Das Leistungsschutzrecht gehört abgeschafft!

„Die Mehrheit der anwesenden Expertinnen und Experten haben überzeugend dargelegt, warum das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schädlich ist. Das Leistungsschutzrecht schafft Rechtsunsicherheit, ist innovationsfeindlich und verbessert die Situation von Urheberinnen und Urhebern in keinster Weise. Es ist unnötig. Es gehört abgeschafft“, kommentiert Halina Wawzyniak, netz- und rechtspolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag, das Ergebnis der heutigen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages.

„Die Mehrheit der anwesenden Expertinnen und Experten haben überzeugend dargelegt, warum das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schädlich ist. Das Leistungsschutzrecht schafft Rechtsunsicherheit, ist innovationsfeindlich und verbessert die Situation von Urheberinnen und Urhebern in keinster Weise. Es ist unnötig. Es gehört abgeschafft“, kommentiert Halina Wawzyniak, netz- und rechtspolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag, das Ergebnis der heutigen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages.

Wawzyniak weiter: „Das Leistungsschutzrecht hat Rechtsunsicherheit geschaffen. Es ist vollkommen unklar wer und was genau unter das Leistungsschutzrecht fällt. Damit werden sich Gerichte noch Jahre beschäftigen. In der Zwischenzeit werden Fakten geschaffen, die später kaum umkehrbar sind.

Das Leistungsschutzrecht wirkt innovationsfeindlich. Google bekam von den Verlagen, die auf eine Durchsetzung des Leistungsschutzrechts bestehen, einen Freifahrtschein, ihre Artikel mit Überschrift und kleinen Textausschnitten anzuzeigen – ohne irgendwas dafür zu bezahlen. Kleineren Anbietern wird dieses Privileg nicht zuteil. Diese müssen zahlen. Das Ergebnis ist, dass Start-Ups sich aus dem Markt verabschieden oder gar nicht erst hineintrauen. Angesichts der Bemühungen, mehr Wettbewerb auf dem Markt der Suchmaschinen zu erreichen, ein zynisches Ergebnis des Leistungsschutzrechts.

Das Leistungsschutzrecht verbessert die Situation von Urheberinnen und Urhebern in keinster Weise. Wie die Urheberinnen und Urheber an den Einnahmen beteiligt werden sollen, ist immer noch unklar. Es wird damit auch kein Qualitätsjournalismus geschützt. Qualitätsjournalismus findet schon lange nicht mehr nur in den Printmedien statt, sondern auch im Internet. Dazu muss man nur auf die BILD schauen, die vieles ist, aber kein Qualitätsmedium. Das trifft viel eher auf Bildblog.de zu, das regelmäßig auf Fehler der BILD-Zeitung aufmerksam macht.

Es ist nun an Union und SPD dem ganzen Spuk schnell ein Ende zu setzen. Sie müssen nur dem von LINKEN und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Aufhebung des Leistungsschutzrechts zustimmen.