Störerhaftung: Abschaffung statt Stümperei!

„Die medial verbreitete Einigung zur angeblichen Abschaffung der Störerhaftung ist innovationsfeindlich, schafft Rechtsunsicherheit und ist sozial ausgrenzend. Kurz: Die Einigung ist Stümperei“, erklärt die Netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Halina Wawzyniak zur Einigung der Koalition auf eine angebliche Abschaffung der Störerhaftung.

"Die medial verbreitete Einigung zur angeblichen Abschaffung der Störerhaftung ist innovationsfeindlich, schafft Rechtsunsicherheit und ist sozial ausgrenzend. Kurz: Die Einigung ist Stümperei", erklärt die Netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Halina Wawzyniak zur Einigung der Koalition auf eine angebliche Abschaffung der Störerhaftung.

Wawzyniak weiter: Insbesondere die Beibehaltung der Störerhaftung im privaten Bereich ist völlig unverständlich. Laut Medienberichten wird die Registrierung der Namen nur bei geschäftsmäßigen Anbietern von WLAN - zum Beispiel Restaurants oder Flughäfen - ausgeschlossen. Freifunkangebote, wie zum Beispiel in Wahlkreisbüros oder im Rathaus Friedrichshain-Kreuzberg, müssten demnach von allen potenziellen Nutzerinnen und Nutzern des WLAN-Angebotes die Namen erfassen, um rechtskonform zu handeln. Das bedeutet das Aus für solche Angebote. Somit erschwert die Verpflichtung zur Registrierung aller Namen von Nutzerinnen und Nutzer den Zugang zum WLAN. Davon betroffen sind besonders Menschen mit geringem Einkommen oder Menschen, die Transferleistungen erhalten. Diese aber sind in hohem Maße auf solche kostenfreien Angebote angewiesen.

Eine tatsächliche Abschaffung der Störerhaftung ist mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf von Grünen und LINKEN möglich. Dazu muss im § 8 Telemediengesetz lediglich der Haftungsausschluss festgeschrieben werden. Der Gesetzentwurf entspricht damit auch den Forderungen der Medien- und Netzpolitischen Kommission der SPD. Diese fordert, "dass WLAN-Anbieter über die Störerhaftung nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden können. Dabei sollten wir nicht zwischen gewerblichen, geschäftsmäßigen oder nichtgewerblichen und privaten Anbietern unterscheiden." Recht hat sie. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung gewährleistet aber genau dies nicht.