Am 19. Januar 2012 wurde auf netzpolitik.org ein Dokument veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass die Berliner Staatsanwaltschaft und die Berliner Polizei in Berlin-Friedrichshain eine Funkzellenabfrage für die Nachtstunden des 24. Oktober 2009 durchgeführt hat. Dabei wurden Gesprächs- und Standortinformationen über alle Mobiltelefone in den betroffenen Funkzellen übermittelt. Ziel war es, die vermutete Brandstiftung eines Autos aufzuklären. Halina Wawzyniak, stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE und Mitglied des Deutschen Bundestages aus Friedrichshain-Kreuzberg, erklärt dazu:
Die Auswertung der Funkzellenabfrage ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre tausender Menschen. Weder der Anlass noch die Erfolgsaussichten lassen solch einen weitreichenden Eingriff zu. Seit jeher hat sich die massenhafte Datenabfrage vieler tausender Menschen als wenig erfolgversprechend erwiesen. Auch in diesem Fall in Berlin-Friedrichshain führte die Funkzellenabfrage nicht zur Ermittlung einer Täterin oder eines Täters. Deshalb lehne ich solche Maßnahmen ab und fühle mich durch diesen Fall in meiner Auffassung erneut bestätigt. Es zeigt sich einmal mehr, dass eine massenhafte Speicherung von Daten auf Vorrat ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern ist und zudem keine Ermittlungserfolge erwarten lässt.
Es steht zu befürchten, dass der nun bekannt gewordene Vorgang kein Einzelfall ist. Ich fordere deshalb den Berliner Senat auf, zu erklären, wie oft und ich welchen Fällen solche Funkzellenabfragen durchgeführt wurden. In diesem Zusammenhang begrüße ich die Initiative der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, dieses Thema im Datenschutzausschuss auf die Tagesordnung zu setzen. Die Antwort auf eine von der Linksfraktion Berlin bereits im November 2011 gestellten Kleinen Anfrage zu diesem Thema erwarte ich mit Spannung.