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  • #9: Energetische Sanierung – „Brecheisen zur Zerstörung alter Mietverträge“
    Energetische Sanierung hört sich im ersten Moment gut an. Denn wer möchte den Energieverbrauch für Heizungen, Warmwasser und Lüftung nicht minimieren? Das schont den Geldbeutel und die Umwelt. Denn immerhin verbuchen „Öffentliche und private Gebäude in Deutschland […] für Heizung, Warmwasser und Beleuchtung einen Anteil von 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs. Sie stehen für fast 20 Prozent des gesamten CO₂-Ausstoßes.“ So schreibt es die Bundesregierung auf ihrer Homepage. Und deshalb hat sie „das CO₂-Gebäudesanierungsprogramm aufgestockt“ und außerdem “am 23. Mai 2012 eine Änderung des Mietrechts beschlossen, die Vorteile und Lasten fair auf Vermieter und Mieter verteilen […] und damit Sanierungen erleichtert“ werden.

    Doch dass die staatlich geförderten Sanierungen am Ende für die betroffenen Mieter_innen eher eine „Art Brecheisen zur Zerstörung alter Mietverträge“bedeuten und es keineswegs „fair“ abläuft, bleibt zumindest von den Befürworter_innen unausgesprochen. Die Nachbar_innen-Gruppe ‚Bizim Kiez‘ aus dem Kreuzberger Wrangelkiez und andere Mieter_innen-Initiativen weisen deshalb zurecht darauf hin, dass die energetische Sanierung immer häufiger als Hilfsmittel zur Verdrängung alter Mieter_innen genutzt wird. Denn „obwohl die Gebäudesanierung staatlich gefördert wird, können die Vermieter die Kosten für die Baumaßnahmen als ‚Sanierungs- und Modernisierungsumlage‘ mit bis zu 11 % der Baukosten auf die Miete umlegen.“ Ein lukratives Geschäft für Eigentümer_innen und Vermieter_innen, denn die Umlegung auf die Mietkosten bleibt in der Miete enthalten – auch nachdem die Kosten für die Sanierungen abbezahlt sind. Hinzu kommt, dass die gestiegenen Mieten in den Mietspiegel eingepreist werden und die Sanierungsobjekte den Mietspiegel der ganzen Gegend nach oben treiben. Alles im Namen der Umwelt und Verbesserung der sogenannten Wohnqualität in Form von Schallschutzmaßnahmen, der Errichtung von Balkonen, dem Einbau von Aufzügen, dem Ausbau von Grünanlagen etc. Ein Mitspracherecht haben die Mieter_innen nicht. Sie müssen sich stattdessen auf die nahezu unmögliche Suche nach bezahlbarem Wohnraum machen, da sie die erhöhten Mieten oft nicht mehr zahlen können.

    Besonders in beliebten Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg, wo die Mieten ins Unermessliche steigen, ist die energetische Sanierung zum beliebten ‚Rausschmeiß-Instrument‘ geworden. Traurige Beispiele lassen sich in Kreuzberg in der Eisenbahnstr. 44, in der Muskauer Str. 11 + 11a und in der Görlitzer Str. 45 oder auch in der Friedrichshainer Koppenstraße und Langen Straße finden.

    DIE LINKE. und auch die betroffenen Mieter_innen sind keineswegs gegen CO₂- und Heizkosteneinsparungen, doch soll mit Hilfe dieser Sanierungsmaßnahmen keine Verdrängung möglich sein.

    Deshalb fordert DIE LINKE.: „Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Bundesregierung muss daher im Bundeshaushalt die erforderlichen Mittel zur Finanzierung dieser Aufgabe bereitstellen. Die Finanzierung soll ausschließlich aus dem regulären Bundeshaushalt erfolgen, die derzeit praktizierte Kofinanzierung über den Energie- und Klimafonds hat sich als unzuverlässig und damit nicht zielführend erwiesen. Die öffentliche Förderung der energetischen Sanierung entlastet Mieterinnen und Mieter, aber auch Vermieterinnen und Vermieter und erhöht so deren gesellschaftliche Akzeptanz. Sie gewährleistet die dringend notwendige Erhöhung der Sanierungsquote als Voraussetzung dafür, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Die Modernisierung einer Wohnung kann zur Armutsfalle werden und stellt den Hauptgrund für Gentrifizierung in unseren Städten dar. Es ist an der Zeit, dem entgegenzuwirken. Die Mieterinnen und Mieter des Landes brauchen eine soziale Mietrechtsnovelle“

    Bizim-Kiez Unser Antrag
  • #8: Mietwohnungen statt Ferien Wohnungen
    Sommerzeit ist Urlaubszeit. Klar zieht es da viele Menschen nach Berlin. Eine Alternative zu Hotels sind heutzutage Ferienwohnungen geworden. Portale werben damit, dass Besucher*innen damit das wahre Hauptstadt-Feeling im Herzen Berlins erleben können. Das lukrative Geschäft mit den Ferienwohnungen hat dazu geführt, dass viele ihre Wohnungen an Tourist*innen vermieten – ob nun offiziell oder im Rahmen illegaler Untervermietung - und das vor allem in Innenstadtbezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg.

    Damit stehen in der Konsequenz noch weniger Wohnungen dem Wohnungsmarkt zur Verfügung. Wohnraum wird für Gewinninteressen „zweckentfremdet“. Auch dies ist eine Form der Verdrängung auf dem sowieso schon angespannten Wohnungsmarkt. Erfreulicherweise handelte der Senat und beschloss Ende 2013 das sogenannte Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwVbG), mit dessen Hilfe Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zurückgeführt werden sollen und das nur in Ausnahmefällen Ferienwohnungen zulässt. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist müssen Betreiber*innen von Ferienwohnungen nun den Vermietungsbetrieb einstellen – sollten sie keine Genehmigung erhalten haben. Der Betrieb illegal betriebener Ferienwohnungen kann sogar mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro bestraft werden.

    In Friedrichshain-Kreuzberg konnten so bis heute über 730 Nutzungen von Ferienwohnungen untersagt werden und 490 Wohnungen dienen jetzt wieder ihrem eigentlichen Zweck – nämlich dem Wohnen. Angesichts der hohen Dunkelziffer noch illegal betriebener Ferienwohnungen ist das sicherlich ein guter Anfang. Dennoch fehlt es in den Bezirken an ausreichend Personal, das Zweckentfremdungsverbot umzusetzen. Seit Anfang des Jahres sind über 700 Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen. Mit weniger als fünf Stellen ist diesen aber nur unzureichend nachzugehen. Hier braucht es in erster Linie mehr Personal.

    Betreiber*innen von Ferienwohnungen lassen sich mit dem Verbot jedoch nicht abspeisen und ziehen fleißig vor Gericht – mal mit weniger und mal mit mehr Erfolg: Im jüngsten Gerichtsurteil könnte gar ein Schlupfloch geöffnet worden sein: Mehrere Besitzer*innen von Zweitwohnungen wollten erreichen, dass sie ihre Zweitwohnung vorübergehend vermieten dürfen (das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hatte das nämlich abgelehnt) – und sie bekamen erstmal Recht. Es ist zu hoffen, dass diese potentiellen Schlupflöcher geschlossen werden. Denn das gemeinschaftliche Interesse an Wohnraum sollte über privaten Gewinninteressen stehen. Wohnraum ist und bleibt keine Ware, sondern soll den Menschen zur Verfügung stehen – und zwar bezahlbar.

    Antrag: Mietpreisbremse wirkungsvoll ausgestaltenAntrag: Mietspiegel – Sozial gerecht und mietpreisdämpfend erstellenAntrag: Mietenanstieg stoppen, soziale Wohnungswirtschaft entwickeln und dauerhaft sichern
  • #7: Sanktionen abschaffen
    Seit vor zehn Jahren die unsozialen, armutsfördernden Hartz-IV-Gesetze in Kraft traten, kämpft DIE LINKE für deren Abschaffung. Zugleich versucht sie, mit parlamentarischen Initiativen die schlimmsten Auswüchse der „Arbeitsmarktreform“ zu mildern, bzw. abzuschaffen. Im Juni 2016 brachte die Bundestagsfraktion einen Änderungsantrag zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (dahinter verbirgt sich ein als Rechtsvereinfachung getarntes bürokratisches Ungetüm im Bereich Arbeitslosengeld II) ein. Wäre dieser Antrag angenommen worden, würden die Sanktionen aus dem Recht der Existenzsicherung verbannt. „Sanktionen stellen eine Unterschreitung des gesetzlich festgelegten menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums dar“, heißt es in dem Änderungsantrag. Aus Sicht der Betroffenen seien Sanktionen Strafen, sie erklärten erwachsene Menschen zu unmündigen Kleinkindern und erkläre die Jobcenter so zu Erziehungsberechtigten, eine Aufgabe, die ihnen nicht zustehe und nicht zukomme. Nachhaltige berufliche und soziale Integration werde so verhindert, hingegen werde hilfebedürftigen Menschen die Existenzgrundlage entzogen. „Es ist nicht zu akzeptieren, wenn in einem reichen Land wie Deutschland, Menschen – trotz anerkannter Hilfebedürftigkeit – existenzieller Not bis hin zur Obdachlosigkeit ausgesetzt werden. Mit ihrer sogenannten Rechtsvereinfachung hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Rechtsverschärfung vorgelegt – zum Beispiel für Kinder, deren Eltern getrennt sind und Arbeitslosengeld II beziehen.

    In unserem Wahlkreis sind viele Menschen von Hartz-IV betroffen, vor allem auch überproportional viele Kinder. Im bundesdeutschen Vergleich sind überdurchschnittlich viele Berliner und Berlinerinnen von Sanktionen betroffen. Friedrichshain-Kreuzberg liegt etwas über dem Berliner Durchschnitt. Die Zahl ist über die letzten Jahre langsam, aber stetig gestiegen. Letztlich kann nur die vollständige Abschaffung der Hartz-IV-Gesetze daran etwas ändern. Aber solange dies nicht geschehen ist, kämpft DIE LINKE gegen alle weiteren Rechtsverschärfungen und für Verbesserungen im Sinne der Betroffenen.

    Unser Antrag
  • #6: Links kämpft für Freiräume
    „DIE LINKE wird sich dafür einzusetzen, dass Hausbesetzungen in einem legalen Rahmen möglich werden, wenn ein Objekt ein Jahr lang leer steht. Eine Räumung soll dann erst möglich sein, wenn der Eigentümer eine Nutzbarmachung innerhalb der nächsten drei Monate nachweisen kann.“

    So lautet ein Beschluss des Parteivorstandes aus dem Jahr 2014. Friedrichshain-Kreuzberg war einst Berliner Hausbesetzer_innen-Hochburg. Heute gibt es noch einige wenige Enklaven, über die aber viel und heiß diskutiert wird. Zum Beispiel über die Rigaer 94.

    Hinter der ganzen Diskussion steht auch die Frage, ob es unter bestimmten Bedingungen notwendig und richtig wäre, Hausbesetzungen zu legalisieren. DIE LINKE sagt „Ja“. Wir haben Winter, zehntausende Flüchtlinge haben kein festes Dach über den Kopf oder leben unter freiem Himmel. Aber auch für viele andere Menschen sind die steigenden Mieten und der Mangel an bezahlbarem Wohnraum eine existenzielle Frage geworden. Zugleich gibt es Wohnungen und Häuser, die leer stehen. Das ist nicht zu akzeptieren.

    Und deshalb wäre es an der Zeit, Hausbesetzungen zu legalisieren, nämlich immer dann, wenn eine Wohnung oder ein Haus länger als ein Jahr leer stehen. Natürlich muss den Eigentümer_innen ein rechtssicherer Weg eröffnet werden, die Besetzung zu beenden, wenn sie eine zweckmäßige Nutzungsabsicht nachweisen.

    Diesen Vorschlag hat Marco Höhne unterbreitet, Mitglied des Parteivorstandes DIE LINKE. Es ist ein guter Vorschlag, über den diskutiert werden sollte. Angesichts steigender Wohnungsnot, einer wachsenden Zahl von Obdachlosen und all der Flüchtlinge, die gegenwärtig in unserer Stadt gar nicht oder menschenunwürdig untergebracht sind, kann die Legalisierung von Hausbesetzungen nur gut und richtig sein.

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  • #5: Vorratsdatenspeicherung I
    Die Bundesregierung plant erneut, die flächendeckende Überwachung ihrer Bürgerinnen und Bürger einzuführen. Vorratsdatenspeicherung nennt sich das und die Regierung behauptet, das diene der Abwehr von Gefahren, wenn sie alle Menschen unter Generalverdacht stellt. Die Große Koalition behauptet, dass ohne Vorratsdatenspeicherung Straftaten nicht aufgeklärt werden können. Den Beweis dafür ist sie bisher schuldig geblieben. Die SPD hat sich erst ein bisschen gegen die Pläne der CDU gewehrt, dann ist sie eingeknickt und erklärte sich damit einverstanden, unsere Grundrechte weiter einzuschränken.

    Anlasslose Massenüberwachung, das betrifft jede und jeden in diesem Wahlkreis. Denn überwacht werden dann auch all jene, die ihr Grundrecht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit in Anspruch nehmen. Wer für eine humane Flüchtlingspolitik oder gegen Rüstungsexporte demonstriert gerät schnell in Gefahr, als gewaltbereiter Extremist, potenzielle Terroristin zu gelten.

    Das Einzige, was gegen massenhafte Überwachung hilft ist massenhafter Protest. DIE LINKE kämpft auf parlamentarischer und außerparlamentarischer Ebene gegen die Vorratsdatenspeicherung, die von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird. Als die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung im Bundestag in erster Lesung debattiert wurde, sagte Halina:

    „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist rechtspolitisch eine Katastrophe und rechtsstaatlich nicht akzeptabel. Es gibt nur einen Ort, wo er hingehört: In den Reißwolf.“

    www.linksfraktion.de
  • #4: Leistungsschutzrecht
    Wer sich im Internet schnell einen Überblick über die aktuelle Nachrichtenlage verschaffen möchte, bedient sich oft der Zusammenstellungen von beispielsweise Google News. Schien ein kurz zusammengefasster Beitrag aus einer Tages- oder Wochenzeitung interessant, klickte man sich auf die Webseite der Publikation, um weiterzulesen. Für Presseverleger eigentlich eine komfortable Angelegenheit. Denkt man. Die schwarz-gelbe Koalition allerdings hatte das Urheberrecht geändert, indem sie ein sogenanntes Leistungsschutzrecht beschloss, mit dem Presseverlegern das ausschließliche Recht zuerkannt wurde, ihre Presseerzeugnisse oder Teile davon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zu machen. Für Suchmaschinen bedeutete dies, sie würden zahlen müssen, wollten sie ihren Nutzerinnen und Nutzern weiterhin Nachrichtenauszüge aus Zeitungen und Zeitschriften zur Verfügung stellen. Der vorgeschobene Grund: Urheberinnen und Urheber der Texte sollten davon profitieren. Der eigentliche Grund: Große Verlage wollten Geld von Suchmaschinenbetreibern, aber mitnichten, um es an die weiterzureichen, die recherchieren und Texte verfassen.

    Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist unnötig und schädlich. Denn viele Internetnutzer_innen gelangen überhaupt erst durch Suchmaschinen auf die Seiten der Verlage. Ins eigene Fleisch geschnitten, könnte man sagen. Aus Gier. Zugleich werden kleine Anbieter_innen von Suchmaschinen vom Markt verdrängt, weil sie es sich nicht leisten können, an Presseverlage zu zahlen. Denn wegen seiner Marktmacht, haben die Verlage Google von der Lizenzzahlung ausgenommen. DIE LINKE hat gemeinsam mit den Grünen im Bundestag den Antrag gestellt, das Leistungsschutzrecht aufzuheben. „Ein derartig innovationsfeindliches Gesetz, das nur Rechtsunsicherheit schafft und nichts an der Lage der Urheberinnen und Urheber verbessert, hat nichts anderes verdient, als ein schnelles Ende.“ Recht hat sie.

    Mehr Informationen: www.linksfraktion.de/reden/leistungsschutzrecht-aufheben/
  • #3: Bildung
    Öffentliche Bibliotheken gehören für uns zur Daseinsvorsorge. Ich habe mich immer dafür eingesetzt, dass sie nicht nur erhalten bleiben, sondern auch ausreichend Mittel für Personal, Ausstattung und Bücher zur Verfügung haben. Sind sie doch vielgenutzte Bildungseinrichtungen und gerade für Menschen, die über wenig Einkommen verfügen, oft die einzige Möglichkeit, Bücher zu lesen, die sie sich sonst nicht leisten könnten.

    Zum Welttag des Buches und des Urheberrechtes 2015 haben wir im Internet den Entwurf eines Antrags zur Diskussion gestellt, in dem gefordert wird, dass digitale Medien genauso wie analoge Werke in Öffentlichen Bibliotheken verliehen werden können. Das E-Book soll den sogenannten körperlichen Medien rechtlich gleichgestellt werden. Das würde die Attraktivität Öffentlicher Bibliotheken immens erhöhen und ihnen die Chance geben, noch mehr Leserinnen und Leser an sich zu binden. Und dafür brauchen sie faire Preis- und Lizenzbedingungen. Es bedarf lediglich der Aktualisierung zweier Paragrafen des Urhebergesetzes, um dies zu ermöglichen und zu gewährleisten. Bibliotheken, wie beispielsweise die Kurt-Tucholsky-Bibliothek in Prenzlauer Berg, die durch den Verein „Pro Kiez Bötzowviertel“ betrieben wird und die ich mehrfach besucht habe, profitierten davon, vor allem aber ihre Nutzerinnen und Nutzer.
  • #2: Vertraulichkeit in sozialen Netzwerken
    Wer kennt das nicht? Man hat sich so richtig geärgert und schon rutscht einem ein böses Wort über die Lippen. Vielleicht über den eigenen Arbeitgeber, der einen heute zur Weißglut getrieben hat. Konsequenzen muss man nicht fürchten, man ist ja unter Freunden und mit jedem gehen mal die Pferde durch.

    Heutzutage wird die erste Wut häufig in einem sozialen Netzwerk, wie Facebook, mit Freunden geteilt. Niemand käme auf die Idee, dass eine solche Äußerung, beim abendlichen Bier in der Stammkneipe getätigt, eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Deshalb ist die Frage berechtigt, warum, wird sie im Freundeskreis eines sozialen Netzwerks getätigt, eine solche Kündigung rechtens sein sollte.

    Trotzdem haben Gerichte fristlose Kündigungen aufgrund solcher Vorkommnisse bestätigt. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet dies eine große Unsicherheit darüber, was in einem sozialen Netzwerk gepostet werden kann und was nicht. Die Große Koalition sieht keinen Handlungsbedarf, hatte eine Anfrage von Halina ergeben. Deshalb hat die Linksfraktion einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem gefordert wird, dass eine Äußerung im Internet dann als vertraulich gelten soll, wenn sie sich an einen eingeschränkten Personenkreis richtet. Damit soll eine dringend notwendige Diskussion in Gang gesetzt werden. Denn Kommunikation findet heute eben nicht mehr nur beim Bier in der Kneipe statt, sondern zu einem großen Teil in sozialen Netzwerken.

    Mehr Informationen
  • #1: Mieten und Wohnen
    Seit Jahren wird bezahlbarer Wohnraum knapper. Besonders in Großstädten wie Berlin werden Menschen aus der Stadt verdrängt, die nicht über hohe Einkommen verfügen, stattdessen in schwierigen oder prekären finanziellen Verhältnissen leben.

    Seit Jahren verkauft der Bund öffent-lichen Wohnungsbestand und Grundstücke, auf denen Wohnungen gebaut werden könnten, deren Mieten sozial verträglich sind. Eine unrühmliche Rolle spielt dabei die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die angehalten ist, nach dem sogenannten Höchstpreisverfahren Land und Immobilien zu verscherbeln. Kommunale oder genossenschaftliche Wohnungsunternehmen gehen bei solchen Verfahren leer aus, die Wohnungsnot verschärft sich.

    In Friedrichshain, Kreuzberg und Prenzlauer Berg Ost trägt das Konzept »Ausverkauf von öffentlichem Eigentum zum Höchstpreis« bittere Früchte. 2014 wurde beispielsweise eine große Immobilie am Frankfurter Tor an einen privaten Investor verkauft. Im März 2015 ging das »Dragoner Areal« in Kreuzberg zum Höchstpreis an ein undurchsichtiges Konsortium, das es nicht gut mit der Stadt Berlin und ihren Menschen meint. Jahrelang haben Bürgerinnen und Bürger gegen diesen Verkauf protestiert, Angebote landeseigener Wohnungsbaugesellschaften wurden abgelehnt. Am Ende stimmte der Haushaltsausschuss des Bundestages gegen die Linksfraktion dem Verkauf zu. Allerdings gibt es Hoffnung, denn der Berliner Senat versucht, den Verkauf des Geländes zu stoppen und viele Bürgerinnen und Bürger wehren sich gegen die Veräußerung.

    DIE LINKE hat 2014 einen Gesetzentwurf zur Reform der Liegenschaftsveräußerungen eingebracht, in dem vorgeschlagen wurde, eine Ausnahmevorschrift zu beschließen, die einen Verkauf von bundeseigenen Grundstücken ermöglicht, der sich nicht am Höchstpreisverfahren, stattdessen am Gemeinwohl orientiert. Im Vorfeld dieses Vorschlages hatte sie ein Moratorium für Wohnungs- und Grundstücksverkäufe durch die BImA gefordert, um die noch vorhandenen bundeseigenen Wohnungsbestände vor weiterer Privatisierung zu schützen, sie stattdessen an öffentliche und genossenschaftliche Strukturen zu übertragen. Dies sollte verbunden werden mit der Verpflichtung zu sozialem Wohnungsbau.

    Die Linksfraktion wird weiter an ihren Forderungen festhalten und für eine neue, an sozialen Maßstäben orientierte Liegenschaftspolitik des Bundes kämpfen.