereinbar, dass ein  rein  exekutives Organ, zusammengesetzt durch die Konkurrenten, nämlich  die im  Bundestag schon vertretenen Parteien, über die Parteieigenschaft   entscheidet diese Eigenschaft ist Voraussetzung, um an der Wahl   teilzunehmen und dass es dann keinen Rechtsschutz gibt. Wir finden, das   ist mit dem Gedanken der Demokratie und mit dem besonderen Schutz von   Parteien nicht vereinbar.
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN)
</p>
<p>Der Parteienrechtler Martin Morlok
</p>
<p>(Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU): Das ist der Spezialist!)
</p>
<p>hat  in der Zeit vom 31. Juli 2009 erklärt, dass er dies für einen   verfassungswidrigen Zustand hält, und in diesem Fall stimme ich ihm zu.
</p>
<p>(Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU): Der hat oft genug verloren!)
</p>
<p>Eine  zusätzliche Schwierigkeit bei der Frage der Zulassung einer  Partei ist  im Übrigen der Spielraum, den § 2 Abs. 1 Parteiengesetz für  die  Definition von „Partei“ lässt. Da geht es um das Gesamtbild der   tatsächlichen Verhältnisse   Umfang und Festigkeit der Organisation  ,   die Zahl der Mitglieder, das Hervortreten in der Öffentlichkeit und     Achtung!   die Gewähr für die Ernsthaftigkeit der Zielsetzung.   Spätestens das letzte Kriterium dürfte dem Grundsatz der Normenklarheit   widersprechen und ist willkürlich. Wer bitte entscheidet über   Ernsthaftigkeit und Unernsthaftigkeit? Warum sollen die Wählerinnen und   Wähler nicht das letzte Wort haben? Ehrlich gesagt: Bei so manchem   Beitrag von Mitgliedern dieses Hauses wartet man am Ende auf ein   „Helau!“ oder „Alaaf!“, und man weiß gar nicht, ob man lachen oder   heulen soll.
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN   Otto Fricke (FDP): Das ist Selbstkritik!)
</p>
<p>Deshalb muss man sicherlich auch an das Parteiengesetz heran.<br>Sicherlich   gibt es im Hinblick auf den Rechtsschutz noch viel mehr zu klären.   Denkbar wäre beispielsweise eine Debatte über die Zusammensetzung der   Wahlausschüsse. Doch da uns bei unserem letzten Gesetzentwurf zum   Wahlrecht Überfrachtung vorgeworfen worden ist, haben wir den jetzt   vorliegenden Gesetzentwurf bewusst schmal gehalten,
</p>
<p>(Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr schmal, Frau Kollegin!   Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Interessante Begründung!)
</p>
<p>um wenigstens das Notwendigste vor der nächsten Bundestagswahl sicherzustellen. Deshalb können Sie diesmal doch auch zustimmen.
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN)</p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-26561</guid>
                <pubDate>Thu, 08 Mar 2012 12:09:00 +0100</pubDate>
                <title>Sicherungsverwahrung: Expertenkommission einsetzen!</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/sicherungsverwahrung-expertenkommission-einsetzen/</link>
                
                <description>Sämtliche Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafrechts über die Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung wurden für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Deshalb ist es aus unserer Sicht sinnvoll, im Rahmen einer Expertenkommission auch über den Referentenentwurf – seit gestern gibt es wohl auch schon einen Gesetzentwurf – zu reden. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sämtliche Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafrechts  über die Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung wurden für nicht  mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Deshalb ist es aus unserer Sicht  sinnvoll, im Rahmen einer Expertenkommission auch über den  Referentenentwurf – seit gestern gibt es wohl auch schon einen  Gesetzentwurf – zu reden.          
</p>
<p>Der Wortlaut der Rede kann hier <a href="http://linksfraktion.de/reden/sicherungsverwahrung-expertenkommission-einsetzen/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">nachgelesen werden</a>.<br></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Rechtspolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-26656</guid>
                <pubDate>Thu, 22 Mar 2012 14:08:00 +0100</pubDate>
                <title>Streichung des Begriffes „Rasse“ aus der deutschen Rechtsordnung und internationalen Dokumenten</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/streichung-des-begriffes-rasse-aus-der-deutschen-rechtsordnung-und-internationalen-dokumenten-2/</link>
                
                <description>Vor dem Hintergrund dieser Geschichte und in Kenntnis dessen, dass der Begriff „Rasse“- bezogen auf Menschen - längst wissenschaftlich widerlegt, historisch überholt und ideologische extrem belastet ist, gehe ich davon aus, dass unser Antrag, diesen Begriff aus der Rechtsordnung und allen internationalen Dokumenten zu streichen, die Zustimmung aller Bundestagsabgeordneten finden wird. Mehr </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Vor dem Hintergrund dieser Geschichte und in Kenntnis dessen, dass der  Begriff „Rasse“- bezogen auf Menschen - längst wissenschaftlich  widerlegt, historisch überholt und ideologische extrem belastet ist,  gehe ich davon aus, dass unser Antrag, diesen Begriff aus der  Rechtsordnung und allen internationalen Dokumenten zu streichen, die  Zustimmung aller Bundestagsabgeordneten finden wird.
</p>
<p class="highlight2"><b>- Rede zu Protokoll -</b></p>
<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br>sehr geehrte Frau Präsidentin,
</p>
<p>Die  Versuche, Menschen in Rassen zu unterscheiden, gehen bis ins 17.  Jahrhundert zurück. Im 18. Jahrhundert unterteilte der Philosoph  Christoph Meiners die Menschheit in die schöne weiße und die hässliche  dunkle Rasse.
</p>
<p>Der biologisch-wissenschaftliche Begriff „Rasse“  jedoch ist ein rechtes Kind des 19. Jahrhunderts. Er ist das  Geistesprodukt der Sozialstatistik, Phrenologie, Physiognomik,  Anthropologie und später der Eugenik. Allesamt modische-  oder auch zum  Teil Pseudowissenschaften dieser Zeit.
</p>
<p>Der Begriff „Rasse“ -  angewendet auf Menschen - beinhaltet die Idee, dass diese sich nach  optischen Kriterien wie Hautfarbe, Knochen, Winkel, Größen, später Gene,  biologisch in Gruppen klassifizieren lassen. Eine der Hauptstützen  moderner Rassentheorien wurde das Konzept des Sozialdarwinismus. Aus der  Klassifizierung folgte die Hierarchisierung und von da waren es nur  noch kleine Schritte hin zur Diskriminierung, Misshandlung, zur  Sanktionierung von Vernichtungsfeldzügen gegen Menschen, die anders  aussehen, sprechen, eine andere Kultur haben, andere Sitten pflegen.
</p>
<p>Lange,  bevor das Hitlerregime die Macht übernahm, hatten zahlreiche  Rassefanatiker Thesen propagiert, die auf Völkermord abzielten. Aber  erst die Nationalsozialisten setzten die Übermensch-Fantasien, die  Rassetheorien, die sozialdarwinistischen Leitvorstellungen und den immer  stärker gewordenen Rassismus, der sich mit dem Antisemitismus verband,  in eine unvergleichlich grausame Praxis um.
</p>
<p>Vor dem Hintergrund  dieser Geschichte und in Kenntnis dessen, dass der Begriff „Rasse“-   bezogen auf Menschen - längst wissenschaftlich widerlegt, historisch  überholt und ideologische extrem belastet ist, gehe ich davon aus, dass  unser Antrag, diesen Begriff aus der Rechtsordnung und allen  internationalen Dokumenten zu streichen, die Zustimmung aller  Bundestagsabgeordneten finden wird.
</p>
<p>Wir beziehen uns mit diesem  Antrag auf die Anti-Rassismus-Richtlinie 2000/43 EG und darauf, dass auf  Initiative der UNESCO bereits 1995 eine Erklärung beschlossen wurde,  sich ganz vom Rassebegriff zu verabschieden. Andere Staaten sind der  damit verbundenen Aufforderung, auf die Verwendung des Begriffs  „Rasse“  zu verzichten längst nachgekommen.
</p>
<p>In Deutschland steht er noch  immer in vielen Gesetzestexten, zum Beispiel im Grundgesetz, Artikel 3  Absatz 3 Satz 1, wo es heißt: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes,  seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und  Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen  Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
</p>
<p>Es ist nicht  zeitgemäß, nicht angemessen und beschämend zugleich, dass wir in unserer  Verfassung weiterhin vom Vorhandensein verschiedener menschlicher  Rassen ausgehen. Sprache ist verräterisch. Im Schlechten, wie im Guten.  Wir stehen in der Pflicht, im geschriebenen und gesprochenen Wort zu  verraten, dass wir die richtigen Lehren aus der Geschichte gezogen  haben. <br>Der Vorschlag meiner Fraktion lautet, den Begriff „Rasse“  durch die Formulierung „ethnische, soziale und territoriale Herkunft“ zu  ersetzen. Die ist zwar länger als ein Wort, aber so viel Zeit muss und  sollte ab jetzt immer sein.
</p>
<p><br></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Rechtspolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-26657</guid>
                <pubDate>Thu, 22 Mar 2012 14:10:00 +0100</pubDate>
                <title>Vorurteilsmotivierte Straftaten wirksam verfolgen</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/vorurteilsmotivierte-straftaten-wirksam-verfolgen/</link>
                
                <description>Mit dem, was die Grünen vorschlagen, verhindern sie wenig. Sie bekämpfen die Auswüchse dessen, was vorher schief gelaufen ist. Wir verschließen uns ihrem Antrag nicht, aber wir glauben, dass mehr dazu gehört, will man künftig, Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt verhindern.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem, was die Grünen vorschlagen, verhindern sie wenig. Sie bekämpfen  die Auswüchse dessen, was vorher schief gelaufen ist. Wir verschließen  uns ihrem Antrag nicht, aber wir glauben, dass mehr dazu gehört, will  man künftig, Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt verhindern.
</p>
<p class="highlight2"><b>- Rede zu Protokoll -</b></p>
<p>Wir sind uns darin einig, dass Straftaten gegen Personen  aufgrund ihrer Nationalität, Hautfarbe, ethnischen Herkunft, sexuellen  Identität, ihres Geschlechts, ihrer Religion, Weltanschauung,  Behinderung, ihres Alters oder ihres gesellschaftlichen Status  zu  ächten sind.
</p>
<p>Es ist richtig, dass mit dem Antrag der Grünen alle  gesellschaftlichen Kräfte aufgefordert werden, solche Straftaten zu  verhindern. ABER: Der Antrag der Grünen bezieht eben gerade nicht alle  gesellschaftlichen Kräfte ein, sondern er beschränkt sich auf den  strafrechtlichen Bereich. Die Bundesregierung wird aufgefordert,  gemeinsam mit den Ländern die Richtlinien für das Strafverfahren  dahingehend zu ändern, dass das besondere öffentliche Interesse an der  Strafverfolgung in der Regel zu bejahen ist. Die Bundesregierung wird  zugleich aufgefordert, den Volksverhetzungsparagrafen zu ändern und eine  Studie über den § 46 Abs. 2 StGB - also die Strafzumessung -  vorzulegen.
</p>
<p>Dieser Forderungskatalog wirf die Frage auf, ob neue  oder veränderte Strafrechtsnormen, also ein größerer Verfolgungsdruck,  wirklich neue Straftaten verhindert. Ich möchte an dieser Stelle Zweifel  anmelden. Neue oder veränderte Strafrechtsnormen, ein größerer  Verfolgungsdruck verhindern aus meiner Sicht nicht wirklich Straftaten,  sie reagieren auf begangene Straftaten.  Eine Anstrengung aller  gesellschaftlichen Kräfte bedeutet und verlangt aber mehr.
</p>
<p>Günter  Piening, der ausscheidender Integrationsbeauftragte des Berliner Senats,  sagte in der Berliner Zeitung vom 19.03., es sei erschreckend, dass  sich Ressentiments gegen Ausländer inzwischen in der Mitte der  Gesellschaft niedergeschlagen hätten.  Und ich füge hinzu: Nicht nur  Ressentiments gegen Ausländer haben sich in der Mitte  der Gesellschaft  niedergeschlagen. Auch Ressentiments gegen Menschen aufgrund ihrer  sexuellen Identität, aufgrund ihrer Behinderung oder ihres  gesellschaftlichen und damit auch häufig sozialen Status sind in der  Mitte der Gesellschaft angekommen. Und diese Mitte der Gesellschaft  erreichen sie nicht mit neuen oder veränderten Strafnormen. Die Mitte  der Gesellschaft erreichen sie auch nicht über einen höheren  Verfolgungsdruck.   <br>Gegen Ressentiments und daraus entstehende  Straftaten hilft Prävention und Aufklärung. Wir kommen gegen  Ressentiments und Straftaten an, wenn wir laut und deutlich „Nein“  sagen. Nein zu Ausgrenzung und Nein zu  Klischees, mit denen diese  Ausgrenzung häufig begründet wird. Und dieses „Nein“ darf nicht nur in  Reden erfolgen, es muss an jeder Stelle im Alltag deutlich sichtbar  werden. <br>Ob im Sportverein, der Kleingartenkolonie, im Chor oder im Vereinsleben generell.
</p>
<p>Und  es genügt auch nicht nur „Nein“ zu sagen, sondern wir müssen  zivilgesellschaftlichen Protest gegen Ausgrenzung unterstützen und  zivilgesellschaftliche Strukturen, die für diesen Protest stehen,  ermutigen. Dafür ist die sog. Extremismusklausel aus dem Hause Schröder  einfach schädlich, sie sollte endlich abgeschafft werden.Sie Wir müssen  auch „Nein“ sagen zur Repression gegen zivilgesellschaftlichen Protest,  laut sagen, dass dies nicht in unserem Namen geschieht, wenn wir einen  gesellschaftlichen Konsens gegen Ausgrenzung herstellen wollen. Das  Problem beginnt nicht erst mit der Körperverletzung, das Problem beginnt  bereits mit Beleidigungen und alltäglichen Diskriminierungen, die kein  Straftatsbestand sind.
</p>
<p>Wenn wir alle gesellschaftlichen Kräfte  mobilisieren wollen, um diese Straftaten zu verhindern, dann dürfen wir  öffentliche Räume nicht privatisieren. Denn dann fehlen den  zivilgesellschaftlichen Strukturen die Orte, um sich zu treffen und  präventiv zu arbeiten. Projekte zur Aufklärung und antirassistischen und  antifaschistischen Arbeit benötigen endlich eine Regelfinanzierung.  Aufklärung und Prävention heißt aber auch, Kultur und politische Bildung  ausreichend zu finanzieren.
</p>
<p>Mit dem, was die Grünen vorschlagen,  verhindern sie wenig. Sie bekämpfen die Auswüchse dessen, was vorher  schief gelaufen ist. Wir verschließen uns ihrem Antrag nicht, aber wir  glauben, dass mehr dazu gehört, will man künftig, Ausgrenzung,  Diskriminierung und Gewalt verhindern.
</p>
<p>Wir werden zu diesem Antrag  und einem in der Intention ähnlich gelagerten Gesetzentwurf der SPD  eine Anhörung im Rechtsausschuss durchführen. Ich freue mich auf diese  Anhörung und hoffe, wir reden dort über mehr als Strafrechtsänderungen  und größeren Verfolgungsdruck. </p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Rechtspolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-26951</guid>
                <pubDate>Fri, 30 Mar 2012 12:28:00 +0200</pubDate>
                <title>Das Internet ist vor allem ein Kulturraum von Menschen</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/das-internet-ist-vor-allem-ein-kulturraum-von-menschen/</link>
                
                <description>In der Debatte um die Innovatinsfähigkeit der digitalen Wirtschaft in Deutschland darf nicht vergessen werden, dass es das Internet in erster Linie ein Kulturraum für Menschen ist. Innovationen im Netz zu fördern ist richtig, heißt aber nicht, die Geschäftsmodelle von großen Internetkonzernen zu schützen. Innovationen in der digitalen Wirtschaft brauchen vor allem einen Ausbau schneller Internetzugänge und eine gesetzliche Netzneutralität.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In der Debatte um die Innovatinsfähigkeit der digitalen Wirtschaft in  Deutschland darf nicht vergessen werden, dass es das Internet in erster  Linie ein Kulturraum für Menschen ist. Innovationen im Netz zu fördern  ist richtig, heißt aber nicht, die Geschäftsmodelle von großen  Internetkonzernen zu schützen. Innovationen in der digitalen Wirtschaft  brauchen vor allem einen Ausbau schneller Internetzugänge und eine  gesetzliche Netzneutralität.
</p>
<p>Der Wortlaut der Rede <a href="http://linksfraktion.de/reden/internet-allem-kulturraum-menschen/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">hier zum nachlesen</a>.<br></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Netzpolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-27581</guid>
                <pubDate>Fri, 27 Apr 2012 11:28:00 +0200</pubDate>
                <title>Wahlrecht: Nur die halbe Sonneborn-Regelung</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/wahlrecht-nur-die-halbe-sonneborn-regelung/</link>
                
                <description>Nach wie vor bestehen rechtliche Probleme beim Thema Rechtsschutz in Wahlsachen. Dies betrifft etwa Parteien, die nicht zu Wahlen zugelassen wurden und für die es bisher keine Möglichkeit gibt, sich dagegen zu wehren. CDU/SPD/FDP/Grüne haben jetzt einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vorgelegt. Leider haben sie hier die Hälfte vergessen. DIE LINKE hat Vorschläge für eine umfassende Refom gemacht und wir bieten gern unsere Mithilfe an.
</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Nach wie vor bestehen rechtliche Probleme beim Thema Rechtsschutz in Wahlsachen. Dies betrifft etwa Parteien, die nicht zu Wahlen zugelassen wurden und für die es bisher keine Möglichkeit gibt, sich dagegen zu wehren. CDU/SPD/FDP/Grüne haben jetzt einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vorgelegt. Leider haben sie hier die Hälfte vergessen. DIE LINKE hat Vorschläge für eine umfassende Refom gemacht und wir bieten gern unsere Mithilfe an.
</p>
<p class="highlight2"><b>- Rede zu Protokoll -</b><br></p>
<p>Frau Präsidentin,<br>meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,
</p>
<p>ich  freue mich außerordentlich, dass auch Sie mit dem vorgelegten  Gesetzentwurf zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen eine  Sonnebornregelung einführen wollen, auch wenn Sie diese nicht so nennen  und auch wenn es nur eine halbe Sonnebornregelung ist.
</p>
<p>Ich will  den vorgelegten Gesetzentwurf an den „Krings-Kriterien“ messen, also an  den Punkten, die Herr Krings im Rahmen der letzten Debatte am  Gesetzentwurf der LINKEN kritisiert hat. Das tut mir jetzt ein wenig  leid für die anderen Parteien, aber wir sollen ja hier Rede und  Gegenrede halten.
</p>
<p>1. Die Fristen zwischen der Entscheidung des  Bundeswahlausschusses und der Entscheidung des  Bundesverfassungsgerichtes sind bei Ihrem Gesetzentwurf knapper als beim  Gesetzentwurf der LINKEN. Entgegen der Gesetzesbegründung betragen sie  bei Ihnen nicht 20 Tage sondern im schlechtesten Fall 16 Tage. <br>Der  Bundeswahlausschuss soll spätestens am 79. Tag vor der Wahl eine  Entscheidung treffen, die Beschwerde muss spätestens am 4. Tag nach der  Bekanntmachung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Das ist  dann der 75. Tag vor der Wahl. Da die Entscheidung des  Bundesverfassungsgericht am 59. Tag vor der Wahl erfolgen soll ergibt  dies 16 Tage. <br>DIE LINKE hat in ihrem Gesetzentwurf die Frist binnen  der über die Entscheidung des Bundeswahlausschuss vom  Bundesverfassungsgericht zu entscheiden ist auf 18 Tage festgesetzt.<br>Der  Bundeswahlausschuss entscheidet am 72. Tag vor der Wahl, die Beschwerde  muss spätestens drei Tage nach Bekanntmachung eingereicht sein, also am  69. Tag vor der Wahl. Die Entscheidung muss bis zum 51. Tag vor der  Wahl getroffen sein.
</p>
<p>2. Ihr Gesetzentwurf enthält keinerlei  Formulierung, wie mit einer vorgezogenen Bundestagswahl umzugehen ist.  Ich halte eine solche gesonderte Regelung nicht für erforderlich, aber  dies war einer der Kritikpunkte von Herrn Krings am Gesetzentwurf der  LINKEN. Ich stelle fest, diese Kritik geht dann auch an Ihren eigenen  Gesetzentwurf.
</p>
<p>3. Sie regeln allein den Rechtsschutz bei  Nichtzulassung als Partei. Sie haben keinerlei Vorschläge unterbreitet,  wie der gerichtliche Schutz gegen die Nichtzulassung einer Landesliste  oder eines Kreiswahlvorschlages aussehen könnte. Da endet der  Rechtsschutz bei Ihnen bei den Wahlausschüssen. Damit regeln sie nur die  Hälfte des Rechtsweges, sie geben für diesen Fall keinen gerichtlichen  Rechtsschutz vor der Wahl, d.h., Sie führen nur die halbe  Sonnebornregelung ein. Im Hinblick auf die Kritik von Herrn Krings im  Gesetzentwurf der LINKEN könne es angeblich zu divergierender  gerichtlicher Entscheidungen kommen, sei darauf verwiesen, dass die  Zulassung einer Landesliste oder eines Kreiswahlvorschlages auch  jenseits der Parteieigenschaft versagt werden kann. Insoweit besteht  keine Gefahr divergierender Entscheidungen.
</p>
<p>4. Das  demokratietheoretische Problem der Wahlausschüsse, das darin besteht,  dass die im Parlament vertretenen Parteien über die potenzielle  Konkurrenz entscheiden, lösen sie aus meiner Sicht nicht befriedigend.  Durch die Ernennung von Richter_innen sieht es demokratietheoretisch  besser aus, ist es aber nicht wirklich. Es bleibt ein Placebo.
</p>
<p>5.  Sie entscheiden sich, Ihren Vorschlag zur Verbesserung des  Rechtsschutzes in Wahlsachen mit einer Grundgesetzänderung zu  flankieren. Wir hielten das nicht für notwendig, finden aber auch nicht,  dass dies ein Grund ist, sich dieser Grundgesetzänderung zu verweigern.
</p>
<p>6.  Sie suggerieren einen subjektiven Rechtsschutz für Bürger_innen  einzuführen, die der Ansicht sind, es lägen Rechtsverletzungen im Rahmen  des Wahlverfahrens vor. Es ist ja schon interessant, dass Sie hier eine  Anregung der LINKEN aufgreifen. Es bleibt aber das grundsätzliche  Problem, dass die Bürger_innen über den Wahlprüfungsausschuss und ggf.  das Bundesverfassungsgericht auf eine nachträgliche Feststellung der  Rechtsverletzung verwiesen werden. Das schadet natürlich nichts, ist  eine Verbesserung zum vorherigen Zustand, aber wirklicher Rechtsschutz  ist in meinen Augen etwas anderes. Vielleicht sollten wir da noch einmal  gemeinsam genauer überlegen, wie der subjektive Rechtsschutz  ausgestaltet werden kann.
</p>
<p>7. Aus meiner Sicht gibt es noch die  eine oder andere Sache zu klären, zu präzisieren und zu verbessern. Wenn  das Bundesverfassungsgericht die Parteieigenschaft bejaht, für welchen  Zeitraum soll die Entscheidung Gültigkeit haben? Was folgt, wenn das  Bundesverfassungsgericht in der gesetzten Frist nicht entscheidet? Gilt  dann, wie ich vorschlagen würde „im Zweifel für die Parteieigenschaft“?
</p>
<p>Vielleicht sollten wir das einfach mal gemeinsam klären, denn gemeinsam sind wir klüger. </p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Demokratie für Alle</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-28228</guid>
                <pubDate>Thu, 24 May 2012 13:13:00 +0200</pubDate>
                <title>Rechtsschutz in Wahlsachen bleibt ein Problem</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/rechtsschutz-in-wahlsachen-bleibt-ein-problem/</link>
                
                <description>Die bestehenden Probleme beim Thema Rechtsschutz in Wahlsachen werden mit dem Gesetzenwurf von CDU/SPD/FDP/Grüne nur zur Hälfte gelöst. Dies betrifft etwa Parteien, die nicht zu Wahlen zugelassen wurden und für die es bisher keine Möglichkeit gibt, sich dagegen zu wehren. Diese Probleme bestehen nun zum Teil weiterhin.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die bestehenden Probleme beim Thema Rechtsschutz in Wahlsachen werden  mit dem Gesetzenwurf von CDU/SPD/FDP/Grüne nur zur Hälfte gelöst. Dies  betrifft etwa Parteien, die nicht zu Wahlen zugelassen wurden und für  die es bisher keine Möglichkeit gibt, sich dagegen zu wehren. Diese  Probleme bestehen nun zum Teil weiterhin.
</p>
<p>Den Wortlaut der Rede können Sie <a href="http://linksfraktion.de/reden/rechtsschutz-wahlsachen-bleibt-problem/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">hier nachlesen</a>.<br></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Demokratie für Alle</category><category>Bundestag</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30666</guid>
                <pubDate>Thu, 14 Jun 2012 10:34:00 +0200</pubDate>
                <title>Kronzeugenregelung abschaffen</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/kronzeugenregelung-abschaffen/</link>
                
                <description>Mit der Kronzeugenregelungen findet ein Deal der Gerechtigkeit zugunsten der großen Fische und zulasten der kleinen Fische statt. Das können wir nicht akzeptieren. DIE LINKE will einen Gesetzentwurf, die mit der Kronzeugenregelung aufräumt und diese abschafft.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="highlight2"><b>- Rede zu Protokoll -</b><br></p>
<p class="MsoNormal">Frau Präsidentin,<br>meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, </p>
<p class="MsoNormal">wir reden heute über die Veränderung der sogenannten Kronzeugenregelung, also die Veränderung des § 46b StGB. </p>
<p class="MsoNormal">Die Kronzeugenregelung ist nicht neu, sie hat im Gegenteil eine sehr wechselvolle Geschichte. Noch unter Helmut Kohl wurde sie 1989 eingeführt und zunächst auf zwei Jahre beschränkt. Danach wurde sie gegen den Willen der damaligen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger verlängert und erst unter Rot-Grün lief die Kronzeugenregelung aus. Es war die Koalition aus SPD und CDU die die Kronzeugenregelung 2009 wieder einführte.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span></p>
<p class="MsoNormal">Ich gehe davon aus, dass die heutige Bundesjustizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>im Hinblick auf die Kronzeugenregelung immer noch die gleiche Position vertritt wie die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in den neunziger Jahren. Und deshalb ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum aus dem Haus der Bundesjustizministerin nicht ein Gesetzentwurf kommt, der die Kronzeugenregelung wieder abschafft, sondern lediglich ein Gesetzentwurf, der die Kronzeugenregelung einschränkt. <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Dabei liegen noch nicht einmal empirische Erkenntnisse vor, ob diese Regelung zur Aufklärung von Straftaten überhaupt benötigt wird.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Hinzu kommt, dass Kronzeugen häufig dazu neigen, falsche Angaben zu machen, um einer Verurteilung zu einer langjährigen Haftstrafe zu entgehen. Sie sind aufgrund dessen häufig unglaubwürdig und ihre Aussagen sind daher untaugliche Beweismittel. Zudem können Richter_innen<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bereits jetzt im Rahmen des § 46 StGB etwaige Aufklärungshilfe berücksichtigen.</p>
<p class="MsoNormal">Worum geht es bei der Kronzeugenregelung? Ein Täter bzw. eine Täterin wird mit einer geringeren Strafe oder gar mit Absehen von Strafe für eine begangene Straftat belohnt, wenn er bzw. sie Aufklärungs- oder Präventionshilfe im Hinblick auf zukünftige Straftaten vorwiegend abgeschotteter Strukturen leistet. Bislang musste zwischen der eigenen Tat und der zukünftigen Tat, zu der Informationen gegeben werden, kein Zusammenhang bestehen.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Das soll durch den Gesetzentwurf geändert werden. Will man sich überhaupt auf das System Kronzeugenregelung einlassen, ist dies sicherlich richtig. </p>
<p class="MsoNormal">Aber angesichts der Diskussionen in der Vergangenheit um die Kronzeugenregelung und angesichts der Tatsache, dass die Kronzeugenregelung nichts anderes ist als ein Deal des Staates mit Straftätern zur Aushöhlung der im Strafgesetzbuch festgehaltenen Schuldstrafe, ist das nicht überzeugend. <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Eine geringere Strafe als die der Schuld des Täters bzw. der Täterin aufgrund ihrer bzw. seiner Taten entsprechend, unter Umständen sogar das Absehen von Strafe ist unserem streng rechtsstaatlichen Verfahren vom Grunde her fremd. Ein solcher Deal mit der Strafe hat auch nichts mit dem Prinzip der schuldangemessenen Strafe zu tun. Rechtssystematisch ist eine solche Weitergabe eben auch kein Schuldmilderungsgrund, denn die Tat ist abgeschlossen, die Tatschuld ist vollendet. Es ist schon ein wenig absurd, wenn die Sicherheitsfanatiker, insbesondere bei der Union, nach immer härteren Strafen für jede kleine Straftat rufen, aber in Kauf nehmen, dass unter Umständen bei schwersten Straftaten die Täter straffrei ausgehen, wenn sie entsprechende Informationen über Strukturen und geplante Straftaten weitergeben. </p>
<p class="MsoNormal">Die Verhinderung und Aufklärung von zukünftigen Straftaten, zum Beispiel durch Informationsweitergabe über abgeschottete Strukturen, ist nichts, was es extra zu belohnen gilt, sondern sollte eine Selbstverständlichkeit sein. </p>
<p class="MsoPlainText"><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-ascii-theme-font:minor-latin;mso-hansi-theme-font:minor-latin">Schließlich will ich noch auf einen Aspekt hinweisen:<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Mit der Kronzeugenregelung findet ein Deal mit der Gerechtigkeit zu Gunsten der „großen Fische“ und zu Lasten der „kleinen Fische“ statt. Täter_innen, die tief ins kriminelle Milieu verstrickt sind, können aufgrund ihrer Kenntnisse besser aufklären helfen, als Täter_innen, die vielleicht erstmalig straffällig geworden sind. </span></p>
<p class="MsoNormal">Kurz und gut: Der Gesetzentwurf hält an der Kronzeugenregelung fest und genau das können wir nicht akzeptieren. Hier hätte von einer liberalen Ministerin ein größerer Wurf erfolgen können und auch müssen. Ein Gesetzentwurf, der mit der Kronzeugenregelung aufräumt und diese abschafft. </p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Rechtspolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30646</guid>
                <pubDate>Thu, 14 Jun 2012 11:29:00 +0200</pubDate>
                <title>Offensive für eine rationale Kriminalpolitik</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/offensive-fuer-eine-rationale-kriminalpolitik/</link>
                
                <description>Sowohl das Gesetz zur Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung als auch das Gesetz über die Erweiterung der jugendlichterlichen Handlungsmöglichkeiten stehen für eine repressive, populistische und an den Stammtischen orientierte Rechtspolitik. Es gibt kein einziges, wissenschaftlich fundiertes Argument für die Einführung eines Warnschussarrestes. Und was die Sicherungsverwahrung anbelangt, so schlägt DIE LINKE zur Versachlichung der Diskussion die Einsetzung einer Expertenkommission vor.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sowohl das Gesetz zur Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der  Sicherungsverwahrung als auch das Gesetz über die Erweiterung der  jugendlichterlichen Handlungsmöglichkeiten stehen für eine repressive,  populistische und an den Stammtischen orientierte Rechtspolitik. Es gibt  kein einziges, wissenschaftlich fundiertes Argument für die Einführung  eines Warnschussarrestes. Und was die Sicherungsverwahrung anbelangt, so  schlägt DIE LINKE zur Versachlichung der Diskussion die Einsetzung  einer Expertenkommission vor.
</p>
<p>Den Wortlaut der Rede können Sie <a href="http://linksfraktion.de/reden/offensive-rationale-kriminalpolitik/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">hier nachlesen</a>.<br></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Rechtspolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-32962</guid>
                <pubDate>Thu, 27 Sep 2012 11:54:00 +0200</pubDate>
                <title>Mietrechtsänderung ist in Wahrheit ein Angriff auf Mieterrechte</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/mietrechtsaenderung-ist-in-wahrheit-ein-angriff-auf-mieterrechte/</link>
                
                <description>Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechtsgesetzes vorgelegt. Unter dem Vorwand der Förderung von energetischer Gebäudesanierung werden damit Mieterrechte abgebaut. Unter anderem werden neue Möglichkeiten der Wohnungskündigung gegen die Mieter eingeführt. DIE LINKE stellt sich auf die Seite von Mieterinnen und Mietern und lehnt den Gesetzentwurf entschieden ab.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><br>
</p>
<p>Der Wortlaut der Rede kann hier <a href="http://www.linksfraktion.de/reden/mietrechtsaenderung-wahrheit-angriff-mieterrechte/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">nachgelesen werden</a>.<br></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Bundestag</category><category>Rechtspolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-33448</guid>
                <pubDate>Fri, 19 Oct 2012 10:01:00 +0200</pubDate>
                <title>Sensibilisierung gegen Hasskriminalität nötig</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/sensibilisierung-gegen-hasskriminalitaet-noetig/</link>
                
                <description>Im Kern geht es darum rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele der Täter strafschärfend im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen. Obwohl wir das Ansinnen teilen, kann DIE LINKE den Gesetzentwürfen in dieser Form nicht zustimmen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im Kern geht es darum rassistische, fremdenfeindliche und sonstige  menschenverachtende Beweggründe und Ziele der Täter strafschärfend im  Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen. Obwohl wir das Ansinnen  teilen, kann DIE&nbsp;LINKE den Gesetzentwürfen in dieser Form nicht  zustimmen.
</p>
<p>Den Wortlaut der Rede können Sie <a href="http://www.linksfraktion.de/reden/sensibilisierung-gegen-hasskriminalitaet-noetig/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">hier nachlesen</a>.</p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Rechtspolitik</category><category>Bundestag</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-33649</guid>
                <pubDate>Fri, 26 Oct 2012 09:56:00 +0200</pubDate>
                <title>Machen statt prüfen: Störerhaftung beseitigen, offene WLANs ermöglichen!</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/machen-statt-pruefen-stoererhaftung-beseitigen-offene-wlans-ermoeglichen/</link>
                
                <description>Zum Antrag der SPD, in der die Bundesregierung dazu auffordert die Störerhaftung für Betreiber offener WLANs abzuschaffen, erklärte Halina in ihrer Rede, warum die Zeit der Prüfaufträge vorbei ist und stellte einen Gesetzentwurf der LINKEN vor, basierend auf einem Vorschlag der Digitalen Gesellschaft, der das Problem der Störerhaftung sofort lösen würde. Da der Tagesordnung nur zu Protokoll ging, die Reden also nur schriftlich vorliegen, dokumentieren wir hier Halinas Rede.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Zum Antrag der SPD, in der die Bundesregierung dazu auffordert die Störerhaftung für Betreiber offener WLANs abzuschaffen, erklärt Halina in ihrer Rede, warum die Zeit der Prüfaufträge vorbei ist und stellte einen <a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711137.pdf" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Gesetzentwurf der LINKEN</a> vor, basierend auf einem <a href="http://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2012/06/Digitale-Gesellschaft-Gesetzentwurf-Haftungsfreistellung-fur-offentliche-Funknetzwerke.pdf" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">Vorschlag der Digitalen Gesellschaft</a>, der das Problem der Störerhaftung sofort lösen würde. Da der Tagesordnungspunkt nur zu Protokoll ging, die Reden also nur schriftlich vorliegen, dokumentieren wir hier Halinas Rede.
</p>
<p><br>
</p>
<p>Frau Präsidentin, 
</p>
<p>meine sehr geehrten Damen und Herren! 
</p>
<p><br>
</p>
<p>Die SPD hat einen Antrag vorgelegt, in dem sie die Bundesregierung dazu auffordert, die in § 8 des Telemediengesetzes geregelte Haftungsfreistellung für Zugangsanbieter auch auf WLAN-Betreiber auszuweiten. Damit wiederholt sie im Großen und Ganzen das, was der Bundesrat am 12.09.2012 bereits der Bundesregierung aufgegeben hat. Wir halten nichts davon bereits erteilte Prüfaufträge zu wiederholen. Wir sind wieder einmal einen Schritt weiter und bringen einen Gesetzentwurf ein, der die bekannten Probleme nicht prüft, sondern löst.
</p>
<p>Was ist eigentlich das Problem? Das Problem ist die sogenannte Störerhaftung. Konkret bedeutet das, wer sein WLAN nicht oder nur unzureichend schützt und damit für jede Person in der Nähe zugänglich macht, kann dafür zur Verantwortung gezogen werden, wenn diese Person bei der Verwendung des Internetzugangs eine Straftat begeht. Wenn ich also meiner Nachbarin mein WLAN zur Verfügung stellen möchte, weil diese sich keinen Internetzugang leisten kann, werde ich dafür zur Verantwortung gezogen, wenn sie sich illegal Musik oder Filme aus dem Netz herunterlädt. Die Absurdität dieser Regelung muss man sich mal vor Augen führen. Das wäre so als wenn ich ein Restaurant betreibe und nach einer Prügelei für die an den beteiligten Personen entstandenen Schäden zur Verantwortung gezogen werden würde. Trotz dieser offenkundigen Absurdität wurde diese Regelung von der Rechtsprechung bestätigt. Das hat weitreichende Folgen. So gehen Bibliotheken, Cafés, Kommunen oder private Personen ein großes Risiko ein, wenn sie ihre WLANs bereitstellen. Im Zweifel werden sie darauf verzichten, dieses Risiko einzugehen. Gerade für Kommunen, die die Idee öffentlicher Freifunknetze unterstützen, ist dies ein zentraler Hinderungsgrund. 
</p>
<p>Die Vorteile offener WLANs liegen auf der Hand. Gewerbetreibende hätten zum Beispiel die Möglichkeit, ihren Kunden einen weiteren Service anzubieten. Vor allem aus sozialen Gesichtspunkten sind offene WLANs sinnvoll. Menschen mit geringem Einkommen, die sich keinen Internetanschluss leisten können, hätten so die Möglichkeit, das Internet kostenlos zu nutzen. Nach dem (N)Onliner-Atlas 2012 nutzen nur 54,2 Prozent der Bevölkerung mit einem Einkommen von weniger als 1.000 Euro pro Monat das Internet, bei der Bevölkerungsgruppe mit einem Einkommen bis 2.000 EUR sind es nur 66,0 Prozent. Das wirkt sich besonders auf die Bildungschancen von Kindern aus. Denn Kinder ohne Internetzugang sind von online und kostenfrei verfügbaren Wissen abgeschnitten. Offene WLANs können also einen Beitrag dazu leisten, die zunehmende digitale Spaltung der Gesellschaft zu verringern. 
</p>
<p>Auf Basis eines Gesetzentwurfes, den die Digitale Gesellschaft e.V. allen Fraktionen zur Verfügung gestellt hat, schlagen wir als Lösung vor, die im § 8 des Telemediengesetzes geregelte Haftungsfreistellung auch auf gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von WLANs auszuweiten. § 8 des Telemediengesetzes regelt, dass Internetanbieter nicht für fremde Informationen, die sie im Internet übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, verantwortlich sind. Die Anbieter können also nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden, wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer mit dem von ihnen zur Verfügung gestellten Internetanschluss eine Straftat begeht. Offensichtlich sah also auch der Gesetzgeber ein Problem darin, jemanden für Straftaten verantwortlich zu machen, die sie oder er nicht begangen hat. Bisher ist § 8 des Telemediengesetzes aber besonders auf große kommerzielle Internetanbieter zugeschnitten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Haftungsfreistellung nur für diese gelten soll, nicht aber für lokale oder private, die ein WLAN nicht kommerziell oder nur als begleitenden Service anbieten. Aus diesem Grund bezieht letztere unser Gesetzentwurf ausdrücklich mit ein. 
</p>
<p>Unser Gesetzentwurf tut dabei zwei Dinge. Zum einen stellt er klar, dass auch Betreiber von WLANs als Diensteanbieter im Sinne des § 8 des Telemediengesetzes gelten und damit die dort aufgeführten Regelungen ebenfalls für sie gelten. Dabei ist egal, ob sie den Zugang absichtlich oder aufgrund unzureichender Sicherungsmaßnahmen fahrlässig anbieten. Zum anderen geht der Gesetzentwurf das bereits ausgeführte Problem der Störerhaftung an, in dem er die Haftungsfreistellung auch für Ansprüche auf Unterlassung ausweitet. Bisher ist nämlich unklar, ob die Haftungsfreistellung auch Unterlassungsansprüche ausschließt. Das sind Fälle, in denen der Anbieter eines WLAN dafür zur Verantwortung gezogen werden kann, was ein Nutzer mit dem Zugang zum WLAN anstellt. Um hier die dringend notwendige Rechtssicherheit zu schaffen, schlagen wir vor, Unterlassungsansprüche gegen Anbieter von WLANs ausdrücklich auszuschließen. 
</p>
<p>Kurz und gut: Unser Gesetzentwurf würde die dringend benötigte Rechtssicherheit für Anbieter offener WLANs schaffen. Außerdem beseitigen wir das absurde Risiko, wegen Straftaten, die andere begehen, haftbar gemacht zu werden, auch für Anbieter offener WLANs. Damit würden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, die einen umfassenden Aufbau eines offenen WLAN-Netzes ermöglichen. Wir täten deshalb gut daran, nicht unnötig Zeit mit irgendwelchen Prüfaufträgen zu verplempern, sondern die Rechtssicherheit endlich herzustellen. Am besten auf Basis unsere Gesetzentwurfes.<br></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Netzpolitik</category><category>Bundestag</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-33927</guid>
                <pubDate>Thu, 08 Nov 2012 09:14:00 +0100</pubDate>
                <title>Handeln Sie! Stellen Sie die Geflüchteten den hier lebenden Menschen endlich gleich!</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/handeln-sie-stellen-sie-die-gefluechteten-den-hier-lebenden-menschen-endlich-gleich/</link>
                
                <description>Der Bundestag debattierte gestern auf Antrag der LINKEN in einer Aktuellen Stunde die Haltung der Bundesregierung zur  Residenzpflicht und zu Sondergesetzen für Flüchtlinge und Asylsuchende. In ihrer Rede forderte Halina unter anderem die Bundesregierung auf, die Residenzpflicht für Flüchtlinge und sie endlich mit den hier lebenden Menschen gleichzustellen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundestag debattierte gestern auf Antrag der LINKEN in einer Aktuellen Stunde die Haltung der Bundesregierung zur&nbsp; Residenzpflicht und zu Sondergesetzen für Flüchtlinge und Asylsuchende. In ihrer Rede forderte Halina unter anderem die Bundesregierung auf, die Residenzpflicht für Flüchtlinge und sie endlich mit den hier lebenden Menschen gleichzustellen.
</p>
<p><br>
</p>
<p class="external-document">Der Wortlaut der Rede kann hier <a href="http://www.linksfraktion.de/reden/handeln-sie-stellen-gefluechteten-hier-lebenden-menschen-endlich-gleich/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">nachgelesen werden</a>.</p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Bundestag</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-33963</guid>
                <pubDate>Fri, 09 Nov 2012 09:33:00 +0100</pubDate>
                <title>LINKE lehnt Sicherungsverwahrung ab</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/linke-lehnt-sicherungsverwahrung-ab/</link>
                
                <description>Bei der Sicherungsverwahrung geht es um einen präventiven Freiheitsentzug aufgrund einer Gefährlichkeitsprognose für Straftäterinnen und Straftäter, die für ihre Tat bereits eine Freiheitsstrafe ver- und damit auch für die Tat gebüßt haben. Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung fand am 08. November 2012 die Debatte im Bundestag statt.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
</p>
<p>Wir  reden erneut über die Sicherungsverwahrung, weil das in dieser  Legislaturperiode von der Mehrheit des Hauses verabschiedete Gesetz vom  Bundesverfassungsgericht in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt  wurde. Die Bundesregierung musste also nachsitzen
</p>
<p>(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Das sind keine Schüler!)
</p>
<p>und ein neues Gesetz vorlegen, ein Gesetz, das die bundesrechtliche Umsetzung des Abstandsgebotes regelt.
</p>
<p>Wir  haben zu diesem Gesetz hier bereits geredet und eine Anhörung im  Rechtsausschuss durchgeführt. Um es noch einmal sehr deutlich zu sagen:  Bei der Sicherungsverwahrung geht es um einen präventiven  Freiheitsentzug aufgrund einer Gefährlichkeitsprognose für  Straftäterinnen und Straftäter, die für ihre Tat bereits eine  Freiheitsstrafe ver- und damit auch für die Tat gebüßt haben.
</p>
<p>Die Linke - ich wiederhole das hier - lehnt das Institut der Sicherungsverwahrung ab.
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN   Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): In Gänze?)
</p>
<p>Wir  sagen deutlich: Jede Straftat ist eine Straftat zu viel. Jedes Opfer  ist ein Opfer zu viel. Aber wir dürfen nicht suggerieren, es gäbe ein  Mittel, das verhindert, dass überhaupt noch Straftaten begangen werden.
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN)
</p>
<p>Das  im Übrigen ist eine Weisheit, die bislang keiner infrage gestellt hat.  Wir haben mittlerweile verschiedene Arten der Sicherungsverwahrung. Dazu  kommt jetzt die Therapieunterbringung. Wir schlagen uns mit dem Begriff  der psychischen Störung herum. Der Sachverständige Professor Kinzig hat  darauf verwiesen, dass dieser Begriff zu unbestimmt sei, um darauf eine  so schwerwiegende Sanktion zu stützen.
</p>
<p>Ich bitte Sie alle, sich  noch einmal vor Augen zu führen, wovon der Sachverständige Asprion in  der Anhörung gesprochen hat. Er hat aus der Praxis berichtet, wie es den  aus der Sicherungsverwahrung Entlassenen geht. Er hat beschrieben, dass  es für die Entlassenen zum Teil nicht einmal Wohnungen gibt; sie können  zum Teil keine Konten eröffnen, geschweige denn, dass sie eine Chance  auf Arbeit oder eine Arbeitsgelegenheit haben.
</p>
<p>(Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Was ist mit den Opfern?)
</p>
<p>Hier  anzusetzen und den Auftrag auf Wiedereingliederung ernst zu nehmen,  würde ein Ansatz sein, Rückfälligkeiten zu vermeiden. Und genau darum  muss es uns doch allen gehen, nämlich erneut Straftaten zu vermeiden.
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN)
</p>
<p>Die  Ablehnung des Instituts der Sicherungsverwahrung hindert uns aber  nicht, den Gesetzentwurf der Bundesregierung kritisch unter die Lupe zu  nehmen. Wir finden es gut, dass mit dem § 66 c eine Art Rechtsanspruch  auf individuelle und intensive Betreuung sowie eine vom Strafvollzug  getrennte Unterbringung festgeschrieben wird. Wir wollen aber darauf  hinweisen, dass die dafür notwendigen Mittel auf gar keinen Fall dazu  führen dürfen, dass die Betreuung der Strafgefangenen verschlechtert  wird. Wir hätten uns gewünscht, dass für den Fall der  Unverhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung nicht die Aussetzung  der Vollstreckung auf Bewährung die Rechtsfolge ist, sondern die  Erledigung.
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN)
</p>
<p>Die vorbehaltene  Sicherungsverwahrung im Jugendgerichtsgesetz vorzusehen, halten wir für  falsch. Sicherungsverwahrung und Jugendgerichtsgesetz, in dessen  Mittelpunkt der Erziehungsgedanke steht, sind für uns ein unauflösbarer  Widerspruch.
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN)
</p>
<p>Wir halten auch die in  § 109 Abs. 3 des Strafvollzugsgesetzes vorgenommene Einschränkung, dass  bei „Einfachheit der Sach- und Rechtslage“ im Rahmen eines  gerichtlichen Verfahrens den Sicherungsverwahrten nicht zwingend von  Amts wegen ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, für problematisch. Hier  sollte aus unserer Sicht tatsächlich Waffengleichheit hergestellt und  dem Sicherungsverwahrten ein Rechtsanwalt beigeordnet werden.
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN)
</p>
<p>Schließlich  bedauern wir ausdrücklich, dass eine Beschränkung der Straftaten, für  die gegebenenfalls Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann, nicht  erfolgt ist. Wenn die Regierung die Sicherungsverwahrung wirklich als  Ultima Ratio versteht, dann hätte sie den Katalog der Anlasstaten für  die Anordnung der Sicherungsverwahrung auf schwerste Gewalt- und  Sexualdelikte beschränken müssen. An dieser Stelle will ich darauf  hinweisen, dass wir begrüßen, dass SPD und Grüne genau dies fordern.  Allerdings ist für uns nicht nachvollziehbar, warum die SPD unter  Umgehung des Urteils des EGMR eine nachträgliche Therapieunterbringung  einführen will. Ehrlich gesagt bin ich ein bisschen sprachlos über Ihre  Rede, Herr Kutschaty, weil das nichts mehr mit rationaler  Kriminalpolitik zu tun hat, sondern mit der Bedienung von Stammtischen.
</p>
<p>(Burkhard  Lischka (SPD): Ich frage mich die ganze Zeit, wen Sie hier bedienen! -  Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Was ist mit den Opfern?)
</p>
<p>Wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN)</p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Rechtspolitik</category><category>Bundestag</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-34640</guid>
                <pubDate>Thu, 29 Nov 2012 09:29:00 +0100</pubDate>
                <title>Keine nachträgliche Verschärfung der Sicherungsverwahrung zulassen</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/keine-nachtraegliche-verschaerfung-der-sicherungsverwahrung-zulassen/</link>
                
                <description>Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche das Gesetz zur Regelung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung beschlossen. DIE LINKE lehnt dieses Gesetz ab, hat aber erfreut zur Kenntnis genommen, dass CDU und SPD sich mit ihrer Forderung nach Einführung der nachträglichen Therapieunterbringung nicht durchsetzen konnte. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><span style="mso-bidi-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-bidi-font-weight:bold">Frau Präsidentin, </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="mso-bidi-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-bidi-font-weight:bold">meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, <br></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="mso-bidi-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-bidi-font-weight:bold">wir erleben gerade ein Kuriosum. Eine Rede zu Protokoll, ohne das zum Zeitpunkt des Schreibens dieser Rede der zu beredende Gesetzentwurf überhaupt eine Drucksachennummer hat bzw. vorliegt.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Was ist passiert? <br></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="mso-bidi-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-bidi-font-weight:bold">Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche das Gesetz zur Regelung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung beschlossen. DIE LINKE lehnt dieses Gesetz ab, hat aber erfreut zur Kenntnis genommen, dass CDU und SPD sich mit ihrer Forderung nach Einführung der nachträglichen Therapieunterbringung nicht durchsetzen konnte. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="mso-bidi-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-bidi-font-weight:bold">Dem Rechtsausschuss am Mittwoch dieser Woche lag nun ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum </span>MicroBilG vor, mit welchem das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch geändert werden sollte. In diesem Antrag (Ausschussdrucksache 17(6)219) hieß es:<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>„<span style="mso-bidi-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:black; mso-themecolor:text1">§ 1 des Therapieunterbringungsgesetzes vom 22. Dezember 2010(BGBl. I S. 2300, 2305) ist unter den dortigen sonstigen Voraussetzungen auch dann anzuwenden, wenn der Betroffene noch nicht in Sicherungsverwahrung untergebracht, gegen ihn aber bereits Sicherungsverwahrung im ersten Rechtszug angeordnet war und aufgrund einer vor dem 4. Mai 2011 ergangenen Revisionsentscheidung festgestellt wurde, dass die Sicherungsverwahrung ausschließlich deshalb nicht rechtskräftig angeordnet werden konnte, weil ein zu berücksichtigendes Verbot rückwirkender Verschärfungen im Recht der Sicherungsverwahrung dem entgegen stand, ohne dass es dabei auf den Grad der Gefährlichkeit des Betroffenen für die Allgemeinheit angekommen wäre.“</span></p>
<p class="MsoNormal">Es wird sofort deutlich, dass diese Änderung nichts mit dem eigentlichen Gesetz um das es im Ausschuss ging zu tun hat.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>DIE LINKE hatte deshalb angekündigt, im Rechtsausschuss eine Abstimmung darüber herbeizuführen, ob der nach § 62 Abs. 1 S. 2 Geschäftsordnung notwendige unmittelbare Sachzusammenhang gegeben ist. Die Koalitionsfraktionen haben daraufhin diesen Änderungsantrag zurückgezogen. Das ist die einzig richtige Entscheidung gewesen, auch wenn so die Welt nie erfahren wird, worin der angeblich unmittelbare Zusammenhang zum MicroBilG besteht und wir heute über einen Gesetzentwurf reden, der zum Zeitpunkt der Erstellung der Rede noch nicht vorliegt. </p>
<p class="MsoNormal">Es steht zu vermuten, dass die noch unbekannte Drucksache über die wir reden dem Änderungsantrag im Rechtsausschuss<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>entspricht.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Mit der –zumindest im Rechtsausschuss vorgelegten- <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Änderung an § 1 ThUG wird der Anwendungsbereich des Therapieunterbringungsgesetzes erweitert und so die rückwirkende Verschärfung im Recht der Sicherungsverwahrung perpetuiert. Mit diesem Gesetzentwurf soll ein Mensch, gegen den die Sicherungsverwahrung erstinstanzlich angeordnet wurde, die Entscheidung aber nicht rechtskräftig geworden ist und der sich deshalb derzeit nicht in Sicherungsverwahrung befindet, nunmehr nach dem Therapieunterbringungsgesetz in einer „geeigneten geschlossenen Einrichtung“ untergebracht werden. </p>
<p class="MsoNormal">Dies lehnen wir als Umgehung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht aus dem Dezember 2009 ab. Die richtige Konsequenz aus dem Urteil die nachträgliche Sicherungsverwahrung, unabhängig von einer neuen Betitelung als Therapieunterbringung, für Alt- und Neufälle abzuschaffen, wird so umgangen. Wir halten das Therapieunterbringungsgesetz außerdem für verfassungswidrig. Es versieht menschenrechtlich problematisch bisher nicht als psychisch krank befundene Menschen nun mit dem unbestimmten Begriff „psychisch gestört“ und zwar allein mit dem Ziel sie weiterhin der Freiheit berauben zu können. Neben dieser unzulässigen Umetikettierung ergeben sich kompetenzrechtliche Bedenken. Diese Änderung wird von uns daher abgelehnt.</p>
<p class="MsoNormal">Es kommt aber noch ein weiteres Problem hinzu. Im Rechtsausschuss wurde den Abgeordneten erklärt, dass die Regelung notwendig sei, weil im Bundesrat (vgl. Protokoll der Bundesratssitzung vom 17. Dezember 2010, S. 538) eine Erklärung des Saarlandes zu Protokoll gegeben wurde. Darin heißt es:<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>„… geht das Saarland bezüglich des Anwendungsbereiches des § 1 des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter davon aus, dass die Fälle noch fortdauernder oder bereits beendeter Freiheitsentziehung der verurteilten Personen in Vollzug eines Unterbringungsbefehls gemäß § 275a der Strafprozessordnung vom Anwendungsbereich mit umfasst sind.“<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Da dies -wie auch bereits der Bundesgerichtshof feststellte- nicht der Fall zu sein scheint, wurde wohl die vorliegende neue Regelung verfasst. Im Rechtsausschuss wurde ausdrücklich erwähnt, dass die angedachte Gesetzesänderung einen derzeit bekannten Fall betreffe. <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Mithin würde nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung die Gesetzesänderung konkret bei einer Person zur Anwendung kommen. Angesichts dessen liegt dieser Vorschlag trotz abstrakt-genereller Formulierung ziemlich nah an einem unzulässigen Einzelfallgesetz.</p>
<p class="MsoNormal">DIE LINKE hat bereits das Therapieunterbringungsgesetz abgelehnt, einer Verschlechterung eines schlechten Gesetzes können wir unmöglich zustimmen. Das Gesetzgebungsverfahren ist darüber hinaus intransparent, so dass auch aus demokratietheoretischen Gründen eine Zustimmung unmöglich ist.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span><span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="mso-bidi-font-family:&quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Rechtspolitik</category><category>Bundestag</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-35078</guid>
                <pubDate>Fri, 14 Dec 2012 09:44:00 +0100</pubDate>
                <title>Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/gesetzentwurf-zur-sicherungsverwahrung-verfassungswidrig/</link>
                
                <description>Der Bundestag debattierte erneut über die Änderung des Therapieunterbringungsgesetz. DIE LINKE lehnt dieses Gesetz weiterhin ab, so wie sie Sicherungsverwahrung generell ablehnt.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, 
</p>
<p>DIE LINKE lehnt das Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch ab. Wie ich bereits bei unserer letzten Beratung sagt, begrüßen wir, dass CDU und SPD sich mit ihrer Forderung nach der Einführung einer nachträglichen Therapieunterbringung nicht durchsetzen konnten. 
</p>
<p>Die Koalition hatte ihr Anliegen ursprünglich auf merkwürdigen Wegen in eine parlamentarische Form gebracht: erst als Änderungsantrag zum MicroBilG – ohne dass es auch nur den geringsten Zusammenhang zwischen dem MicroBilG und dem Thema Sicherungsverwahrung gab. Dieser Änderungsantrag wurde anschließend zurückgezogen, da DIE LINKE angekündigt hatte, im Rechtsausschuss eine Abstimmung darüber herbeizuführen, ob der nach § 62 Abs. 1 S. 2 Geschäftsordnung notwendige unmittelbare Sachzusammenhang gegeben ist. Daraufhin wurde der Inhalt nunmehr als eigenständiger Gesetzentwurf eingebracht. Immerhin. 
</p>
<p>Zum Inhalt selbst kann ich nur wiederholen, was ich bereits in unserer ersten Beratung dazu gesagt habe: Mit dem Gesetzentwurf, der den § 1 ThUG ändert, wird der Anwendungsbereich des Therapieunterbringungsgesetzes erweitert und damit die rückwirkende Verschärfung im Recht der Sicherungsverwahrung perpetuiert. Mit diesem Gesetzentwurf soll ein Mensch, gegen den die Sicherungsverwahrung erstinstanzlich angeordnet wurde, die Entscheidung aber nicht rechtskräftig geworden ist und der sich deshalb derzeit nicht in Sicherungsverwahrung befindet, nunmehr nach dem Therapieunterbringungsgesetz in einer „geeigneten geschlossenen Einrichtung“ untergebracht werden. 
</p>
<p>Dies lehnen wir als Umgehung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Dezember 2009 ab. Die richtige Konsequenz aus dem Urteil die nachträgliche Sicherungsverwahrung, unabhängig von einer neuen Betitelung als Therapieunterbringung, für Alt- und Neufälle abzuschaffen, wird so umgangen. Wir halten das Therapieunterbringungsgesetz außerdem für verfassungswidrig. Es versieht menschenrechtlich problematisch bisher nicht als psychisch krank befundene Menschen nun mit dem unbestimmten Begriff „psychisch gestört“ und zwar allein mit dem Ziel sie weiterhin der Freiheit berauben zu können. Neben dieser unzulässigen Umetikettierung ergeben sich kompetenzrechtliche Bedenken. 
</p>
<p>Im Rechtsausschuss wurde ausdrücklich erwähnt, dass die angedachte Gesetzesänderung einen (!) derzeit bekannten Fall betreffe. Mithin würde nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung die Gesetzesänderung konkret bei einer Person zur Anwendung kommen. Angesichts dessen liegt dieser Vorschlag trotz abstrakt-genereller Formulierung ziemlich nah an einem unzulässigen Einzelfallgesetz. DIE LINKE hat bereits das Therapieunterbringungsgesetz abgelehnt, einer Verschlechterung eines schlechten Gesetzes können wir unmöglich zustimmen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Bundestag</category><category>Reden</category><category>Rechtspolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-34983</guid>
                <pubDate>Fri, 14 Dec 2012 10:10:00 +0100</pubDate>
                <title>Das System von GEMA und Co. endlich grundlegend reformieren!</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/das-system-von-gema-und-co-endlich-grundlegend-reformieren/</link>
                
                <description>DIE LINKE brachte einen Antrag in den Bundestag ein, der Vorschläge für die grundlegende Reformierung und Modernisierung des Systems der Verwertungsgesellschaften unterbreitet. Der Bundestag debattierte diesen Antrag und Halina begründete, warum es sinnvoll ist, diesem Antrag zuzustimmen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Frau Präsidentin, Liebe Kolleginnnen und Kollegen, 
</p>
<p>vor genau einer Woche ereilte uns eine gute Nachricht. Die GEMA verkündete, die geplante Tariferhöhung aufzuschieben. Das zeigt: Die zahlreichen Proteste haben gewirkt. Nun ist es am Marken- und Patentamt eine Lösung zu finden, mit der alle Seiten zufrieden sind. Ich hoffe, dass dies gelingt. Denn eine angemessene Vergütung von Urheberinnen und Urhebern ist genauso wichtig wie ein Entlohnungsmodell, das der realen, nicht einer angenommenen Nutzung entspricht. Ich wünsche der Schiedsstelle viel Erfolg bei diesem Vorhaben! 
</p>
<p>Doch heute soll es nicht nur um die GEMA gehen. Auch nicht um den Konflikt um die neuen GEMA-Tarife. Denn dieser ist allenfalls ein Symptom für die Probleme, an denen die Verwertungsgesellschaften generell kranken. Es geht um Mitbestimmung. Es geht um Transparenz. Es geht um faire Verteilung von Geldern. All dies ist im bisherigen System der Verwertungsgesellschaften nicht ausreichend gewährleistet. Ich gehe sogar soweit zu sagen: All dies ist im Rahmen des bisherigen Systems gar nicht möglich. 
</p>
<p>Dass in der GEMA nur die finanziell erfolgreichen Musikproduzentinnen und –produzenten über die Verteilung der Gelder bestimmen, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Genauso wie die Tatsache, dass deshalb genau diese Musikproduzentinnen und –produzenten einen Großteil der verteilten Gelder erhalten. Weniger bekannt dürfte sein, dass ähnliche Methoden auch in anderen Verwertungsgesellschaften gang und gäbe sind. Zum Beispiel in der Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten (VFF). So stellte Prof. Dr. Thomas Hoeren in einer Stellungnahme für die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ fest, dass faktisch mehr als 90 Prozent der Mitglieder der VFF von der Mitwirkung ausgeschlossen sind. Bestimmen dürfen nur die Fernsehsender und großen Produktionsfirmen. Wie sich das auf die Erlösverteilung auswirkt, brauche ich Ihnen sicher nicht zu sagen. Es sind zumindest nicht die kleinen Produktionsfirmen, die davon profitieren. 
</p>
<p>Dies zeigt, dass das bisherige System der Verwertungsgesellschaften seine eigentliche Aufgabe nicht erfüllt. Anstatt die tatsächlichen Urheberinnen und Urheber angemessen zu entlohnen, sorgt es dafür, dass diejenigen, die eh schon das große Geld verdienen, nur noch weiter abkassieren. Urheberinnen und Urheber, die kaum in der Lage sind, mit ihren eigenen Werken ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, gehen leer aus. Damit sich das auch ja nicht ändert, sorgen die meisten Verwertungsgesellschaften dafür, dass nur jene, die mit ihren Werken viel Geld verdienen, auch darüber bestimmen dürfen, was mit dem Geld passiert, das die Verwertungsgesellschaft verteilen soll. Das alles erinnert an das Drei-Klassen-Wahlrecht in Preußen. Wer das Geld hat, darf wählen. Wer kein Geld hat, halt nicht. Ich lehne mich mal sehr weit aus dem Fenster und behaupte, dass niemand hier auf die Idee käme, ein solches Wahlrecht in Deutschland wieder einzuführen. Und ich frage mich, warum wir so etwas dann bei Verwertungsgesellschaften akzeptieren sollten? 
</p>
<p>DIE LINKE akzeptiert das nicht und findet, es ist an der Zeit, das System der Verwertungsgesellschaften grundlegend zu reformieren. Wir haben deshalb einen Antrag eingebracht, der konkrete Vorschläge für eine solche Reform unterbreitet. 
</p>
<p>Wir fordern, dass eine Regulierungsbehörde gebildet wird, die Tarife vor deren Inkrafttreten überprüft und billigt, und darüber hinaus kontrolliert, dass Ausschüttungen den tatsächlichen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern zugewiesen werden. Damit würde die Monopolstellung des Systems Verwertungsgesellschaften aufgebrochen, die seltsame Blüten treibt. 
</p>
<p>Wir fordern, dass Verwertungsgesellschaften erst dann als solche anerkannt werden, wenn sie demokratische Strukturen vorweisen können und sicherstellen, dass alle Mitglieder gleichermaßen mitbestimmen dürfen. Dass dies funktioniert und nicht, wie gerne behauptet, bei großen Verwertungsgesellschaften zu Handlungsunfähigkeit führt, zeigt die VG Bild-Kunst, die jedem ihrer knapp 51.000 Mitglieder gleiches Stimmrecht einräumt. 
</p>
<p>Wir fordern, dass Minderheitenrechte gewahrt werden. Sobald mindestens zehn Prozent der Mitglieder dies fordern, soll die Regulierungsbehörde kontrollieren, ob die Verwertungsgesellschaft ihrem gesetzlichen Auftrag angemessen nachkommt, sprich, die Gelder fair verteilt. Wir fordern, dass die GEMA-Vermutung, wonach Veranstalter nachweisen müssen, dass die gespielte Musik, nicht GEMA-pflichtig ist, dann nicht gilt, wenn statistisch gesehen mehr als fünf Prozent der gespielten Werke nicht GEMA-pflichtig sind. Das ist besonders in Bereichen der elektronischen Musik und des improvisierten Jazz‘ der Fall. Eine generelle Aufhebung der GEMA-Vermutung halten wir für wenig praktikabel. In sehr vielen Fällen erleichtert diese nämlich die Abrechnung von Veranstaltungen. 
</p>
<p>DIE LINKE hat einen Vorschlag für transparente und faire Verwertungsgesellschaften vorgelegt. Sie müssen nur zustimmen.<br></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Netzpolitik</category><category>Bundestag</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-35036</guid>
                <pubDate>Fri, 14 Dec 2012 12:19:00 +0100</pubDate>
                <title>Ein verfassungsgemäßes Wahlrecht ohne Vergrößerung des Bundestages</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/ein-verfassungsgemaesses-wahlrecht-ohne-vergroesserung-des-bundestages/</link>
                
                <description>Union, FDP, SPD und Grüne haben einen gemeinsamen Entwurf für ein neues Wahlrecht vorgelegt. Dieser würde das Problem des negativen Stimmengewichts - also dass Parteien, die mehr Stimmen erhalten, weniger Sitze zugesprochen bekommen und umgekehrt - lösen, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Vergrößerung des Bundestages führen. DIE LINKE hat deshalb einen Vorschlag eingebracht, der in den meisten Fällen zu keiner Vergrößerung des Bundestages führt. Halina erklärte dies heute im Bundestag.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden über drei Gesetzentwürfe zu zwei Wahlrechtsthemen. Wir haben zwei Gesetzentwürfe zum Sitzzuteilungsverfahren. Hier geht es um die spannende Frage: Wie werden eigentlich aus den Prozenten Mandate, und was passiert dabei mit den Direktmandaten? 
</p>
<p>Dazu gibt es einen Gesetzentwurf der anderen Fraktionen und einen der Linken. Darüber hinaus haben wir einen Allparteienantrag zum Wahlrecht für Auslandsdeutsche vorliegen. Das ist im Übrigen der Beweis: Wenn die Inhalte stimmen, kann man etwas gemeinsam machen. Zum Dank dafür haben Sie Herrn Grindel heute gar nicht hergeholt. 
</p>
<p>(Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU): Er kommt gleich!) 
</p>
<p>Ich wollte mich nämlich ausdrücklich bei ihm dafür bedanken, dass er den Kauder-Quatsch nicht mitmacht, dass da, wo „CDU/CSU“ draufsteht, nicht auch „Linke“ draufstehen kann.
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN) 
</p>
<p>Jetzt kommen wir zum Gesetzentwurf zum Sitzzuteilungsverfahren. Noch einmal zum Hintergrund: Die Koalitionsmehrheit hatte einen Gesetzentwurf beschlossen. Er ist vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Wir haben Ihnen das gleich gesagt. Hätten Sie auf uns gehört, müssten wir diese Debatte jetzt nicht führen. 
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN) 
</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Bedingungen genannt, die für die Verfassungsmäßigkeit eines Sitzzuteilungsverfahrens vorliegen sollen: Zum einen darf der Effekt des negativen Stimmgewichts nur in vernachlässigbarem Umfang auftreten. Zum anderen dürfen Überhangmandate nur in einem Umfang auftreten, mit dem der Grundcharakter der Wahl als Verhältniswahl nicht aufgehoben wird. Noch einmal: Negatives Stimmgewicht bedeutet, mehr Stimmen führen zu weniger Sitzen und umgekehrt. Überhangmandate sind die Mandate, die entstehen, wenn man mehr Direktmandate gewinnt, als einer Partei nach Zweitstimmen zustehen. 
</p>
<p>Jetzt haben Sie alle ‑ außer uns ‑ einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt. Wenn ich diesen detailliert beschreiben müsste, bräuchte ich erstens diese wunderbare Anzeigetafel für eine Powerpoint-Präsentation, und zweitens wären dann meine elf Minuten Redezeit sehr schnell vorbei. 
</p>
<p>Die Kurzfassung lautet wie folgt: Die auf ein Bundesland anfallenden Mandate sind abhängig von der Bevölkerungszahl. Dabei fallen pro Bundesland doppelt so viele Mandate an wie Wahlkreise. Innerhalb der Bundesländer erfolgt die Verteilung an die Parteien mittels der Methode, dass in den Ländern die pro Landesliste erzielte Zahl der Zweitstimmen durch einen Zuteilungsdivisor geteilt wird. Von der Anzahl der Mandate werden dann die Direktmandate abgezogen. 
</p>
<p>Soweit in einzelnen Landeslisten mehr Direktmandate als Listenmandate vorhanden sind, wird die Zahl der Bundestagssitze erhöht. Die so erhöhte Gesamtzahl wird dann entsprechend der Zweitstimmen an die Parteien verteilt. Dazu wird die Anzahl der Zweitstimmen der Parteien durch einen Parteiendivisor geteilt. Klingt kompliziert, ist kompliziert! Man kann es sehr verkürzt sagen: Die Anzahl der Mandate wird erst auf die Bundesländer umgerechnet und dann auf die Parteien. 
</p>
<p>Nun ist es so, dass das Bundesministerium des Innern Berechnungen angestellt hat und deshalb sagt: Dieses Modell hätte seit 1994 immer zu einer zahlenmäßigen Erhöhung der Bundestagssitze geführt. In der Begründung des Gesetzentwurfs selbst steht: "Eine Vergrößerung der Zahl der zu vergebenden Sitze kann … auch dann nötig werden, wenn keine Partei Überhangmandate erzielt hat ..." 
</p>
<p>Wahlrecht.de kommt zu dem Ergebnis, dass es faktisch immer zu einer zahlenmäßigen Erhöhung der Bundestagssitze kommt, obwohl der Bundestag entschieden hat, ab der Bundestagswahl 2002 nicht mehr aus 656 Abgeordneten zu bestehen, sondern aus 598 Abgeordneten. 
</p>
<p>Jetzt kommen wir einmal zum regionalen Proporz. Der Bundeswahlleiter hat eine Berechnung auf Basis des Wahlergebnisses von 2009 gemacht. Jetzt wird es für die SPD in Mecklenburg-Vorpommern interessant. Bei 598 Sitzen erhielte die SPD in Mecklenburg-Vorpommern drei Sitze, bei 671 Sitzen erhielte sie zwei Sitze. Ich würde mich bei meinen Genossen bedanken. 
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN) 
</p>
<p>Für die CDU in Sachsen-Anhalt sieht es nicht viel besser aus. Bei 598 Sitzen bekäme die CDU in Sachsen-Anhalt sechs Sitze, bei 671 Sitzen bekäme sie noch fünf Sitze. Auch da würde ich mich herzlich bedanken. ‑ Fakt ist: Auch in Ihrem Gesetzentwurf wird der regionale Proporz nicht wirklich hergestellt. Man kann ein solches Gesetz machen, muss es aber nicht.
</p>
<p>(Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Tja!) 
</p>
<p>Der Hammer ist, dass in Ihrem Gesetzentwurf nicht einmal der Punkt „Alternativen“ vorkommt, so, als gäbe es überhaupt keine Alternativen. Ich sage Ihnen: Weil es eine verfassungsgemäße Alternative gibt, lehnen wir das Zuteilungsmodell ab. Gäbe es keine verfassungsgemäße Alternative, wäre eine zahlenmäßige Vergrößerung des Parlaments hinzunehmen. Die verfassungsgemäße Alternative ist der Gesetzentwurf der Linken. 
</p>
<p>Wir hatten den Vorschlag schon einmal in einem umfangreicheren Antrag eingebracht. Wir weisen in unserem Gesetzentwurf selbstverständlich darauf hin, dass es auch andere Modelle gibt. Die Linke hat hier mindestens einen Seriositätsvorsprung. 
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN - Lachen bei der CDU/CSU - Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Dabei kann man nicht ernst bleiben!) 
</p>
<p>Die vorgelegte Alternative ist in jedem Fall verfassungsgemäß. Ich zitiere aus der Anhörung im Innenausschuss am 5. September 2011. Der Sachverständige Strohmeier sagte: Der Gesetzentwurf beseitigt komplett die Verfassungswidrigkeit im Bundeswahlgesetz. Der Sachverständige Pukelsheim sagte: Der Gesetzentwurf beseitigt das negative Stimmgewicht.Der Sachverständige Grzeszick sagte: Das absolute negative Stimmgewicht wird durch den Gesetzentwurf der Linken vermieden. Der Sachverständige Schorkopf sagte: Der Entwurf hat den Vorteil, dass er das absolute negative Stimmgewicht beseitigt. 
</p>
<p>Was schlagen wir eigentlich vor? Wir schlagen vor, zu errechnen, wie viele Mandate sich bundesweit für eine Partei ergeben. Davon werden die auf eine Partei bundesweit entfallenden Direktmandate abgezogen. Entstehen ausnahmsweise Überhangmandate, wird ausgeglichen, bis das Zweitstimmenergebnis wiederhergestellt wird. Sehr verkürzt kann man sagen: erst die Verteilung der Mandate an eine Partei, dann an die Bundesländer. 
</p>
<p>Ein ähnliches Modell ist das Modell Pukelsheim III. Beide Modelle ‑ unser Modell und Pukelsheim III ‑ hätten seit 1994 lediglich im Jahr 2009 zu einer zahlenmäßigen Vergrößerung des Bundestages geführt. Jetzt kann man sich fragen, warum wir ein Modell vorschlagen, nach dem die Mandate zuerst an die Partei und erst dann an die Länder verteilt werden, statt wie Sie alle ein Modell, das erst die Mandate an die Bundesländer und dann an die Partei verteilt. Ganz einfach: Es heißt Bundestagswahl, weil eine Bundespartei gewählt wird. Es ist eben keine verbundene Wahl von Landesparteien zur Bildung eines Bundestages. 
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN) 
</p>
<p>Zum Einwand, der regionale Proporz würde in unserem Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt: Er wird in der Tat nicht vollständig hergestellt, aber das ist in Ihrem Gesetzentwurf auch nicht der Fall. Ich verweise auf die Beispiele der CDU in Sachsen-Anhalt und der SPD in Mecklenburg-Vorpommern. 
</p>
<p>Unser Gesetzentwurf hat aber Vorteile. Es gibt kein negatives Stimmgewicht. Das Problem der Überhangmandate wird gelöst, und es kommt nicht zu einer zahlenmäßigen Vergrößerung des Bundestages. Das sind drei Vorteile auf einmal. Das gibt es tatsächlich ‑ bei der Linken. 
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN - Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Kinderüberraschungspartei! ‑ Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD): Nun blasen Sie sich nicht so auf! Das ist ja unglaublich!) 
</p>
<p>Diese drei Vorteile überwiegen den Nachteil, dass es nicht zu einem hundertprozentigen Ausgleich des regionalen Proporzes kommt. Solange wir am Zweistimmenwahlrecht festhalten, wird es nie möglich sein, alle vier Prinzipien zu 100 Prozent zu erfüllen. Deswegen muss man eine Abwägung vornehmen. Wir sagen: Unser Gesetzentwurf hat drei Vorteile und erfüllt alle Kriterien des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb bitten wir, ihm zuzustimmen. 
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN) 
</p>
<p>Es ist bereits auf die Allparteiengespräche hingewiesen worden. SPD und Grüne haben ursprünglich das Modell Pukelsheim III präferiert. Das Modell ähnelt unserem, sieht aber zugunsten des regionalen Proporzes vor, als Mindestmandatszahl die Zahl der Direktmandate um 10 Prozent zu erhöhen. Wir waren bereit, uns auf dieses Modell einzulassen. Wir sind im Übrigen immer noch dazu bereit, uns darauf einzulassen. 
</p>
<p>(Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD): Oh! Was heißt denn das?) 
</p>
<p>- Das heißt, wenn Sie und die Grünen zu dem Modell zurückkehren, dann sind wir gerne bereit, das weiter mitzutragen. Aber Sie wollten sich unbedingt ganz schnell mit Union und FDP einigen. Wir stehen bereit, Pukelsheim III gemeinsam mit Ihnen zu verabschieden. 
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN) 
</p>
<p>Ich wiederhole: Weil es eine verfassungsgemäße Alternative gibt, lehnen wir Ihr Modell ab. Denn es führt zu einer zahlenmäßigen Vergrößerung des Bundestages. Gäbe es keine verfassungsgemäße Alternative, müsste selbstverständlich die zahlenmäßige Vergrößerung des Bundestages hingenommen werden. 
</p>
<p>(Abg. Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) meldet sich zu einer Zwischenfrage) 
</p>
<p>- Na klar, Herr Wiefelspütz, Sie dürfen immer. 
</p>
<p>Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Sie wollen eine Zwischenfrage zulassen. Dann halte ich die Redezeit an. ‑ Bitte schön, Herr Wiefelspütz. 
</p>
<p>Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD): Verehrte Frau Kollegin Wawzyniak! Sie haben ‑ ich hoffe, es schadet Ihnen nicht, wenn ich das jetzt sage ‑ sich sehr seriös an den Beratungen des neuen Wahlrechtes beteiligt. Es ist kurz vor Weihnachten. 
</p>
<p>(Jörg van Essen (FDP): Ja genau! Der Hinweis war richtig!)
</p>
<p> Man kann das Wahlrecht sehr unterschiedlich gestalten. Ich halte das Modell, das Sie vorschlagen, für verfassungskonform. Halten Sie denn das, was voraussichtlich mit großer Mehrheit vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird ‑ ich greife den Beratungen etwas voraus ‑, für verfassungsmäßig, oder ist das, was der Bundestag beschließen wird, aus Ihrer Sicht verfassungswidrig? 
</p>
<p>Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Herr Wiefelspütz, ich kann Ihre Frage kurz beantworten: Ich werde meiner Fraktion nicht empfehlen, gegen dieses Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. 
</p>
<p>(Beifall des Abg. Dr. Stefan Ruppert (FDP) - Thomas Oppermann (SPD): Ein Kläger weniger!)
</p>
<p> Zum dem Gesetzentwurf bezüglich der Auslandsdeutschen. Eine neue Regelung ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die geltende Regelung als verfassungswidrig ansieht. Wir alle haben die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ‑ trotz des Kauder-Unsinns, dass der Name der Linken nicht auf einer gemeinsamen Vorlage stehen darf ‑ 
</p>
<p>(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Kauder/Krings-Unsinn bitte!) 
</p>
<p>gemeinsam umgesetzt. 
</p>
<p>(Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Kauder-Doktrin wie Hallstein-Doktrin!) 
</p>
<p>Wir hätten uns sehr gewünscht, dass in diesem Zusammenhang auch das Wahlrecht für Menschen, die seit mindestens fünf Jahren hier in Deutschland leben und trotzdem nicht wählen dürfen, weil sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzen, geklärt worden wäre. Das war nicht möglich. Aber seien Sie sicher: Eine kraftvolle Linke-Fraktion wird das in den nächsten Bundestag erneut einbringen. 
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN) 
</p>
<p>Zum Abschluss meiner Rede möchte ich Ihnen sagen, dass wir aus meiner Sicht noch zwei Probleme zu klären haben. Das eine ist ‑ hier befinden wir uns in Gesprächen ‑ die Prozenthürde bei der Europawahl. Das andere ist das Wahlrecht für Menschen, die unter Vollbetreuung stehen. Ich weiß, dass das in allen Fraktionen umstritten ist. Wir sollten darüber seriös diskutieren. Ich freue mich auf die Anhörung. Vielleicht gibt es doch die Möglichkeit, sich wenigstens auf Pukelsheim III zu einigen. Dann muss ich nicht wiederholen: Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf ab, weil es eine verfassungsgemäße Alternative gibt, die nicht zu einer zahlenmäßigen Vergrößerung des Bundestags führt. 
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN)</p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Rechtspolitik</category><category>Bundestag</category>
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                <pubDate>Fri, 22 Feb 2013 09:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Diskussion um Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen nicht nur auf Strafrecht reduzieren</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/diskussion-um-genitalverstuemmelung-von-maedchen-und-frauen-nicht-nur-auf-strafrecht-reduzieren/</link>
                
                <description> Frau Präsidentin,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

wir bemühen uns um den richtigen Weg, eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung an Mädchen und jungen Frauen wirksam und nachhaltig zu bekämpfen. Genitalverstümmlung ist eine verachtenswerte Praxis, an deren Folgen Frauen ihr Leben lang leiden müssen – sie haben Schmerzen, sind seelisch beschädigt und ihres sexuellen Lustempfindens beraubt. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Frau Präsidentin, 
</p>
<p>meine sehr geehrten Damen und Herren, 
</p>
<p>wir bemühen uns um den richtigen Weg, eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung an Mädchen und jungen Frauen wirksam und nachhaltig zu bekämpfen. Genitalverstümmlung ist eine verachtenswerte Praxis, an deren Folgen Frauen ihr Leben lang leiden müssen – sie haben Schmerzen, sind seelisch beschädigt und ihres sexuellen Lustempfindens beraubt. Keine Religion und keine Kultur schreibt Genitalverstümmlung vor, kein Argument zur Rechtfertigung dieser Praxis ist akzeptabel. Deshalb ist es richtig, Mädchen und Frauen davor zu schützen und Rechtsklarheit zu schaffen. Zuallererst für die Opfer, aber natürlich auch für medizinisches Personal und Strafverfolgungsbehörden. 
</p>
<p>Wir sind auf der Suche nach einem Weg, die Täterinnen und Täter der Schwere der Tat angemessen bestrafen zu können. Gleichzeitig wissen wir, dass es nur sehr selten zur Anzeige und zu Verfahren kommt. In Deutschland, wo Schätzungen zufolge rund 20.000 Frauen von Genitalverstümmlung betroffen und rund 5000 Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund davon bedroht sind, hat bisher kein einziges Verfahren stattgefunden. Das liegt nicht an den Lücken im Gesetz, sondern daran, dass dieses Verbrechen nur sehr selten zur Anzeige gebracht wird. Das zeigt aber, dass es notwendig ist, für das Thema zu sensibilisieren und zu ermutigen, dagegen vorzugehen. In Frankreich beispielsweise, wo es seit langem einen entsprechenden Tatbestand gibt, kam es in den letzten 30 Jahren nur zu 36 Gerichtsverfahren. 
</p>
<p>Wir müssen uns also bei der Abwägung, ob wir das Strafgesetz ausweiten, um Genitalverstümmlung mit härteren Strafen ahnden zu können, auch die Frage stellen, ob diese Erweiterung des Strafrechts geradezu nur symbolischen Charakter hätte. Ob nicht, anstatt auf diesen Weg zu vertrauen, mehr auf Prävention, Aufklärung, Beratung, Hilfe gesetzt werden sollte, was – darüber sind wir uns sicher einig – mehr Geld und mehr Kraft und mehr Zeit kostet, als eine Änderung des Strafrechts. 
</p>
<p>Das eine zu tun heisst aber nicht das andere zu lassen, insofern müssen wir trotzdem zugleich die Frage beantworten, ob die geltenden Regelungen im Strafgesetz ausreichend sind oder nicht. Ob das eine – die Änderung des Strafgesetzes - getan werden muss und das andere – mehr Prävention und Aufklärung - nicht unterlassen werden darf, kann heute nicht abschließend beantwortet werden. Deshalb ist es aus unserer Sicht richtig, diese Entscheidung nicht übers Knie zu brechen und abzuwägen. 
</p>
<p>Abwägen heißt, sich zum Beispiel Folgendes zu vergegenwärtigen: Es ist auf der einen Seite tatsächlich nicht nachvollziehbar, dass Genitalverstümmlung nur, wenn sie zum Wegfall der Fortpflanzungsfähigkeit führt – was selten der Fall ist – als Verbrechenstatbestand ausgestaltet ist und ansonsten aber nicht als dem Verlust eines Körperglieds gleichgestelltes Unrecht nach § 226 StGB gilt. Andererseits bietet auch der bisherige Strafrahmen des § 224 StGB von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe die Möglichkeit eine der Schuld angemessene Strafe zu verhängen. Der Strafrahmen würde ja immerhin eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren zulassen. 
</p>
<p>Nach geltender Rechtslage kann eine vorsätzliche Genitalverstümmlung nur als gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB bestraft werden. Tritt in der Folge kein Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit ein, handelt es sich um keine schwere Körperverletzung nach § 226 StGB. Dies sei, so die Verfasser des vorliegenden Entwurfes des Bundesrats, nicht angemessen, Genitalverstümmlung sollte nach ihrer Ansicht als Verbrechen und nicht als bloßes Vergehen geahndet werden. Der Vorschlag der Grünen (Bundestagsdrucksache 17/4759) führt wegen der regelmäßigen Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren zu aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen, worauf die vorliegende Gesetzentwürfe ebenfalls hinweisen. Dies sieht der Bundesratsentwurf als nicht wünschenswert an, weil es die Opfer unter Umständen davon abhält, Anzeige gegen die Täter/innen (meist die Eltern) zu erstatten. 
</p>
<p>Wir sind der Meinung, dass die Folge einer Abschiebung nach einer Verurteilung wegen Genitalverstümmlung ausgeschlossen werden muss. Auch im Hinblick auf das Opfer ist eine Ausweisung der Eltern zu verhindern. Diese würde regelmäßig zu einer Verschlechterung der Situation des zum Opfer gewordenen Kindes führen und kontraproduktiv wirken, wie auch die SPD in ihrem Gesetzesentwurf zu Recht feststellt. Diese Gefahr besteht, wenn auch eingeschränkter, beim Vorschlag des Bundesrats ebenfalls. Die im Rechtsausschuss geplante Anhörung ist abzuwarten, sie wird hoffentlich alle Vor- und Nachteile der verschiedenen Vorschläge umfassend zu Tage bringen. 
</p>
<p>Wir sind aber vor allem der Überzeugung, dass die Diskussion zu diesem Thema nicht nur auf strafrechtliche Aspekte reduziert werden darf. Unser Hauptaugenmerk sollte darauf liegen, alle Mittel und Möglichkeiten zu nutzen, um Genitalverstümmlungen zu verhindern. Und zwar nicht nur hierzulande, sondern auch in jenen Ländern, wo bis zu 90 Prozent aller Frauen davon betroffen sind. Mehr Aufklärung, mehr Beratung, mehr Entwicklungshilfe.</p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Bundestag</category><category>Rechtspolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-36568</guid>
                <pubDate>Fri, 22 Feb 2013 09:58:00 +0100</pubDate>
                <title>Ein Wahlrecht für alle in Deutschland lebenden Menschen!</title>
                <link>https://www.wawzyniak.de/im-bundestag/reden/detail/news/ein-wahlrecht-fuer-alle-in-deutschland-lebenden-menschen/</link>
                
                <description>Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich dachte schon, die Debatte wird langweilig. Aber wenn sich die FDP als Vertreterin der Ostdeutschen aufspielt, ist das immer eine Überraschung. Es wird Sie trotzdem nicht überraschen, dass wir dieses Wahlrecht ablehnen werden, weil es zu einer Vergrößerung des Bundestages führt, obwohl es eine verfassungsgemäße Alternative gibt.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich dachte schon, die Debatte wird langweilig. Aber wenn sich die FDP als Vertreterin der Ostdeutschen aufspielt, ist das immer eine Überraschung. 
</p>
<p>(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN - Gisela Piltz (FDP): Ja, ja! Dass es so weit kommen musste, was? - Dr. Stefan Ruppert (FDP): Tja, wenn ihr so ausfallt! Wir sind eben eine gesamtdeutsche Partei!) 
</p>
<p>Es wird Sie trotzdem nicht überraschen, dass wir dieses Wahlrecht ablehnen werden, 
</p>
<p>(Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD): Ach! Wie schade, Frau Wawzyniak! Geben Sie sich einen Ruck!)
</p>
<p>weil es zu einer Vergrößerung des Bundestages führt, obwohl es eine verfassungsgemäße Alternative gibt. Ich will sehr deutlich sagen: Gäbe es diese verfassungsgemäße Alternative nicht, müsste eine Vergrößerung des Bundestages um der Demokratie willen selbstverständlich hingenommen werden; aber es gibt eine verfassungsgemäße Alternative. 
</p>
<p>(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Eine mäßige, aber keine verfassungsgemäße!) 
</p>
<p>Zu den Regelungen des Gesetzentwurfes, den Sie vorgelegt haben. Für die Wählerinnen und Wähler ist es ziemlich schwer, zu verstehen, wie aus den Prozentzahlen, die am Wahlabend genannt werden, Sitze werden. Ich will Ihnen zugutehalten: Das liegt nicht an Ihren Formulierungskünsten ‑ auch ich hätte das wahrscheinlich nicht besser hinbekommen ‑, sondern an dem Verfahren, das Sie gewählt haben. Sie haben das Verfahren gewählt, mit dem in einer ersten Stufe die 598 gesetzlich vorgeschriebenen Sitze an die Bundesländer verteilt werden. An dieser Stelle will ich Sie ausdrücklich loben: Sie haben die Anhörung ernst genommen, hier eine Änderung vorgenommen und gesagt: Wir verdoppeln nicht mehr die Wahlkreise, sondern wir machen das am Bevölkerungsanteil fest. ‑ Das ist lobenswert, auch wenn ich noch nicht ganz sicher bin, ob die praktische Umsetzung, so wie sie uns gestern erklärt worden ist, funktioniert. 
</p>
<p>In einem nächsten Schritt werden die Sitze innerhalb der Länder verteilt. Da kann es vorkommen, dass eine Partei mehr Direktmandate als Zweitstimmen erhält. Das führt dann zu einer Vergrößerung des Bundestages, weil sich das Zweitstimmenergebnis auf Bundesebene in der Sitzverteilung des Bundestages widerspiegeln muss. Bei diesem Verfahren gibt es diverse Divisoren und Rundungseffekte; allein diese könnten zu einer Vergrößerung des Bundestages führen. Wir haben dazu eine Alternative vorgelegt. 
</p>
<p>Unsere Alternative lautet: Wir verrechnen auf der Bundesebene ‑ es handelt sich schließlich um eine Bundestagswahl, nicht um verbundene Landtagswahlen ‑ die Direktmandate mit den Zweitstimmen. Die Sitze, die dann noch übrig sind, werden an die Parteien verteilt. Der zentrale Einwand dagegen lautet, das würde den föderalen Proporz verzerren. Ich streite das gar nicht ab. Aber diese Probleme gibt es auch bei anderen Modellen. Ich habe Sie in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes auf Folgendes hingewiesen: Die SPD in Mecklenburg-Vorpommern erhielte auf Basis ihres Wahlergebnisses von 2009 bei 598 Sitzen drei Sitze und bei 671 Sitzen zwei Sitze. Viel Spaß den Genossinnen und Genossen der SPD in Mecklenburg-Vorpommern! Die CDU in Sachsen-Anhalt erhielte bei 598 Sitzen sechs Sitze und bei 671 Sitzen fünf Sitze. Vielleicht ist Ihnen der Osten dann doch nicht so wichtig, wie Sie gerade vorgetragen haben. 
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN) 
</p>
<p>Um wieder etwas sachlicher zu werden: Was wir gemeinsam versucht haben, ist die Quadratur des Kreises. Wir haben versucht, vier Prinzipien in Übereinstimmung zu bringen: Wir wollten das negative Stimmgewicht vermeiden, die Überhangmandate ausgleichen, den föderalen Proporz möglichst wahren und eine Vergrößerung des Bundestages vermeiden. Man muss feststellen: Sie setzen den Schwerpunkt bei der Wahrung des föderalen Proporzes ‑ das kann man machen ‑, wir setzen den Schwerpunkt bei dem Prinzip, eine Vergrößerung des Bundestages zu vermeiden. Festhalten müssen wir ‑ da sind wir uns, glaube ich, alle einig ‑: Diese vier Prinzipien können wir nicht zu 100 Prozent verwirklichen, solange wir am Zweistimmenwahlrecht festhalten. Offen bleibt ‑ auch das will ich noch sagen; Herr Professor Meyer hat das in der Anhörung angesprochen ‑, ob in der ersten Stufe wirklich Mindestsitzzahlen festgelegt werden sollten. Wenn Sie in der ersten Stufe Mindestsitzzahlen festlegen wollen, sind zumindest rechtliche Schwierigkeiten nicht ganz ausgeschlossen. 
</p>
<p>Um zum Thema Kompromissfähigkeit zu kommen: In der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes habe ich gesagt, dass wir bereit waren, uns auf ein drittes Modell einzulassen, nämlich auf das Modell Pukelsheim III. Das Modell Pukelsheim III ist ein bisschen wie unser Modell, was den föderalen Proporz angeht aber nicht ganz so verzerrend wie unseres. Wir waren bereit, uns auf dieses Modell einzulassen; auch Grüne und SPD haben es ja ursprünglich favorisiert. Am Ende wollten sich Grüne und SPD damit nicht mehr zufriedengeben. Jetzt werfen Sie uns fehlende Kompromissbereitschaft vor. Nein, das ist falsch. Wir sind kompromissbereit. Wir sind aber nicht prinzipienlos. 
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN - Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD): Ui! Jetzt schelten Sie uns nicht so! Ich wollte vor mich hin dösen, jetzt muss ich aufpassen!) 
</p>
<p>Jetzt liegen ein Gesetzentwurf der SPD, ein Gesetzentwurf der Grünen und ein Antrag der Linken zur Änderung des Grundgesetzes für ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige vor. Selbstverständlich werden wir in allen drei Fällen zustimmen; denn wir finden, dass ein kommunales Wahlrecht ein Anfang ist und die Entwürfe in die richtige Richtung gehen. In Deutschland leben 6,7 Millionen Menschen ohne die deutsche Staatsangehörigkeit. 4,3 Millionen dieser Menschen kommen aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören. Diese Menschen leben hier, diese Menschen arbeiten hier, diese Menschen zahlen hier Steuern, sie sind in Vereinen aktiv, sie kümmern sich um das Gemeinwesen. Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum diese Menschen nicht mitentscheiden dürfen. Insofern ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass auch Menschen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, das kommunale Wahlrecht erhalten sollen. Wir sind sehr froh, dass die SPD das jetzt auch so sieht. In der letzten Legislaturperiode hat sie das ja noch nicht ganz so gesehen.
</p>
<p> (Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD): Keine Beleidigungen!) 
</p>
<p>Wir wollen, dass diese Menschen das kommunale Wahlrecht erhalten. Das reicht aber nicht. Wir wollen, dass darüber hinaus alle Menschen, die seit fünf Jahren legal in Deutschland leben, auch das Wahlrecht auf Länder- und Bundesebene erhalten. Der SPD-Vorsitzende sieht das nun auch so, auch wenn er mit der Übertragung des Wahlrechts ein bisschen länger warten will. Was Herr Gabriel sagt, ist das eine; aber wo bleiben die Taten? Wir haben damals einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Ich verspreche Ihnen: Nach der nächsten Bundestagswahl werden wir den Punkt „Wahlrecht auf Länder- und Bundesebene für Menschen, die seit fünf Jahren in Deutschland leben“ wieder auf die Tagesordnung setzen. 
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN) 
</p>
<p>Ein letzter Satz. Wenn es um die Integration geht, dann sollten wir beim Wahlrecht nicht stehen bleiben. Deswegen wiederhole ich an dieser Stelle gern: Die Sondergesetze für Asylsuchende und Flüchtlinge ‑ die Residenzpflicht ‑ gehören abgeschafft. Wir wollen gleiche Rechte für alle hier lebenden Menschen. Das fängt beim Wahlrecht an und endet bei der Abschaffung dieser Sondergesetze. 
</p>
<p>(Beifall bei der LINKEN)</p>]]></content:encoded>
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